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Waffe aus Russland

Dies ist eine Diskussion zu Waffe aus Russland innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 09.09.2009, 21:13
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Waffe aus Russland

A woht in einer Stadt in D, in der regelm. ein Fernzug aus RUSSLAND (R) hält. A arbeitet beim Verkehrsunternehmen DB.

Im kollegialen Gespräch erfährt A, dass die -auf der gesamten Strecke eingesetzten Schlafwagen-Schaffner aus R reglmäßig heiße Ware schmuggeln. Unversteuerte Zigaretten, z.B. aber auch Waffen. Preis: AK 74 mit 500 Schuss: 400 EUR, Makarov PB (mit Schalldämpfer und 100 Schuss passender Unterschall-Munition) 1200 EUR

A kauft die Kalaschnikov und legt sie in sein Haus, um sich daran zu ergötzen und ggf. einen Einbrecher zu erschrecken.

Frage 1: wäre der illegale Besitz (aber legale Erwerb) ein Problem?

A erwischt einen Einbrecher E in seinem schmucken Eigenheim auf frischer Tat. Der Einbrecher geht mit einem langen Messer auf A los. A betätigt seine AK 74, der Einbrecher verlässt diese Welt und sieht stellenweise aus wie Hackfleisch. Nun hat A sein Eigentum verteidigt (legal), hätte gegen E ohne Waffe keine Chaance gehabt, aber E ist mit der (illegalen) Waffe getötet worden.

Frage 2: Hat A die Grenzen der Notwehr überschritten?

Frage 3: wäre die Recchtslage anders, wenn A mit der Makarov PB agiert hätte (Ploppt nur ganz leise, wie ein Luftgewehr, Wirkung dank Weichkern-Munition wie eine Granate (reisst ganz große Löcher), trotz relativ niedriger Energie
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 13:42
V.I.P.
 
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AW: Waffe aus Russland

Zitat:
Zitat von gerd 33
AFrage 1: wäre der illegale Besitz (aber legale Erwerb) ein Problem?

Nein, nöööö, überhaupt nicht.
Ein paar Jahre Knast wegen illegalen Besitz eines verbotenen Gegenstandes (Vollautomat), Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz usw. ... nein gar nicht schlimm.

Person A nun auch noch das Notwehrrecht erklären zu wollen, scheint mir sinnlos.
Außerdem habe ich mich vor Lachen eingenässt.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 14:29
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AW: Waffe aus Russland

Zitat:
Zitat von gerd 33
Frage 1: wäre der illegale Besitz (aber legale Erwerb) ein Problem?
Wieso sollte der Erwerb legal sein? Ich sehe hier gleich drei Verstöße, nämlich unerlaubte Einfuhr, unerlaubten Erwerb und unerlaubten Besitz.

Macht allein nach den Strafvorschriften des WaffG ein bis fünf Jahre

Zitat:
Zitat von gerd 33
Frage 2: Hat A die Grenzen der Notwehr überschritten?
Wahrscheinlich nicht, aber der Verstoß gegen das WaffG und KWKG bleibt trotzdem bestehen.

Zitat:
Zitat von gerd 33
Frage 3: wäre die Recchtslage anders, wenn A mit der Makarov PB agiert hätte (Ploppt nur ganz leise, wie ein Luftgewehr, Wirkung dank Weichkern-Munition wie eine Granate (reisst ganz große Löcher), trotz relativ niedriger Energie
Nein, eine illegalen Pistole ist "nur" ein Verstoß gegen das WaffG und der Strafrahmen etwas anders, nämlich sechs Monate bis fünf Jahre
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