Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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wbk und Burnoutsyndrom

Dies ist eine Diskussion zu wbk und Burnoutsyndrom innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 08:45
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wbk und Burnoutsyndrom

hallo,
wenn jemand eine wbk beantragen will, und plötzlich am burnoutsyndrom erkrankt,
bekommt er da probleme?
danke
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 19:20
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AW: wbk und Burnoutsyndrom

Uff, das ist eine heiße Sache.
Ich würde mir die Beantragung sparen, denn wäre doch schade, wenn das Papier gleich wieder verbrennt.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 09:30
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AW: wbk und Burnoutsyndrom

schlecht so, burnoutsyndrom ist aber doch nicht gleichzustellen mit "psychisch gestört"
gibt es da kein schlupfloch?
wenn der hausarzt das bestätigt?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 10:22
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AW: wbk und Burnoutsyndrom

Ich, Dr. Immerweh bestätige, dass Herr Officer trotz seines verbrannten Aussehens, seinen schwarzen Augenbrauen, seiner dunklen Gedanken und seines abgebrannten Kontostandes nicht an dem "Burn-out Syndrom leidet.

mit gesunden Grüßen
Dr. Immerweh

(...der nun seiner Rechnung wieder hinterherlaufen muss)

Junge, Du hast Fragen
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  #5 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 10:57
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AW: wbk und Burnoutsyndrom

also net, :-(
dann macht er eben einen auf rückenschmerzen :-),
er hofft daß das keine probleme macht.
er muss auch an seine frührente denken.
gruss
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  #6 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 18:15
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AW: wbk und Burnoutsyndrom

Moin!

Mich würde allerdings auch mal interessieren, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll!?


@Mobile1961: Was das Burnout-Syndrom ist, is schon klar, ja?

@officer: Warten wir mal ab wer sich noch äussert. Hier lungert auch irgendwo nen Dr.med rum....

Humi.....?
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Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
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  #7 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 18:26
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AW: wbk und Burnoutsyndrom

Zitat:
Zitat von gärtner73
Mich würde allerdings auch mal interessieren, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll!?
Ist doch klar, oder?Ohne WBK nix Job.
Zitat:
Zitat von gärtner73
Was das Burnout-Syndrom ist, is schon klar, ja?
Erzähl mal...
Zitat:
Zitat von gärtner73
Warten wir mal ab wer sich noch äussert. Hier lungert auch irgendwo nen Dr.med rum....
Der hat aber keine Ahnung vom Waffenbesitzrecht und hält sich deshalb lieber raus.

Zweifelsohne ist das Burnout-Syndrom eine psychische Erkrankung. Wenn diese die WBK verhindert, ists Essig mit dem Antrag. Ich weiß nicht, ob eine Einzelfallprüfung stattfindet und differenziert wird, wie ausgeprägt es ist. Aber: wer weiß, dass das Burnout-Syndrom meist eine erhebliche berufliche Komponente hat, weiß auch, dass der aktuell ausgeübte Job wohl nicht der richtige ist. Oder dass eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, um den Job fortsetzen zu können.

Zitat:
Zitat von gärtner73
Humi.....?
Ja?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 18:31
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Zitat:
Zitat von Humungus

Ja?
Danke!

MfG
Carsten
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  #9 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 23:23
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AW: wbk und Burnoutsyndrom

Zitat:
Zitat von Humungus
Ist doch klar, oder?Ohne WBK nix Job.
Ein Polizist braucht doch keine WBK um seinen Job ausüben zu können.

Zitat:
Zitat von Humungus
Zweifelsohne ist das Burnout-Syndrom eine psychische Erkrankung. Wenn diese die WBK verhindert, ists Essig mit dem Antrag. Ich weiß nicht, ob eine Einzelfallprüfung stattfindet und differenziert wird, wie ausgeprägt es ist. Aber: wer weiß, dass das Burnout-Syndrom meist eine erhebliche berufliche Komponente hat, weiß auch, dass der aktuell ausgeübte Job wohl nicht der richtige ist. Oder dass eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, um den Job fortsetzen zu können.
Erst mal kann er sich ja krank schreiben lassen. Dann braucht er auch keinen "Rücken" zu simulieren.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 09:47
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AW: wbk und Burnoutsyndrom

Zitat:
Zitat von 2much
Ein Polizist braucht doch keine WBK um seinen Job ausüben zu können.
Möglich. Wie gesagt: ich hab keine Ahnung. Darf ein Polizist mit psychischer Erkrankung Dienst machen? Mit Waffe? Sollte ein Polizist beantworten.
Zitat:
Zitat von 2much
Erst mal kann er sich ja krank schreiben lassen. Dann braucht er auch keinen "Rücken" zu simulieren.
Satz 1: klar. Satz 2: Ob er simuliert, wissen wir nicht. Auf jeden Fall stehen "Rücken"erkrankungen bei Frühberentung ziemlich weit oben. Aber: leicht ist das nicht. Ohne deutliche Veränderungen, die auch objektivierbar sind, ist der Weg in die Rente ein steiniger.
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