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Vererbte Waffe nicht auffindbar

Dies ist eine Diskussion zu Vererbte Waffe nicht auffindbar innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 04.07.2011, 16:59
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Vererbte Waffe nicht auffindbar

Hallo zusammen,

wenn wir den fiktiven Fall annehmen, dass eine Handfeuerwaffe von einem WBK-Inhaber vererbt wird, aber nicht auffindbar ist - was geschieht dann? In der Regel versenden die Behörden ja Briefe mit den entsprechenden Anweisungen, die jedoch immer vom Vorhandensein der Waffe ausgehen. Nicht selten aber werden die Waffen ja nicht wie vorgeschrieben aufbewahrt sondern irgendwo "versteckt". Gibt es zu dem Fall der Unauffindbarkeit ein Standard-Prozedere? Müssen die Erben gar mit Hausdurchsuchungen oder ähnlich drastischen Maßnahmen rechnen?

Es kommt doch ebenfalls häufig vor, dass die jeweiligen Ehepartner Alleinerben sind. Da sie aber häufig auch schon recht alt sind, ist in vielen Fällen der Neuerwerb einer WBK für den Erben unrealistisch (zum Beispiel, wenn eine Frau Mitte 80 erbt). Ist es so, dass in solchen Fällen das Erbstück für die Familie praktisch "verloren" ist, weil ja die Jüngeren Nachkommen nicht geerbt haben und somit auch nicht aus diesem Grund eine WBK beantragen können?

Danke!
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Alt 05.07.2011, 08:36
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AW: Vererbte Waffe nicht auffindbar

Zitat:
Zitat von Volka Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, wenn wir den fiktiven Fall annehmen, dass eine Handfeuerwaffe von einem WBK-Inhaber vererbt wird, aber nicht auffindbar ist - was geschieht dann?
Gemäß § 37 Abs. 2 WaffG das hier:

Zitat:
Sind jemandem Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, abhanden gekommen, so hat er dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen und, soweit noch vorhanden, die Waffenbesitzkarte und den Europäischen Feuerwaffenpass zur Berichtigung vorzulegen. Die örtliche Behörde unterrichtet zum Zweck polizeilicher Ermittlungen die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen.
Zitat:
Zitat von Volka Beitrag anzeigen
Müssen die Erben gar mit Hausdurchsuchungen oder ähnlich drastischen Maßnahmen rechnen?
Nein.

Zitat:
Zitat von Volka Beitrag anzeigen
Es kommt doch ebenfalls häufig vor, dass die jeweiligen Ehepartner Alleinerben sind. Da sie aber häufig auch schon recht alt sind, ist in vielen Fällen der Neuerwerb einer WBK für den Erben unrealistisch (zum Beispiel, wenn eine Frau Mitte 80 erbt). Ist es so, dass in solchen Fällen das Erbstück für die Familie praktisch "verloren" ist, weil ja die Jüngeren Nachkommen nicht geerbt haben und somit auch nicht aus diesem Grund eine WBK beantragen können?
Nein, ist es nicht. Am besten wäre zwar, wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten testamentarisch verfügt, wer die Waffe(n) erben soll. Die Ehefrau kann ja für alles andere Alleinerbin bleiben.

Wenn kein Testament vorhanden ist und die 89-jährige Ehefrau nun doch Alleinerbin wird, dann muss diese eben eine Erben-WBK beantragen. Hat sie die erst einmal, können ihre Kinder die Waffe(n) bei ihrem Ableben dann ebenfalls im Wege der Erbfolge übernehmen.
Nur am Rande sei erwähnt, dass die Erbwaffen ggf. noch blockiert werden müssen.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.

Geändert von Volker4 (05.07.2011 um 11:04 Uhr). Grund: stilbildende Maßnahmen
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 11:16
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AW: Vererbte Waffe nicht auffindbar

Was bleibt da anderes übrig als den Verlust zu melden. Da kann man den erben auch Strick draus drehen, weil die Waffe ja nicht erst unter ihrer Verantwortung in den Verlust gekommen sein muss.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 07:50
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AW: Vererbte Waffe nicht auffindbar

Du meinst wohl KEINEN Strick draus drehen. ;-)

Zu einer Hausdurchsuchung gehören immer triftige Verdachtsmomente. Nur ins Blaue hinein wird kein Richter einem solchen Antrag zustimmen.

Bevor verlorengegangene Waffen von der Polizei in die Sachfahndung gestellt werden, ermittelt diese aber in der Regel erst nochmals im persönlichen Umfeld und befragen unter Umständen Dritte, die dazu was wissen könnten.
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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