Dies ist eine Diskussion zu Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung Polizei macht bei Person A eine HD finden tut sie allerdings nichts da Person A das Packet nie bekommen hat. Sie finden ein bisschen Lunte die jedoch Legal zu erwerben ist in Deutschland und stellen sie sicher. Sollte Person A die Warheit sagen bei einer Aussage oder einfach nichts Aussagen ? Da ja nichts von Beweis gefunden worden ist. |
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| AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung Da verstehe ich das Problem nicht so ganz. Selbstverständlich kann man bestimmte Feuerwerksartikel ganzjährig erwerben. Wenn der Händler wegen andere illegale Machenschaften hops genommen wird, so braucht sich der normale Kunde ja nicht fürchten. Oder ist da illegales oder erlaubnispflichtiges Zeugs bestellt worden? Dann kommt es darau an, was es war und ob schon der Versuch des illegalen Erwerbs strafbar ist. |
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| AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung |
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| AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung Hatte der Pyromane denn eine Erwerbserlaubnis nach dem SprengG? Wenn nein hat das SprengG folgendes parat: http://www.gesetze-im-internet.de/sp...6BJNG000801377 |
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| AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung Das Packt wurde nie losgeschickt somit hat die Person nie iwas erhalten. Aber halt die Bestellung wurde gemacht. |
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| AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung Wo geht denn strafrechtlich eigentlich der "Erwerb" los? Schon bei der Bestellung oder erst mit Ausführung der Lieferung?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung Ich denke zumindest, dass es sowas wie ein versuchter Erwerb ist - wenn man beim Drogenhandel erwischt wird, kann man ja auch schlecht sagen: Ich hab ja noch keine Ware entgegengenommen, weil sie mich vorher verhaftet haben. |
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| AW: Verstoss gegen spreng + Hausdurchsuchung "Versuchter Erwerb" ist aber m.W. nicht strafbar. ("Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt." §23 StGB) Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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