Dies ist eine Diskussion zu Übertragung von WBK-Waffen innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Übertragung von WBK-Waffen -Fragestellung 1: Vater V besitzt eine gültige WBK(alt) und mehrere darin eingetragene Waffen(Lang- und Kurzwaffen), die er gerne abstoßen würde. Sohn S hätte daran Interesse, nur keine WBK. Welche Möglichkeit(en) gibt es, die Waffen zu übertragen, ohne das sie "geblockt" (und damit unbrauchbar gemacht) werden? (falls Sohn S mit den Waffen auf einen Schießstand gehen möchte). Bzw. kann Sohn S für diesen Zweck eine WBK beantragen? -Fragestellung 2: Vater V ist Waffensammler (und Jäger) mit gültigen WBK und Sammelschein (ich weiss nicht genau wie der heisst) und will seine Kurzwaffensammlung verkleinern. Tochter T, (ebenfalls Jägerin) kann einen Teil auf ihre WBK übernehmen. Besteht die Möglichkeit, Waffen aus dieser Sammlung an andere Familienangehörige (Neffe oder Schwager) ohne WBK zu übertragen? ..bzw. wenn jemand aus der Familie für diesen Zweck eine WBK beantragen würde? |
| |||
| AW: Übertragung von WBK-Waffen Zitat:
Zitat:
Wo ist denn das Problem bei den beiden Fragestellungen? Wer keine WBK hat, aber eine Schusswaffe übernehmen will, kann ja in einen Schießsportverein gehen und nach einiger Zeit und regelmäßigem Besuch dann eine WBK beantragen. |
| |||
| AW: Übertragung von WBK-Waffen Ohne Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder ohne Jagdschein ist keine Beantragung einer WBK möglich? |
| ||||
| AW: Übertragung von WBK-Waffen Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Übertragung von WBK-Waffen Zitat:
Stirbt der Vater, kann der Sohn gemäß § 20 WaffG eine Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge beantragen. Allerdings muss er die Waffen dann blockieren lassen, es sei denn, er ist bereits im Besitz von bedürfnispflichtigen Schusswaffen (z.B. als Sportschütze oder Jäger). Dann ist eine Blockierung nicht erforderlich. Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Aufbewahrung von Waffen | Waffenrecht | 30.12.2009 12:29 |
| ALG II und Hobbyjäger+Waffen | Sozialrecht | 06.01.2009 10:07 |
| waffen zur selbstverteidigung | Waffenrecht | 11.11.2007 11:45 |
| BTM und Waffen | Betäubungsmittelrecht | 30.05.2006 19:14 |
| Waffen im Handgepäck | Waffenrecht | 17.05.2006 01:33 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios