Dies ist eine Diskussion zu Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt Ein Flohmarkthändler hat auf einem Flohmarkt in Bayern einem polnischen Käufer zwei Schwarzpulver Einzellader-Langwaffen aus seinem Besitz, die frei erwerbbar ab 18 Jahre sind, für 220 Euro verkauft. Kurze Zeit darauf kommt die Polizei mit dem Polen, nimmt die Personalien des Händlers auf, beschlagnahmt die 2 Gewehre und verlangt von dem Händler die Rückerstattung der Kaufsumme an den polnischen Käufer. Der Händler kommt dem nach und wird danach noch auf die Wache zur weiteren Vernehmung mitgenommen und es erfolgt Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. War die Polizei dazu überhaupt berechtigt, war der Verkauf illegal? Wenn der Verkauf legal war, muss die Polizei die beschlagtnahmten Waffen zurückgeben, kann der Händler sie auf Schadensersatz und Verdienstausfall verklagen? klartext |
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| AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt Der Handel mit Waffen ist im Reisegewerbe, Messen und Märkten nach § 35, Abs. 3 verboten. Das betrifft genauso freie Waffen und Opas Bajonett. Alles sind Waffen gemäß WaffG. Zitat:
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| AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt @Mobile1961, danke, die Regelung scheint hier recht eindeutig. Der Händler hätte sich also darüber informieren müssen, ob die zuständige Behörde eine Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zugelassen hat. Ansonsten hätte er auch als Privatperson sich beim Verkauf strafbar gemacht. Nachdem ihm dieser Sachverhalt nicht bekannt war, was wohl nicht vor Strafe schützt, bleibt zu fragen, mit welcher Strafe er denn zu rechnen hat. Grüße klartext |
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| AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt Zitat:
Vielmehr muss jeder Händler oder Aussteller, der auf einem Flohmarkt Waffen oder Munition anbieten will, vorher bei der örtlich zuständigen Behörde eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragen. Allerdings werden solche Ausnahmegenehmigungen in dem Bereich, der mir bekannt ist, nicht erteilt, schon gar nicht für Aussteller auf Flohmärkten. Zitat:
Zitat:
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt Zitat:
Das Verkaufsverbot scheint von den Behörden sehr restriktiv behandelt zu werden. Inzwischen schauen die Behörden insbesondere auf Flohmärkten genau hin. Nicht selten werden sie mit Waffen und verbotenen Gegenständen fündig. Leider wissen die wenigsten von diesen Verboten. Es wäre wünschenswert, wenn der Veranstalter spätestens mit der Eintreibung der üblichen Standgebühr darauf hinweist. |
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| AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt Uiuiui, man lernt ja nie aus. Das hätte ich auf Anhieb nicht gewusst. Das Strafmaß erscheint mir aber beinahe drakonisch. Ist doch immer noch so, dass diese Waffen prinzipiell auch ohne WBK besessen werden dürfen und nur für das Schießpulver ein Schießpulverschein (1 oder 2 Tage Lehrgang) gemacht werden muss, oder?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt Das ist richtig. Der Erwerb der meisten Vorderladerwaffen ist frei ab 18. Der Erwerb und Umgang mit dem zum Schießen nötigen Schwarzpulver ist genehmigungspflichtig. Eine Voraussetzung für diese sog. Erwerbserlaubnis nach §27 SprengG - oft Pulverschein genannt - ist ein Fachkundelehrgang. Dieser Lehrgang wird oft angeboten. Suche im Internet mit Stichwort Pulverschein oder Fachkundelehrgang Vorderlader sollte genug Ergebnisse bringen. |
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| AW: Verkauf von Schwarzpulver-Einzelladerwaffen auf Flohmarkt Zitat:
Die meisten, die dann doch beim Verkauf von Waffen erwischt werden, haben das Hinweisblatt entweder gar nicht gelesen (nach dem Motto: Was soll es bei einem Trödelmarkt schon groß zu beachten geben) oder geflissentlich ignoriert.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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