Dies ist eine Diskussion zu Waffe aus Russland innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Waffe aus Russland Im kollegialen Gespräch erfährt A, dass die -auf der gesamten Strecke eingesetzten Schlafwagen-Schaffner aus R reglmäßig heiße Ware schmuggeln. Unversteuerte Zigaretten, z.B. aber auch Waffen. Preis: AK 74 mit 500 Schuss: 400 EUR, Makarov PB (mit Schalldämpfer und 100 Schuss passender Unterschall-Munition) 1200 EUR A kauft die Kalaschnikov und legt sie in sein Haus, um sich daran zu ergötzen und ggf. einen Einbrecher zu erschrecken. Frage 1: wäre der illegale Besitz (aber legale Erwerb) ein Problem? A erwischt einen Einbrecher E in seinem schmucken Eigenheim auf frischer Tat. Der Einbrecher geht mit einem langen Messer auf A los. A betätigt seine AK 74, der Einbrecher verlässt diese Welt und sieht stellenweise aus wie Hackfleisch. Nun hat A sein Eigentum verteidigt (legal), hätte gegen E ohne Waffe keine Chaance gehabt, aber E ist mit der (illegalen) Waffe getötet worden. Frage 2: Hat A die Grenzen der Notwehr überschritten? Frage 3: wäre die Recchtslage anders, wenn A mit der Makarov PB agiert hätte (Ploppt nur ganz leise, wie ein Luftgewehr, Wirkung dank Weichkern-Munition wie eine Granate (reisst ganz große Löcher), trotz relativ niedriger Energie |
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| AW: Waffe aus Russland Zitat:
Nein, nöööö, überhaupt nicht. Ein paar Jahre Knast wegen illegalen Besitz eines verbotenen Gegenstandes (Vollautomat), Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz usw. ... nein gar nicht schlimm. ![]() Person A nun auch noch das Notwehrrecht erklären zu wollen, scheint mir sinnlos. Außerdem habe ich mich vor Lachen eingenässt. |
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| AW: Waffe aus Russland Zitat:
Macht allein nach den Strafvorschriften des WaffG ein bis fünf Jahre Zitat:
Zitat:
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