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Verkauf und Versand von erlaubnisfreien Waffen

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf und Versand von erlaubnisfreien Waffen innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 13.03.2010, 05:02
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Verkauf und Versand von erlaubnisfreien Waffen

Es geht um den Verkauf und den Versand von erlaubnisfrei erwerbbaren Waffen (SSW, Schlagstock etc). Angenommen A möchte Teile seiner privaten Sammlung auflösen und diese Waffen z.B. bei einem Online-Auktionshaus verkaufen. Was ist dabei zu beachten?

- Kann A davon ausgehen, dass jemand, der einen Account bei einem Online-Auktionshaus hat, volljährig ist? Falls nicht: reicht eine Kopie des Ausweises per Mail o.ä. als Altersnachweis?
- Was ist beim Paketversand zu beachten? Ich nehme an, es gibt nur bei der SSW ein Problem. Darf diese überhaupt per Paket versendet werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 22:54
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AW: Verkauf und Versand von erlaubnisfreien Waffen

Hmm, meinst du das große Autkionshaus, welches auch Bucht genannt wird? Darf man dort diese Sachen überhaupt verkaufen??
Ich sehe öfters bei Onlinehändlern, dass die die Kopie als Scan des Ausweißes als Altersnachweis haben wollen (Auch wenn die Anmeldung erst ab 18 ist.), also müsste dies wohl reichen. Und ich denke den Paketdienst interesiert es nicht, was in den Paketen ist, solange es kein Sprengstoff ist. Hab mal eben beim größten Paketdienst nachgelesen und da ist bei verbotenen Gegenständen Waffen nicht aufgeführt.
__________________
Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!!
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 10:49
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AW: Verkauf und Versand von erlaubnisfreien Waffen

Warum darf man eGun nicht nennen?

Ist der Erwerb von Sachen eingeschränkt, so hat sich der Verkäufer davon zu überzeugen, dass der Erwerber zur Sache berechtigt ist. Lässt der Verkäufer sich auf eine einfache Perso-Kopie ein und sie stellt sich später als gefälscht heraus, ist er wegen Überlassung an nicht Berechtigte u.U. in der Mithaftung.
Erwischt man einen Jugendlichen in der Bahn mit einem Schlagstock, so wird man wissen wollen, woher dieser stammt.

Auf die eGun ID würde ich mich nicht verlassen. EGun vergibt dieses Merkmal Aufgrund eines einfachen Scans des Perso. Das halte ich für wackelig und im Streitfall für keinen ausreichenden Nachweis einer Volljährigkeit.

Ich empfehle Waffen grundsätzlich nur mit Kaufvertrag und überzeugenden Nachweis der Berechtigung, die dann als Kopie dem Kaufvertrag angefügt sein sollte. Kommt es später zur Nachfrage, kann man darlegen, dass man nach bestem Gewissen gehandelt hat.

Ich halte das in der heutigen, strengen Zeit gerade in Verbindung mit Waffen für wichtig. Man denke auch an das Führverbot und dem oben von mir geschriebenen Denkansatz.
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Alt 17.03.2010, 08:05
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AW: Verkauf und Versand von erlaubnisfreien Waffen

Danke. A geht also besser auf Nummer sicher und wird die Waffen besser persönlich verkaufen oder zumindest mit einwandfreiem Alternachweis und Telefonat.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 01:39
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AW: Verkauf und Versand von erlaubnisfreien Waffen

Interessant: es gibt Paketunternehmen, die auch eine Identitäts- und Altersüberprüfung vornehmen!

http://www.dhl.de/de/paket/geschaeft...spruefung.html
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