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Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 20:49
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Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt

Sachverhalt:

Ein Flohmarkthändler hat auf einem Flohmarkt in Bayern einem polnischen Käufer zwei Schwarzpulver Einzellader-Langwaffen aus seinem Besitz, die frei erwerbbar ab 18 Jahre sind, für 220 Euro verkauft.

Kurze Zeit darauf kommt die Polizei mit dem Polen, nimmt die Personalien des Händlers auf, beschlagnahmt die 2 Gewehre und verlangt von dem Händler die Rückerstattung der Kaufsumme an den polnischen Käufer. Der Händler kommt dem nach und wird danach noch auf die Wache zur weiteren Vernehmung mitgenommen und es erfolgt Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

War die Polizei dazu überhaupt berechtigt, war der Verkauf illegal?

Wenn der Verkauf legal war, muss die Polizei die beschlagtnahmten Waffen zurückgeben, kann der Händler sie auf Schadensersatz und Verdienstausfall verklagen?


klartext
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2012, 00:21
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AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt

Der Handel mit Waffen ist im Reisegewerbe, Messen und Märkten nach § 35, Abs. 3 verboten. Das betrifft genauso freie Waffen und Opas Bajonett. Alles sind Waffen gemäß WaffG.

Zitat:
§ 35
Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
...
(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:

1. *
im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des §*55b Abs.*1 der Gewerbeordnung,
2. *
auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels*IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,
3. *
auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§*17 Abs.*1) oder für eine solche bestimmt ist.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2012, 08:42
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AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt

@Mobile1961,

danke, die Regelung scheint hier recht eindeutig.
Der Händler hätte sich also darüber informieren müssen, ob die zuständige Behörde eine Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zugelassen hat. Ansonsten hätte er auch als Privatperson sich beim Verkauf strafbar gemacht.

Nachdem ihm dieser Sachverhalt nicht bekannt war, was wohl nicht vor Strafe schützt, bleibt zu fragen, mit welcher Strafe er denn zu rechnen hat.

Grüße
klartext
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2012, 09:16
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AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt

Zitat:
Zitat von klartext Beitrag anzeigen
Der Händler hätte sich also darüber informieren müssen, ob die zuständige Behörde eine Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zugelassen hat.
Es gibt keine allgemeinen Ausnahmen von der Behörde für einen Markt.
Vielmehr muss jeder Händler oder Aussteller, der auf einem Flohmarkt Waffen oder Munition anbieten will, vorher bei der örtlich zuständigen Behörde eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragen.
Allerdings werden solche Ausnahmegenehmigungen in dem Bereich, der mir bekannt ist, nicht erteilt, schon gar nicht für Aussteller auf Flohmärkten.

Zitat:
Zitat von klartext Beitrag anzeigen
Nachdem ihm dieser Sachverhalt nicht bekannt war, was wohl nicht vor Strafe schützt, bleibt zu fragen, mit welcher Strafe er denn zu rechnen hat.
Ich fürchte, das kann teuer werden:

Zitat:
Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
.
3.entgegen § 35 Abs. 3 Satz 1 eine Schusswaffe, Munition oder eine Hieb- oder Stoßwaffe im Reisegewerbe oder auf einer dort genannten Veranstaltung vertreibt oder anderen überlässt
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2012, 13:21
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AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Es gibt keine allgemeinen Ausnahmen von der Behörde für einen Markt.
...
Allerdings werden solche Ausnahmegenehmigungen in dem Bereich, der mir bekannt ist, nicht erteilt, schon gar nicht für Aussteller auf Flohmärkten.
:
So ist es. Nicht mal für Waffenmessen oder Messen wie die Jagd und Hund sind Waffenkäufe direkt möglich.
Das Verkaufsverbot scheint von den Behörden sehr restriktiv behandelt zu werden.
Inzwischen schauen die Behörden insbesondere auf Flohmärkten genau hin. Nicht selten werden sie mit Waffen und verbotenen Gegenständen fündig.
Leider wissen die wenigsten von diesen Verboten. Es wäre wünschenswert, wenn der Veranstalter spätestens mit der Eintreibung der üblichen Standgebühr darauf hinweist.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.05.2012, 13:35
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AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt

Uiuiui, man lernt ja nie aus. Das hätte ich auf Anhieb nicht gewusst. Das Strafmaß erscheint mir aber beinahe drakonisch. Ist doch immer noch so, dass diese Waffen prinzipiell auch ohne WBK besessen werden dürfen und nur für das Schießpulver ein Schießpulverschein (1 oder 2 Tage Lehrgang) gemacht werden muss, oder?
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #7 (permalink)  
Alt 16.05.2012, 13:44
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AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt

Das ist richtig. Der Erwerb der meisten Vorderladerwaffen ist frei ab 18. Der Erwerb und Umgang mit dem zum Schießen nötigen Schwarzpulver ist genehmigungspflichtig.
Eine Voraussetzung für diese sog. Erwerbserlaubnis nach §27 SprengG - oft Pulverschein genannt - ist ein Fachkundelehrgang.
Dieser Lehrgang wird oft angeboten. Suche im Internet mit Stichwort Pulverschein oder Fachkundelehrgang Vorderlader sollte genug Ergebnisse bringen.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.05.2012, 14:45
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AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Leider wissen die wenigsten von diesen Verboten. Es wäre wünschenswert, wenn der Veranstalter spätestens mit der Eintreibung der üblichen Standgebühr darauf hinweist.
Soweit ich weiß, bekommt jeder Mieter eines Standes (zumindest bei den mir bekannten, regelmäßig stattfindenden Flohmärkten) vom Veranstalter ein Hinweisblatt, wo u.a. lang und breit darauf hingewiesen wird, dass der Verkauf von Waffen und Munition verboten ist und einer Ausnahmegenehmigung bedarf.
Die meisten, die dann doch beim Verkauf von Waffen erwischt werden, haben das Hinweisblatt entweder gar nicht gelesen (nach dem Motto: Was soll es bei einem Trödelmarkt schon groß zu beachten geben) oder geflissentlich ignoriert.
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