Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Waffenschein mit Jugendstrafe

Dies ist eine Diskussion zu Waffenschein mit Jugendstrafe innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.09.2004, 16:12
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2004
Beiträge: 27
Keine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nice hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Waffenschein mit Jugendstrafe

Ist es möglich einen Waffenschein oder die waffenbeszitzkarte zu erhalten wenn man alle nötigen Eignungen erfüllt aber schon mal eine Jugenstrafe verbüßt hat? Dieser wird im Beruf für den personenschutz benötigt.

Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2004, 19:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.549
99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4549 Beiträge, 138 Bewertungen)  
Hallo Nice!

Die Behörde schaut normalerweise nur ins Führungszeugnis und ob da die Jugendstrafe drin steht, kann ich dir erst sagen wenn du mir sagst wie hoch die Jugendstrafe war (Bewährung Ja/Nein ?) und wie lange die Verurteilung zurückliegt.

Wenn der Eintrag noch enthalten wäre, könnte die Behörde die Erlaubnis versagen.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2004, 15:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Badener in Stuttgart
Beiträge: 1.346
98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: Waffenschein mit Jugendstrafe

Hallo,

Die Behörde fordert in jedem Fall ein erweitertes Führungszeugnis an. Ob darin die Strafe eingetragen ist kommt, wie Staatsanwalt schon sagte, auf die Art des Vergehens an.
"Verbüßt hat" hört sich schon nach Arrest an, das deutet darauf hin dass hier sicher etwas eingetragen sein wird. In diesem Fall wird die Behörde mit ziemlicher Sicherheit die Erteilung einer WBK oder gar eines Waffenscheines verweigern. Dabei ist es IMHO recht unerheblich, warum die Strafe verhängt wurde, es sind auch Fälle bekannt wo WBK wegen Betrugsdelikten bei ebay-Auktionen eingezogen wurden.

Viele Grüße,
wusel
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Jugendstrafe Schwehrer Diebstahl Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.01.2009 11:38
Kleiner Waffenschein / Waffenschein für Sportschützen Waffenrecht 12.01.2009 10:49
Jugendstrafe bei Kreditkartenbetrug Bankrecht 06.11.2008 00:04
jugendstrafe nach vergewaltigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 04.09.2006 00:13
Jugendstrafe mit Vorbewährung Strafrecht / Strafprozeßrecht 10.11.2005 18:09





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios