Dies ist eine Diskussion zu Waffen im Keller lagern? innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Waffen im Keller lagern? Darf ein Sportschütze waffen im Keller lagern.Der Keller hat gemauerte Wände und nachträglich wurde eine Wohnungstür mit Sicherheitsschloß eingebaut.Die Waffen sind in Sicherheitsstufen A und B untergebracht und an die Wand geschraubt. Unbefugte haben keinen Zutritt. |
| |||
| AW: Waffen im Keller lagern? Solange der Keller nicht in einem nicht dauerhaft bewohntem Gebäude ist, wüsste ich nicht was rechtliche dagegen sprechen würde. Ob das aber im Sinne der Einbruchsgefahr oder der möglichwerweise erhöhten Korrosionsgefahr im Keller klug ist, muss man überdenken. Auf jeden Fall würde ich einen erweiteren Zugangsschutz im Raum treffen. Vielleicht ist auch eine Alarmanlage in die darüber liegende Wohnung möglich. Letzerers insbesondere dann, wenn es sich um ein Mehrfamilenhaus handelt. |
| |||
| AW: Waffen im Keller lagern? Hallo Mobile 1961 Danke für die schnelle Antwort. Der Keller hat eine Luftfeuchte von 45%. Der Kellergang ist immer verschlossen und mein Keller hat eine stabile Tür mit Sicherheitsschloß kein Lattenverschlag. Ein weiterer Zugangsschutz ist machbar. |
| |||
| AW: Waffen im Keller lagern? Alternativ könnte auch eine einbruchshemmende Tür mit Widerstandsgrad I nach VDS reichen. Bevor aber irgendwelche kostenintensiven, baulichen Maßnahmen veranlasst werden, würde ich mich mit der zuständigen Waffenbehörde und ggf. der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle absprechen.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
| |||
| AW: Waffen im Keller lagern? Na eine Wertraumtür der Klasse I bekommt man nicht so einfach in den Keller. Zudem gehe ich davon aus, dass es sich um eine Mietwohnung handelt. Wer mag da sehr teure bauliche Maßnahmen durchführen, zudem die Zustimmung des Hauseigentümers nötig ist. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Waffen im Keller | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 28.01.2011 19:25 |
| Transport von Waffen, Zeigen von Waffen | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 10.09.2010 06:38 |
| München - Verbot zu lagern und zu betteln in der Innenstadt | Staats- und Verfassungsrecht | 27.10.2009 11:05 |
| Nachtspeicher Lagern | Mietrecht | 03.08.2008 12:05 |
| Was alles in Garage lagern? | Versicherungsrecht | 27.08.2006 22:02 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios