Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen sprengstoff gesetzt welche folgen? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Person A wollte vor ca 2 Monaten Silvsterknaller zu Person B bringen um sie zu Silvetser aufzubewahren. Auf den Weg wurde Person A Ziviel Kontrolliert und die Knaller wurden mitgenommen. Person A hat WEDER einen Knaller der eine art "Rauchgranate" die eig. für Airsoftspiele gegeignet waren mit roten und weißen Rauch gezündet noch öffentlich getragen sondern in einer Tasche zu Person B befördern wollen. Es stellte sich herraus bei einer beschuldigtenvernehmung, das diese illegal wären. Person A war sich darüber nicht bewust und außerdem nicht vorbestraft und in Beginn des 2. Lehrjahrs mit einen Einkommen über 400 Euro. Der Polizist sagte zu Person A, dass das nicht so tragisch wäre auch wenn man hört "Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz" und die Ermittlungen höchst Wahrscheinlich eingestellt werden. Meine Frage: Was ist wenn der Fall nicht eingestellt wird, muss Person A dann Busgeld zahlen oder eher Sozialstunden machen oder wartet für ihn am ende noch eine Freiheitsstrafe? Wenn ja wie lange? Person A kann seit dem Fall nicht mehr ruhig schlafen und bereut sein Fehler sehr! Lg |
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| AW: Verstoß gegen sprengstoff gesetzt welche folgen? Polenböller - Straftat nach dem SprengG oder gar Rauchgranate KWKG. Zusätzlich noch Minderjährig? Da wird dann wohl vom Lehrlingsgeld auf lange Sicht kein Taschengeld mehr übrig bleiben. Spätere waffenrechtliche Erlaubnisse dürften auch auf lange Sicht verwehrt bleiben. |
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| AW: Verstoß gegen sprengstoff gesetzt welche folgen? person a ist 18 |
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| AW: Verstoß gegen sprengstoff gesetzt welche folgen? Zitat:
Ich weiß zwar nicht in wiefern diese Teile geführt oder transportiert werden dürfen, ggf nur mit Auflagen, aber KWKG greift sicher nicht wenn so wie geschildert. Beim ersten mal und minder schweren Fällen wird oft eingestellt, teilweise gegen Geldbuße oder gemeinnützige Spende. Ich würde mich aber erstmal schlau machen wie wo was mit den Rauchteilen ist laut Gesetz, auch Polizisten irren sich oft... |
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| AW: Verstoß gegen sprengstoff gesetzt welche folgen? NACHTRAG Sofern es nichts selbstgebautes war, sondern sowas in der Art: http://www.airsoft-sports.com/store/...e-60-sec-.html ist es frei ab 18. Nur hab ich nichts gefunden ob die unter besonderen Auflagen tranportiert werden müssen, also wohl eher nicht. |
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| AW: Verstoß gegen sprengstoff gesetzt welche folgen? Militärische Rauchhandgranaten sind auch kein KWKG! Das KWKG erfasst nur funktionsfähige also anwendungsbare Explosiv Körper. Angenommen A hat in seinem Besitz einen Handgranatenkörper mit PETN Laborierung, aber ohne funktionsfähigem Zünder... Das ist dann ein Verstoss gegen das SprG! |
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| AW: Verstoß gegen sprengstoff gesetzt welche folgen? Naja reine Smokes nicht aber gibt da ja auch Arten mit Ausstoßladung |
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| AW: Verstoß gegen sprengstoff gesetzt welche folgen? Zitat:
![]() Ich würde aber mal auf ein Bußgeld tippen. Eine Freiheitsstrafe ist auszuschließen
__________________ Zitat:
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| Verstoß gegen sprengstoff gesetzt welche folgen? Zunächst mal ein Gutes Neues Jahr in die Runde ! Sofern der besagte Gegenstand den Bestimmungen des SprengG bzw. als typisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2 unterliegen sollte, wäre Überlassung und Umgang damit außerhalb von Silvester (seit Oktober 2009) eine Straftat - zuvor wurde das noch unter § 41 Abs. 1 Nr. 11 bzw. 13 SprengG als OWI abgehandelt. Wer noch nichts auf dem Kerbholz hat und einfach dumm in die Sache reingerutscht ist, dürfte in aller Regel mit einer Verfahrenseinstellung nach Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung davonkommen. Inwieweit das dann bei evtl. Anträgen nach WaffG oder SprengG belastend auf die Zuverlässigkeit wirkt, bedarf der Beurteilung im Einzelfall.
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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