Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vereinsmeldung bei Austritt Schützenverein

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsmeldung bei Austritt Schützenverein innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 10:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
Question Vereinsmeldung bei Austritt Schützenverein

Was ist bezüglich der Meldung der Beendigung einer Mitgliedschaft bezüglich § 15, Abs. 5, wenn der WBK-Inhaber in mehreren Schützenvereinen Mitglied ist und er aus einem Verein austritt, über das er kein Bedürfnis beantragt und bekommen hat?
Der WBK-Inhaber kann ja das Bedürfnis über einen anderen Verein und auch anderen Verband bekommen haben, oder als Jäger gar kein Bedürfnis als Sportschütze, aber dennoch eine WBK haben.


Zitat:
§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
...
(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde
Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein
ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.
...
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 10:14
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Jenseits des Elfenbeinturms
Alter: 45
Beiträge: 332
96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Vereinsmeldung bei Austritt Schützenverein

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Was ist bezüglich der Meldung der Beendigung einer Mitgliedschaft bezüglich § 15, Abs. 5, wenn der WBK-Inhaber in mehreren Schützenvereinen Mitglied ist und er aus einem Verein austritt, über das er kein Bedürfnis beantragt und bekommen hat?
Die wird vermutlich abgeheftet, da der Betroffene über seinen "Hauptverein" ja nach wie vor ein Bedürfnis hat.


Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
oder als Jäger gar kein Bedürfnis als Sportschütze, aber dennoch eine WBK haben.
Wenn er sämtliche in seinem Besitz befindlichen Waffen ursprünglich als Jäger erworben hat, ist der Austritt aus dem Verein für den weiteren Besitz der Waffen unerheblich.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 10:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Vereinsmeldung bei Austritt Schützenverein

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Wenn er sämtliche in seinem Besitz befindlichen Waffen ursprünglich als Jäger erworben hat, ist der Austritt aus dem Verein für den weiteren Besitz der Waffen unerheblich.
Das ist völlig richtig, dennoch beantwortet es meine Frage nicht.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 10:46
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Jenseits des Elfenbeinturms
Alter: 45
Beiträge: 332
96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Vereinsmeldung bei Austritt Schützenverein

Dann sei so nett und formulier die mal bitte anders, ansonsten stehe ich wohl auf dem Schlauch.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 11:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Vereinsmeldung bei Austritt Schützenverein

Waffenbesitzer ist Mitglied in mehreren Schützenvereinen.
Waffenbesitzer hat das Bedürfnis für seine Waffen nur über einen Verein beantragt. In diesem bleibt er Mitglied, tritt jedoch aus einem anderen Verein wieder aus.
Gleiche Fragestellung, aber Waffenbesitzer ist Jäger und gar kein Bedürfnis als Sportschütze erhalten
Muss der Schützenverein seinen Austritt trotzdem der Behörde melden, obwohl er kein Bedürfnis über diesen Verein beantragt hat?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 11:47
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Jenseits des Elfenbeinturms
Alter: 45
Beiträge: 332
96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Vereinsmeldung bei Austritt Schützenverein

§ 15 Abs. 5 WaffG sagt:

Zitat:
Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.
Ob der Verein für den Waffenbesitzer jemals ein Bedürfnis bestätigt hat, ist zumindest bei wörtlicher Auslegung irrelevant. Ist er WBK-Inhaber, ist er der Waffenbehörde zu melden, es sei denn, der Verein hat keine Kenntnis davon, dass das betreffende Mitglied aufgrund eines anderen Bedürfnisses eine WBK erhalten hat.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 09:01
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 291
100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)100% positive Bewertungen (291 Beiträge, 15 Bewertungen)  
AW: Vereinsmeldung bei Austritt Schützenverein

Die Meldepflicht zu ausgeschiedenen WBK-Inhabern besteht für die Vereine grundsätzlich.

Nicht diese, sondern die Waffenbehörden prüfen daraufhin ob anderweitig ein Bedürfnis besteht bzw. ob trotz Bedürfniswegfall eine Ausnahme vom WBK-Widerruf möglich ist.
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ruhestörung durch Schützenverein Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 29.07.2009 19:25
Vereinshaftpflich im Schützenverein Versicherungsrecht 09.11.2008 12:26
Austritt aus dem Vertrag ? Bürgerliches Recht allgemein 28.04.2008 22:50
Kassendifferenz bei Austritt Arbeitsrecht 06.12.2007 11:12





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN