Dies ist eine Diskussion zu Waffenbesitzkarte trotz einiger OWis innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Waffenbesitzkarte trotz einiger OWis A ist 22 Jahre alt, hat im Laufe seiner Fahrzeugführer-Karriere mehrere Geschwindigkeitsübertretungen begangen und musste aufgrund von Unbelehrbarkeit den Führerschein 1 Monat abgeben. A ist mittlerweile bei einem privaten Sicherheitsunternehmen beschäftigt und möchte sich weiterbilden und die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG ablegen. Um im Dienst eine Waffe zu tragen, die er kennt und beherrscht, will A einem Schützenverein beitreten und nach längerem Mitgliedschaftsverhältnis eine WBK beantragen. Da A noch unter 25 ist, muss er eine MPU vornehmen lassen, um die persönliche Eignung für Großkaliber-Waffen nachzuweisen. Können die o.g. OWis trotz positiver MPU ausschlaggebend sein für eine Verweigerung der Waffenbesitzkarte und des Waffenscheins für berufliche Waffenträger? Liebe Grüße Köhnich |
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| AW: Waffenbesitzkarte trotz einiger OWis In der Regel spielen OWIs keine Rolle. Sie werden nicht in den Registern eingetragen. Sofern A nicht in anderer und besonderer Form bei der örtlichen Plizei bekannt ist, sollten das nicht gegen waffenrechtliche Erlaubnisse sprechen. Um Bewacher zu werden, ist eine Mitgliedschaft oder gar eigene WBK und folglich Waffe nicht nötig. Jedoch kann ein gutes Training mit GK-Waffe nicht schaden. Eine MPU ist für die Tätigkeit als Bewacher nicht notwendig. Sie käme nur für eigenen Erwerb einer GK-Waffe für unter 25 Jährige zum tragen. Für Bewachungstätigkeiten ist die Teilnahme bei der IHK für die Unterweisung nach § 34a Gewerbeordnung notwendig. Oft verlangen die Sicherheitsunternehmen auch eine Waffensachkundprüfung für Bewacher. Eine von Sportschützen erworbene Sachkunde wird nicht anerkannt. |
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| AW: Waffenbesitzkarte trotz einiger OWis Richtig. Gefährlich wirds aber bei gröblichen oder mehrfachen (OWI)-Verstößen gegen WaffG, SprengG, BJagdG oder KWKG. Da ist wegen § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ruckzuck die Zuverlässigkeit futsch.
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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| AW: Waffenbesitzkarte trotz einiger OWis Zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt oder 2mal Owig gegen WaffG - Zuverlässigkeit futsch !! |
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| AW: Waffenbesitzkarte trotz einiger OWis Bei genau 60 Tagessätzen ist man bereits in der "Regelunzuverlässigkeit" und nur noch bei Erkennung besonderer Umstände bleibt alles beim alten. Das ist aber naturgemäß nicht häufig der Fall. Die Gleichung 2 x OWI gegen WaffG = Zuverlässigkeit futsch trifft so nicht pauschal zu. Im Einzelfall ist auch hier anhand einer Zukunftsprognose zu prüfen, ob von einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse abgesehen werden kann. Bei mehrfachen Verstößen steigen die Chancen natürlich nicht unbedingt...
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