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Waffenschein bekommen

Dies ist eine Diskussion zu Waffenschein bekommen innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 00:52
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Arrow Waffenschein bekommen

Hallo liebes Forum!

Meine Frage(n) ist/sind:

"Was für einen Waffenschein muss man besitzen um eine geladene und schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit mitzuführen und im Ernstfall zu benutzen?
Und wie bekommt man diesen?"

Danke für Euere Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 12:10
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AW: Waffenschein bekommen

Antrag an die Waffenbehörde fur den kleinen Waffenschen. Der berechtigt zum Führen von schussbereiten Schreckschusswaffen. Das kostet 50€ und muss nicht begründet werden, da er bedürfnisfrei ist.
Den großen Waffenschein für scharfe Schusswaffen bekommst net.
Genaue Regularien für die Bedingung zum großen WS sind in WaffVwV beschrieben. Nebenbei muss eine Waffensachkundeprüfung nachgewiesen, wie auch eine spezielle Haftpflichtversicherung.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 01:48
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AW: Waffenschein bekommen

Zitat:
Zitat von iKalle Beitrag anzeigen
"Was für einen Waffenschein muss man besitzen um eine geladene und schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit mitzuführen und im Ernstfall zu benutzen?
Den Waffenschein, den man für die jeweilige Waffe, die man mitführt, halt benötigt.
Zitat:
Und wie bekommt man diesen?
Man beantragt ihn bei der zuständigen Ordnungsbehörde.

Vorher macht man sich schlau, welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muß. Für einen "richtigen Waffenschein" für scharfe Schusswaffen (nicht nur Schreckschuss/Gas) sind das diverse. Als erstes: ein Bedürfnis, eine Waffe zu tragen, welches sich aus einer besonderen Bedrohung ergibt, der der Waffenscheininhaber ausgesetzt sein muß (Geldtransport-Fahrer, Leibwächter von gefährdeten Personen, auf die bewaffnete Anschläge verübt werden könnten, usw. usf.). Dann: persönliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, guter Leumund, usw.). Weiter: Sachkundeprüfung. Usw. usf.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 27.12.2011, 12:25
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AW: Waffenschein bekommen

Zitat:
Zitat von iKalle Beitrag anzeigen
Was für einen Waffenschein muss man besitzen um eine geladene und schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit mitzuführen und im Ernstfall zu benutzen?
Und wie bekommt man diesen?"
Zuerst mal müsstest Du konkretisieren, ob der Waffenschein für Dich privat sein soll oder beruflich benötigt wird.

Danach richtet sich nämlich auch das Bedürfnis, welches nachgewiesen werden muss und welches auch das größte Hindernis bei einer Antragstellung sein dürfte.

Dieses richtet sich (neben den anderen Erteilungsvoraussetzungen wie Alterserfordernis, Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung, Sachkunde und bestehende Haftpflichtversicherung) bei einer persönlichen Gefährdung nach § 19 WaffG, bei einer beruflichen Gefährdung nach § 28 WaffG.

§ 19 WaffG sagt:
Zitat:
Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1.wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
2.dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.
Ergänzend dazu regelt § 28 WaffG, dass bei beruflichen Waffenträgern die Schutzperson die Voraussetzungen des § 19 WaffG erfüllen muss, damit ein Bedürfnis nachgewiesen werden kann.

Was definitiv nicht als Bedürfnis anerkannt wird, sind allgemeine Gefährdungen, denen jeder bzw. viele Personen unterliegen, also beispielsweise dunkler Heimweg, einsame Wohngegend, Einbruchsgefahr, "kriminelles" Wohnumfeld etc. Genauso wenig wird das bloße Gefühl, gefährdet zu sein, nicht berücksichtigt. Nur Tatsachen zählen.
Auch Vorfälle wie zerkratzter Autolack, zerstochene Reifen oder anonyme Anrufe reichen als Bedürfnisnachweis nicht aus.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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