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Unbefritestes Waffenbesitzverbot der Behörde

Dies ist eine Diskussion zu Unbefritestes Waffenbesitzverbot der Behörde innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 16.03.2009, 11:46
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Unbefritestes Waffenbesitzverbot der Behörde

wolte hier mal eine Frage an euch stellen zum Waffenbesitzverbot, das von der Behörde ausgesprochen wurden ist.
Ist es möglich ein unbefristetes Waffenbesitzverbot was im Jahr 2000 ausgesprochen wurde, aufheben zu lassen (zu dem Zeitpunk war herr X 24 Jahre)?
Es sind nun bald 10 jahre wo dies Herrn X ausgesprochen wurde, wo Herr X eine Verfehlung begangen hatte, oder wie der Gesetzgeber sagen würde eine Straftat begangen hat, wegen einem unerlaubten Besitz einer scharfen Pistole. Die Strafe die Herr X dafür erhielt waren 3 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Von der zuständigen Waffenbehörde wurde ein unbefristetes Waffenbesitzverbot erteilt.
Es ist natürlich auch die Frage, ob man einen Menschen sein lebenlang mit einen Verbot bestrafen sollte. Herr X muss sagen, dass nach seinen Recherchen nichts mehr in meinem BZR stehen müsste, da er auch keine weiteren Verfehlungen gehabt hat, oder in irgend einer Weise in Konflikt mit dem Gesetz stand.
So, ich hoffe Ihr könnt mir sagen, ob da eine Chance besteht, dieses Waffenbesitzverbot aufheben zu lassen oder das Verbot aus dem Behördlichen BZR streichen zu lassen.
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Alt 16.03.2009, 12:54
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AW: Unbefritestes Waffenbesitzverbot der Behörde

Die Regeln wann und was im BZR gelöscht wird, kann man hier lesen:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_04...tml?__nnn=true

Wenn nun eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt werden soll und es nicht klar ist, ob sich die Mühe der Vorbedingungen lohnt, sehe ich zwei Wege das zu erfahren:
1. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter ein Gespräch führen. Spätestens nach der Beantragung und der folgenden Einsicht der Unterlagen wird der SB das ohnehin sehen. Auch bereits verjährte Sachen bleiben gelistet, haben aber einen Verjährungsvermerk.

2. Einfach einen kleinen Waffenschein beantragen. Kostet zwar 50 €, aber die Prüfung der Zuverlässigkeit und pers. Eignung ist die Gleiche, wie bei einer WBK oder Jagdschein. Wird der KWS ausgestellt, sollten auch andere Erlaubnisse ausgestellt werden können.

Dennoch ist ein Gespräch mit dem SB immer ratsam. Er sieht es sowieso.
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Alt 17.03.2009, 00:58
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AW: Unbefritestes Waffenbesitzverbot der Behörde

Sollte man nicht lieber vorher mit den SB reden ehe man einen kleinen Waffenschein beantragt. Ein unbefristetes Waffenbesitzverbot ist ja nun nicht gerade förderlich auch wenn es 10 jahre bei Hernn X her ist . Oder soll es heissen das bei Beantragung noch mal neu beurteilt wird(zuverlässigkeit)?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 17:27
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AW: Unbefritestes Waffenbesitzverbot der Behörde

Das ist ein Verwaltungsrechtsstreit.

Einfach einen entsprechenden Antrag mit Begründung bei der Behörde stellen und die Antwort abwarten.

Es wird wohl ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid ergehen, der den Rechtsweg offen lässt.

Aber: Gebührensatzung für Verwaltungstätigkeiten beachten! Auch ein ablehndender Bescheid kostet Geld.
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