Dies ist eine Diskussion zu Waffenverkauf in nicht moderierten Internetforen innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Waffenverkauf in nicht moderierten Internetforen im § 35 des Waffengesetzes steht „[...] sowie seinen Namen, seine Anschrift und gegebenenfalls seine eingetragene Marke bekannt zu geben. Anzeigen und Werbeschriften nach Satz 1 dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie den Namen und die Anschrift des Anbieters sowie die von ihm je nach Waffenart mitzuteilenden Hinweise enthalten. Satz 2 gilt nicht für die Bekanntgabe der Personalien des nicht gewerblichen Anbieters, wenn dieser der Bekanntgabe widerspricht. Derjenige, der die Anzeige oder Werbeschrift veröffentlicht, ist im Fall des Satzes 3 gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, die Urkunden über den Geschäftsvorgang ein Jahr lang aufzubewahren und dieser auf Verlangen Einsicht zu gewähren.“ Dazu habe ich eine Frage: Wer ist der Anbieter wenn Privatleute ihre Schusswaffen in nicht moderierten Internetforen anbieten? Waffenverkäufer oder Forenbetreiber? Welche Pflichten ergeben sich für Forenbetreiber? Beste Grüße Gerhard |
| |||
| AW: Waffenverkauf in nicht moderierten Internetforen Du meinst so etwas wie E-Gun? Anbieter ist immer der Verkäufer, der Forenbetreiber braucht eine Waffenhandelserlaubnis, da auch die Vermittlung von Waffenverkäufen erlaubnispflichtig ist. |
| |||
| AW: Waffenverkauf in nicht moderierten Internetforen Ich denke bei Angeboten wie eGun ist Waffenhandel / -vermittlung ganz sicher gegeben. Der kommerzielle Betreiber erhält ja sogar eine größere Provision. Bei einem Diskussionforum kann ich mir das aber nicht vorstellen. Für Beiträge ist schließlich der Benutzer verantwortlich. Geändert von Geronimo82 (29.07.2010 um 19:49 Uhr). |
| |||
| AW: Waffenverkauf in nicht moderierten Internetforen Ein weiterer Aspekt: Die gesetzlichen Grundlagen sind leider nicht einheitlich. Die verschiedenen Herkunftsländer der Waffenbesitzer haben ziemlich unterschiedliche Regelungen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| PN in Internetforen veröffentlichen? | Internetrecht | 18.02.2010 14:19 |
| Äußerungen in Internetforen | Medienrecht und Presserecht | 27.02.2009 00:52 |
| Datenschutzverletzungen in Internetforen | Datenschutzrecht | 14.02.2009 18:36 |
| Internetforen | Computerrecht / EDV-Recht | 28.02.2007 11:53 |
| Avatare und Internetforen | Internetrecht | 03.11.2006 17:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios