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Vorderlader und historisches Vorbild

Dies ist eine Diskussion zu Vorderlader und historisches Vorbild innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 08.01.2010, 12:39
V.I.P.
 
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Question Vorderlader und historisches Vorbild

Kein aktueller Fall (bähh, wie langweilig), aber eine vielleicht interessante Frage an die Waffen(gesetz)kenner:

Mir viel eine ältere Ausgabe (4/97) einer Visierzeuitschrift in die Finger. Dort ist eine Vorstellung zweier Perkussions-Vorderlader. An sich nichts besonderes, wenn nicht diese VL ganz modern im blauen Schichtholzschaft, Micrometervisier und vernickeltem Lauf daher kämen.

In diesem Zusammenhang würde es mich interessieren, wie das mit dem hsitorischem Vorbild nach 1871 verhält. Bekanntlich sind alle einläufigen Vorderlader mit Zündhütchenzündung (das sind Perkussions-VL) frei, dessen Vorbild dem Modell vor dem 1.1.1871 entwickelt worden ist.
Selbiges gilt für alle VL mit Lunten- und Funkenzündung, wo die gleiche Modellvorlage als Kriterium für den freien Erwerb und Besitz zählt.

Bei den in der Zeitschrift beschriebenen Vorderladern ist nur die Schaftform, vielleicht Gesamtgröße und Kaliber dem historischem Modell ähnlich. VL mit buntem Schichtholz, vernickelten Läufen und Mikrometervisier hat es so nicht gegeben.
Als Erweiterung meiner untenstehenden Frage, bitte auch mal an die allseits beliebten Modellkanonen denken. Dort ist zwar das äußere Erscheinungsbild ähnlich, aber bei den kleineren Modellkanonen stimmt Gewicht, Größe und Kaliber nicht.

Die Kernfrage von mir:
Wo gibt es nachlesbare Schriftstücke, nach welchen genauen Regeln sich diese Modellvorlage richtet?

WaffG:
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
...
1.7
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.8
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
...
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 02:28
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AW: Vorderlader und historisches Vorbild



DAS ist in der Tat eine harte Nuß.

Die Verwaltungsvorschrift sagt dazu, wie erwartet, nichts. Es wird demzufolge wohl auf die allseits beliebten Feststellungsbescheide hinauslaufen müssen.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2010, 10:33
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AW: Vorderlader und historisches Vorbild

Zitat:
Zitat von Mobile1961
Bei den in der Zeitschrift beschriebenen Vorderladern ist nur die Schaftform, vielleicht Gesamtgröße und Kaliber dem historischem Modell ähnlich. VL mit buntem Schichtholz, vernickelten Läufen und Mikrometervisier hat es so nicht gegeben.
Hat ein wenig gedauert, aber wie ich nunmehr aus berufenem Munde erfahren habe, ist für die Erlaubnisbefreiung entscheidend, dass die Waffensysteme übereinstimmen. Ob die moderne Replik bunte Griffschalen, einen vernickelten Lauf oder eine Mikrometervisierung hat, ist unerheblich, da es sich nicht um wesentliche Teile handelt und die Waffe in Ihrer Funktionsweise nicht verändert wird, sondern nur das optische Erscheinungsbild.
Folglich sind auch modern gestaltete einläufige und einschüssige VL-Waffen frei ab 18, wenn die Grundwaffe (ohne den modernen Schnickschnack) bereits vor 1871 entwickelt wurde.


Zitat:
Zitat von Mobile1961
Die Kernfrage von mir:
Wo gibt es nachlesbare Schriftstücke, nach welchen genauen Regeln sich diese Modellvorlage richtet?
Nein, leider nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 14:50
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AW: Vorderlader und historisches Vorbild

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
....
Folglich sind auch modern gestaltete einläufige und einschüssige VL-Waffen frei ab 18, wenn die Grundwaffe (ohne den modernen Schnickschnack) bereits vor 1871 entwickelt wurde.
Wo ist das Problem? Einzellader Schwarzpulver-Vorderladerwaffen sind generell frei ab 18 Jahren zu erwerben, für das Pulver benötigt man allerdings eine Erlaubnis.

klartext
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  #5 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 15:10
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AW: Vorderlader und historisches Vorbild

Zitat:
Zitat von klartext Beitrag anzeigen
Einzellader Schwarzpulver-Vorderladerwaffen sind generell frei ab 18 Jahren zu erwerben,
Und genau das ist falsch.
Es gilt das historische Vorbild und nicht nur die Eigenschaft eines Einzelladers.

Nebenbei angemerkt:
Der Tingele VL ist genauso erlaubnispflichtig, die die früher mal als Einzellader konvertierten Revolver. (Da wurde nur eine Kammer in der Trommel ladbar gelassen. So konnte der Rev. auf die frühere gelbe WBK erworben werden.)
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  #6 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 17:44
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AW: Vorderlader und historisches Vorbild

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Und genau das ist falsch.
Es gilt das historische Vorbild und nicht nur die Eigenschaft eines Einzelladers.

