Dies ist eine Diskussion zu Waffenbesitz & anderes unter 18 innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Stellen wir uns mal folgende Situation vor: Person A bekommt Beusch von der Polizei und es wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt aufgrund Drohungen im Internet. Bei der Durchsuchung werden ein Schlagring, ein Butterflymesser, ein weiteres Messer, sowie Drogen (Marihuana) gefunden. Waffen, Pc und Handy werden von der Polizei eingezogen. Was kann im schlimmsten Fall mit Person A passieren? Mit welchen Konsequenzen sollte Person A rechnen? Zu Person A: unter 18 Schüler und auf Ausbildungssuche ohne Vorstrafen, jedoch schon mit Polizeikontakt Viele Grüße -Rabe- |
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| AW: Waffenbesitz & anderes unter 18 Hui, bei sowas kräuseln sich bei mit immer die Nackenhaare. Handfeste Straftaten des Waffengesetzes, sowie BTM und wer weiß was da noch auf dem PC gefunden wird. Als Sahnehäubchen schon polizeibekannt. Ausbildungstellen haben auch die Strafanstalten. Schlimmstes Szenario ist nicht abschätzbar, da einiges addiert werden wird, aber das WaffG sieht durchaus mehrjährige Haftstrafen alleine für den Umgang mit verbotenen Gegenständen vor. Und dann auch noch gleich mehrfach. Gott sei Dank nur alles rein fiktiv. Denn der Staatsanwalt bzw. seine Schreibkraft würde wunde Finger vom Tippen bekommen. Prozess? - keine Frage, selbstverständlich. |
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| AW: Waffenbesitz & anderes unter 18 Zitat:
Zitat:
Wieviel Drogen wurden denn gefunden? Hat A keine Eltern oder sind diese dermaßen desinteressiert, dass sie nicht mal wussten, dass A Drogen nimmt, Waffen hortet und anderen Menschen via Internet droht? Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Waffenbesitz & anderes unter 18 Vielen Dank ihr beiden für eure Antworten. ![]() Polizeibekannt ist vllt nicht das richtige Wort. A soll niemand sein, der regelmäßig Anzeigen hat wegen X,Y oder Z. Sagen wir mal er hat eine oder zwei Anzeige (fallen gelassen) und ist mehrmaliger Zeuge - gilt das auch als polizeibekannt? Kenne mich da nicht so aus.. Hmm, ich denke mal nicht, dass alle Eltern regelmäßig die Zimmer ihrer Kinder durchsuchen. Waffen und Drogen kann man ja gut irgendwo verstecken und im Internet bekommt man das ja als Elternteil ja auch nicht unbedingt mit, aber das soll ja hier nciht das Thema sein. ![]() Zitat:
Zitat:
Und was bedeutet es genau? Bekommt Person A dann eine Geldstrafe? Zitat:
Viele Grüße -Rabe- |
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| AW: Waffenbesitz & anderes unter 18 Zitat:
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__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Waffenbesitz & anderes unter 18 Person A hat aber wohl doch nicht mit einem Amok-Lauf gedroht!? Sollte das der Fall sein, dann könnte Person A neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch die Auferlegung, zumindest eines Teils, der Kosten für den Polizeieinsatz blühen... Dann wäre durchaus anzunehmen und denkbar, dass die Durchsuchung nach gefahrenabwehrrechtlichen Befugnissen durchgeführt wurde und dort können Kosten auch auf den Gefahrenverursacher umgelegt werden...
__________________ ET TU, BRUTE? |
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