Dies ist eine Diskussion zu Waffenschein bekommen innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Meine Frage(n) ist/sind: "Was für einen Waffenschein muss man besitzen um eine geladene und schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit mitzuführen und im Ernstfall zu benutzen? Und wie bekommt man diesen?" Danke für Euere Antworten |
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| AW: Waffenschein bekommen Antrag an die Waffenbehörde fur den kleinen Waffenschen. Der berechtigt zum Führen von schussbereiten Schreckschusswaffen. Das kostet 50€ und muss nicht begründet werden, da er bedürfnisfrei ist. Den großen Waffenschein für scharfe Schusswaffen bekommst net. Genaue Regularien für die Bedingung zum großen WS sind in WaffVwV beschrieben. Nebenbei muss eine Waffensachkundeprüfung nachgewiesen, wie auch eine spezielle Haftpflichtversicherung. |
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| AW: Waffenschein bekommen Zitat:
Zitat:
Vorher macht man sich schlau, welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muß. Für einen "richtigen Waffenschein" für scharfe Schusswaffen (nicht nur Schreckschuss/Gas) sind das diverse. Als erstes: ein Bedürfnis, eine Waffe zu tragen, welches sich aus einer besonderen Bedrohung ergibt, der der Waffenscheininhaber ausgesetzt sein muß (Geldtransport-Fahrer, Leibwächter von gefährdeten Personen, auf die bewaffnete Anschläge verübt werden könnten, usw. usf.). Dann: persönliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, guter Leumund, usw.). Weiter: Sachkundeprüfung. Usw. usf.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Waffenschein bekommen Zitat:
Danach richtet sich nämlich auch das Bedürfnis, welches nachgewiesen werden muss und welches auch das größte Hindernis bei einer Antragstellung sein dürfte. Dieses richtet sich (neben den anderen Erteilungsvoraussetzungen wie Alterserfordernis, Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung, Sachkunde und bestehende Haftpflichtversicherung) bei einer persönlichen Gefährdung nach § 19 WaffG, bei einer beruflichen Gefährdung nach § 28 WaffG. § 19 WaffG sagt: Zitat:
Was definitiv nicht als Bedürfnis anerkannt wird, sind allgemeine Gefährdungen, denen jeder bzw. viele Personen unterliegen, also beispielsweise dunkler Heimweg, einsame Wohngegend, Einbruchsgefahr, "kriminelles" Wohnumfeld etc. Genauso wenig wird das bloße Gefühl, gefährdet zu sein, nicht berücksichtigt. Nur Tatsachen zählen. Auch Vorfälle wie zerkratzter Autolack, zerstochene Reifen oder anonyme Anrufe reichen als Bedürfnisnachweis nicht aus.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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