Nebenbei angemerkt:
Der Tingele VL ist genauso erlaubnispflichtig, die die früher mal als Einzellader konvertierten Revolver. (Da wurde nur eine Kammer in der Trommel ladbar gelassen. So konnte der Rev. auf die frühere gelbe WBK erworben werden.)
Da sollten Sie vielleicht mal einen Frankonia-Katalog zu Rate ziehen, dort werden Einzellader Vorderladerwaffen nämlich zum Verkauf angeboten.
Die Eigenschaften Einzellader und Schwarpulver-Vorderlader sind es, die der Gesetzgeber zur Voraussetzung zum freien Erwerb ab 18 Jahren gemacht hat. Konvertierte Vorderlader-Revolver wurden 1976 deshalb zum freien Verkauf ab 18 Jahren verboten, weil durch das einfache Austauschen, bzw. frisieren der konvertierten Trommel eine mehrschüssige Waffe herzustellen war. Auf die frühere Gelbe WBK konnten überhaupt keine mehrschüssigen Waffen erworben werden, sondern nur Einzellader mit einer Länge über 60 cm. Der Erwerb mehrschüssiger Vorderlader ist auf die jetzige gelbe WBK möglich, früher benötigten Sie dafür eine grüne WBK.

klartext
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  #7 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 17:49
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AW: Vorderlader und historisches Vorbild

Zitat:
Zitat von klartext Beitrag anzeigen
Da sollten Sie vielleicht mal einen Frankonia-Katalog zu Rate ziehen, dort werden Einzellader Vorderladerwaffen nämlich zum Verkauf angeboten.
klartext
Kenne ich, ich habe reichlich Kataloge. Aber die dort angebotenen VL entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen zum freien Verkauf.
Zitat:
Zitat von klartext Beitrag anzeigen
Die Eigenschaften Einzellader und Schwarpulver-Vorderlader sind es, die der Gesetzgeber zur Voraussetzung zum freien Erwerb ab 18 Jahren gemacht hat.
Bitte den Gesetzestext zitieren, wo das drin steht.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 17:58
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AW: Vorderlader und historisches Vorbild

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Kenne ich, ich habe reichlich Kataloge. Aber die dort angebotenen VL entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen zum freien Verkauf.
Bitte den Gesetzestext zitieren, wo das drin steht.
Nun, dann wissen Sie doch auch, dass dort auch neuartige Vorderladerwaffen zum Verkauf kommen, natürlich entsprechen die alle den gesetzlichen Bestimmungen. Ich kenne sogar Leute, die sich selbst Vorderladerwaffen gebaut haben und zum Beschuß brachten. War kein Problem, eine WBK dafür war nicht erforderlich.
Sagen Sie mir doch bitte, wo drin steht, dass es über die Voraussetzung Einzellader und Vorderlader hinaus Einschränkungen gibt. Man kann zwar wirklich sagen, dass der deutsche Gesetzgeber im Waffenrecht äußerst kleinlich ist, aber ob eine Vorderladerwaffe nun einem Original von vor was-weiß-ich nachempfunden wurde oder nicht, spielt weder für die Schußenergie noch für die Nachladegeschwindigkeit eine Rolle und wird von daher wohl kaum differenzierter Bewertung unterworfen sein.

klartext
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  #9 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 18:06
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AW: Vorderlader und historisches Vorbild

Ist doch nicht schwer. Ich hatte es zwar schon mal zitiert, aber extra nun nochmal, auch für das schwer zu verstehende extra fett markiert.

WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
...
1.7
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.8
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.9
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

Zudem ist die Frage er Erlaubnispflicht moderner Vorderladerauch in mehreren Foren diskutiert worden und steht außer Frage:
Moderne Vorderladergewehre - Vorderlader - GF Waffen Forum

Das beantwortet alles noch nicht meine Ausgangsfrage. Das zitiere ich nun nicht nochmal, bitte den Themenstart nochmal lesen.
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  #10 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 18:22
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AW: Vorderlader und historisches Vorbild

Hab' ich mir jetzt alles angeschaut und es hat mich noch nicht überzeugt.
Also die Tingle Kal. 44 habe ich schon zum freien Verkauf ab 18 in Katalogen gesehen. Sollte ich einen solchen finden, werde ich Ihnen einen Scan zukommen lassen.:-)
Der von Ihnen zitierte Gesetzestext bringt nur zum Ausdruck, dass Modelle vor dem 1.1.1871 generell frei verkäuflich sind, das halte ich aber noch nicht für ein grundsätzliches Ausschlußkriterium neuerer Modelle.

Wenn Sie mir allerdings eine konkrete Angabe darüber machen würden, wo genau das steht, vielleicht noch eine konkrete Angabe zu einem speziellen modernen Modell, auf das das zutrifft, würde ich mich freuen. Ansonsten denke ich, dass die Auskunft eines 'reiben' in einem Forum noch keine verbindliche Aussage darstellt und Irrtümer, auch was die Eintragsmöglichkeiten auf frühere gelbe WBKs angeht, durchaus jedem unterlaufen können. Aber ich lasse mich immer gern von klaren Fakten überzeugen.

klartext
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