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Waffenbesitz & anderes unter 18

Dies ist eine Diskussion zu Waffenbesitz & anderes unter 18 innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 14:58
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Question Waffenbesitz & anderes unter 18

So, ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage..

Stellen wir uns mal folgende Situation vor:

Person A bekommt Beusch von der Polizei und es wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt aufgrund Drohungen im Internet.
Bei der Durchsuchung werden ein Schlagring, ein Butterflymesser, ein weiteres Messer, sowie Drogen (Marihuana) gefunden. Waffen, Pc und Handy werden von der Polizei eingezogen.

Was kann im schlimmsten Fall mit Person A passieren? Mit welchen Konsequenzen sollte Person A rechnen?

Zu Person A:
unter 18
Schüler und auf Ausbildungssuche
ohne Vorstrafen, jedoch schon mit Polizeikontakt


Viele Grüße
-Rabe-
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 16:46
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AW: Waffenbesitz & anderes unter 18

Hui, bei sowas kräuseln sich bei mit immer die Nackenhaare. Handfeste Straftaten des Waffengesetzes, sowie BTM und wer weiß was da noch auf dem PC gefunden wird. Als Sahnehäubchen schon polizeibekannt.
Ausbildungstellen haben auch die Strafanstalten.

Schlimmstes Szenario ist nicht abschätzbar, da einiges addiert werden wird, aber das WaffG sieht durchaus mehrjährige Haftstrafen alleine für den Umgang mit verbotenen Gegenständen vor. Und dann auch noch gleich mehrfach.

Gott sei Dank nur alles rein fiktiv. Denn der Staatsanwalt bzw. seine Schreibkraft würde wunde Finger vom Tippen bekommen.
Prozess? - keine Frage, selbstverständlich.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 17:04
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AW: Waffenbesitz & anderes unter 18

Zitat:
Zitat von -Rabe- Beitrag anzeigen
Person A bekommt Beusch von der Polizei und es wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt aufgrund Drohungen im Internet.
Bei der Durchsuchung werden ein Schlagring, ein Butterflymesser, ein weiteres Messer, sowie Drogen (Marihuana) gefunden. Waffen, Pc und Handy werden von der Polizei eingezogen.
Bingo!

Zitat:
Was kann im schlimmsten Fall mit Person A passieren? Mit welchen Konsequenzen sollte Person A rechnen?
Mal sehen: Bedrohungen (via Internet), Besitz verbotener Gegenstände, Verstoß gegen das BtmG.... A hat das große Los gezogen!

Wieviel Drogen wurden denn gefunden? Hat A keine Eltern oder sind diese dermaßen desinteressiert, dass sie nicht mal wussten, dass A Drogen nimmt, Waffen hortet und anderen Menschen via Internet droht?

Zitat:
Zu Person A:
unter 18
Schüler und auf Ausbildungssuche
ohne Vorstrafen, jedoch schon mit Polizeikontakt
Person A wird nach Jugendstrafrecht angeklagt und verurteilt und kommt vielleicht noch mal ohne Haftstrafe davon.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 17:55
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AW: Waffenbesitz & anderes unter 18

Vielen Dank ihr beiden für eure Antworten.

Polizeibekannt ist vllt nicht das richtige Wort. A soll niemand sein, der regelmäßig Anzeigen hat wegen X,Y oder Z. Sagen wir mal er hat eine oder zwei Anzeige (fallen gelassen) und ist mehrmaliger Zeuge - gilt das auch als polizeibekannt? Kenne mich da nicht so aus..

Hmm, ich denke mal nicht, dass alle Eltern regelmäßig die Zimmer ihrer Kinder durchsuchen. Waffen und Drogen kann man ja gut irgendwo verstecken und im Internet bekommt man das ja als Elternteil ja auch nicht unbedingt mit, aber das soll ja hier nciht das Thema sein.

Zitat:
Wieviel Drogen wurden denn gefunden?
Ich nehme mal an, dass die Menge Eigenbedarf ist und nicht zum Handeln o. ä. ist.

Zitat:
Person A wird nach Jugendstrafrecht angeklagt und verurteilt und kommt vielleicht noch mal ohne Haftstrafe davon.
Gilt das auch, wenn Person A zum Prozesszeitpunkt volljährig ist?
Und was bedeutet es genau? Bekommt Person A dann eine Geldstrafe?

Zitat:
Prozess? - keine Frage, selbstverständlich.
Ja das hoffe ich auch. Sowas sollte nciht ungestraft bleiben!

Viele Grüße
-Rabe-
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  #5 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 18:42
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AW: Waffenbesitz & anderes unter 18

Zitat:
Zitat von -Rabe- Beitrag anzeigen
Hmm, ich denke mal nicht, dass alle Eltern regelmäßig die Zimmer ihrer Kinder durchsuchen. Waffen und Drogen kann man ja gut irgendwo verstecken und im Internet bekommt man das ja als Elternteil ja auch nicht unbedingt mit, aber das soll ja hier nciht das Thema sein.
Och, ich bin mir sicher, dass ein entsprechender Freundeskreis dazu kommt und andere Anzeichen. Aber egal, soll hier nicht das Thema sein. Und manchmal erwischt es natürlich auch sorgsame Elternhäuser, klar.

Zitat:
Ich nehme mal an, dass die Menge Eigenbedarf ist und nicht zum Handeln o. ä. ist.
Also unter 6 g?

Zitat:
Gilt das auch, wenn Person A zum Prozesszeitpunkt volljährig ist?
Und was bedeutet es genau? Bekommt Person A dann eine Geldstrafe?
Entscheidend ist das Alter zum Tatzeitpunkt. Geldstrafe wäre möglich, wenn A über ein eigenes Einkommen verfügt. Möglich sind aber auch Sozialstunden, Auflagen und evtl. sogar Jugendstrafvollzug. Wenn ich raten müsste, würde ich auf reichlich Sozialstunden plus Auflagen (z.B. regelmäßige Besuche in der Drogenberatungsstelle, Abstinenznachweise, Besuch beim Psychologen etc) tippen. Aber wie gesagt, das ist nur geraten.
__________________
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Alt 28.02.2011, 23:50
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AW: Waffenbesitz & anderes unter 18

Person A hat aber wohl doch nicht mit einem Amok-Lauf gedroht!? Sollte das der Fall sein, dann könnte Person A neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch die Auferlegung, zumindest eines Teils, der Kosten für den Polizeieinsatz blühen... Dann wäre durchaus anzunehmen und denkbar, dass die Durchsuchung nach gefahrenabwehrrechtlichen Befugnissen durchgeführt wurde und dort können Kosten auch auf den Gefahrenverursacher umgelegt werden...
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