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Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung

Dies ist eine Diskussion zu Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 03.11.2011, 17:01
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Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung

Mal angenommen Person A kauf von einem Internet shop Pyro in geringer Menge. Dieser Verkäufer hat ein gut laufenden Shop, aber diese Shop wird hochgenommen währen die Bestellung von Person A noch "in bearbeitung ist". Polizei findet Adresse von Person A raus, da das Packet noch nich verschickt worden ist.

Polizei macht bei Person A eine HD finden tut sie allerdings nichts da Person A das Packet nie bekommen hat.
Sie finden ein bisschen Lunte die jedoch Legal zu erwerben ist in Deutschland und stellen sie sicher.

Sollte Person A die Warheit sagen bei einer Aussage oder einfach nichts Aussagen ? Da ja nichts von Beweis gefunden worden ist.
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Alt 04.11.2011, 00:12
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AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung

Da verstehe ich das Problem nicht so ganz. Selbstverständlich kann man bestimmte Feuerwerksartikel ganzjährig erwerben. Wenn der Händler wegen andere illegale Machenschaften hops genommen wird, so braucht sich der normale Kunde ja nicht fürchten.
Oder ist da illegales oder erlaubnispflichtiges Zeugs bestellt worden?
Dann kommt es darau an, was es war und ob schon der Versuch des illegalen Erwerbs strafbar ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 12:49
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AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung

Person hatte Erlaubnispflichtes Zeug bestellt.

Zink Kreiselblitz Klasse 4.

Kam aber jedoch nie an.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 13:02
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AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung

Hatte der Pyromane denn eine Erwerbserlaubnis nach dem SprengG?

Wenn nein hat das SprengG folgendes parat:
http://www.gesetze-im-internet.de/sp...6BJNG000801377
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 15:38
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AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung

Das Packt wurde nie losgeschickt somit hat die Person nie iwas erhalten. Aber halt die Bestellung wurde gemacht.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 19:17
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AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung

Wo geht denn strafrechtlich eigentlich der "Erwerb" los? Schon bei der Bestellung oder erst mit Ausführung der Lieferung?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 10:28
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AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung

Ich denke zumindest, dass es sowas wie ein versuchter Erwerb ist - wenn man beim Drogenhandel erwischt wird, kann man ja auch schlecht sagen: Ich hab ja noch keine Ware entgegengenommen, weil sie mich vorher verhaftet haben.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 15:35
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AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung

Zitat:
Zitat von Nerdworld Beitrag anzeigen
Ich denke zumindest, dass es sowas wie ein versuchter Erwerb ist
"Versuchter Erwerb" ist aber m.W. nicht strafbar. ("Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt." §23 StGB)

Zitat:
wenn man beim Drogenhandel erwischt wird, kann man ja auch schlecht sagen: Ich hab ja noch keine Ware entgegengenommen, weil sie mich vorher verhaftet haben.
Doch. Kann man durchaus unter Umständen. Deshalb ist es ja auch nicht ganz unwichtig, wann genau im Ablauf eines solchen Handels der polizeiliche Zugriff erfolgt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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