Dies ist eine Diskussion zu Verstoss gegen das Sprengstoffrecht? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Verstoss gegen das Sprengstoffrecht? In den letzten Jahren kam es ja wiederholt zu Hausdurchsuchungen bei Personen, die von gewissen Internethändlern Chemikalien bestellt haben. Nachdem diese Händler Stoffe z.T. ohne die nötigen Vorkehrungen an privat abgegeben haben, mit denen auch Betäubungsmittel oder Explosivstoffe hergestellt werden können, wurden die Räumlichkeiten aller Kunden dieser Händler auf Verdacht durchsucht. Nehmen wir an, bei Person X findet ebenfalls eine solche Hausdurchsuchung statt. Aufgefunden werden dabei Stoffe, die als Gemisch oder nach Reaktion miteinander einen pyrotechnischen Satz bzw. einen Explosivstoff darstellen. Die Stoffe sind jedoch in verschiedenen Behältnissen, sicher voneinander getrennt, aufbewahrt. Die aufgefundenen Chemikalien fallen, für sich gesehen, nicht unter das Sprengstoffrecht (oder sonstige Verordnungen) und dürfen von einem Privatmann ohne Einschränkungen erworben oder gekauft werden (z.B. Aluminiumpulver als Spachtelfüllmasse und Kaliumnitrat als Düngemittel.) Fertige pyrotechnische Gegenstände oder Explosivstoffe werden nicht gefunden, die Art der Chemikalien deutet jedoch auf eine Verwendung für Die Herstellung pyrotechnischer Sätze hin. Hätte in diesem Fall vor Gericht eine Anklage wegen Verstoß gegen das Sprengstoffrecht bestand? Es ist zwar illegal ohne entsprechende Erlaubnis pyrotechnische Sätze und Gegenstände selbst herzustellen. Eine Herstellung konnte aber in diesem Fall nicht konkret nachgewiesen werden, lediglich Anhaltspunkte (die Grundstoffe dafür) finden sich. |
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| AW: Verstoss gegen das Sprengstoffrecht? Ohne Verdacht keine Anklage. Hängt wohl von den Ermittlungsergebnissen der Polizei und des Staatsanwaltes ab...
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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| AW: Verstoss gegen das Sprengstoffrecht? Solange erst keine Stoffe gefunden werden, die unter das Sprengstoffrecht fallen und unter der Erlaubnispflicht stehen, müssen schon andere Indizien für eine Herstellung sprechen. Allerdings wird die Staatsanwaltschaft auch 1 + 1 zählen können, bzw. Gutachten anfordern. Das Ergebnis ist vom Richter abhängig. |
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| AW: Verstoss gegen das Sprengstoffrecht? Wenn man den Leitz-Ordner mit den Bastelanleitungen direkt nebem dem PC stehen hat, könnten gewisse Verdachtsmomente aufkommen... :-)
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