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Transportieren, Führen oder was denn nun?

Dies ist eine Diskussion zu Transportieren, Führen oder was denn nun? innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 25.08.2010, 14:03
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Transportieren, Führen oder was denn nun?

So gestern bei Person A wurde die Hochzeit noch etwas nachgefeiert inkl Böllerkanone (angemeldet) und Schreckschußfeuerwerk. Grundstück ist echt riesieg und es hat auch nix die Grenze verlassen. Aber irgendein Nachbar hat wohl angerufen da er meinte scharfe Waffen zu sehen. Resultat die Feier wurde jäh gestört und die Herren in grün schauten u.a. Wohnung und Autos der verbliebene Gäste durch. Die Schrechkschusswaffen im Haus sowie die Kanone (Besitzer hatte Schein und Anmeldung) auf der Wiese waren ok bzw wurden nicht bemängelt.

Aber der Sohn von Person A hatte eine Schreckschusswaffe im Fahrzeug. Sie lag ohne Magazin und Munition (leerer geht nicht) auf der Ablage unter dem Handschufach. Weder Waffe noch das es da eine Ablage gibt ist von außen zu sehen gewesen und außerdem lagen noch einige Straßenkarten und der Atlas drüber. Hätte man also sogar wenn man auf dem Beifahrersitz sitzt nichtmal gewusst. 2 Magazine, eins noch mit 3-4 Schuss (Rest von der Feier) geladen, lagen unter viel anderem Kram und auch nicht von außen sichtbar in der Fahrertürverkleidung. Somit nicht schnell zugriffsfähig und doch getrennt. Fahrzeug war abgeschlossen, parkte in der Seitenstraße vor der Grundstück und es war nix von außen zu sehen. Alles wurde eingezogen da das laut Polizei Verstoß WaffG sei, da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war.

Einer der Gäste hatte eine Schreckschusswaffe ohne Magazin und Munition ganz unten im Rucksack, da drüber paar Anziehsachen sowie andere Dinge. Magazin steckte in einer äußeren Seitentasche des Rucksackes. Waffe, Magazin sowie Rucksack alles ohne Munition da wohl restlos alles verschossen war. Der Rucksack lag im Kofferraum, war nicht zu sehen von außen und das Auto abgeschlossen. Stand auch in der Straße vorm Grundstück des Brautpaares. Auch hier wurde alles wurde eingezogen da laut Polizei Verstoß WaffG da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war und im ganzen Fahrzeug nicht eine, nichtmal ne leere, Patrone war.

In einem weitern KFZ lag unter dem Sitz lag noch ein originalverschweißtes AK Bajo und in der Türverkleidung ein Leatherman Multitool. Beides eingezogen da angeblich Führen verbotener Gegenstände. Auch hier war nix zus ehen, KFZ abgeschlossen, stand auch vorm Grundtück und der besitzer war auch nicht in der Nähe des Fahrzeuges.

Was davon stimmt und was ist Unsinn bzw. laut Gesetz legaler Transport
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Alt 25.08.2010, 16:22
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AW: Transportieren, Führen oder was denn nun?

Wer hat denn da Hochzeit gefeiert? Der örtliche Pate oder Warlord?

Aber zum Thema:

Zitat:
Zitat von munfrosch Beitrag anzeigen
Aber der Sohn von Person A hatte eine Schreckschusswaffe im Fahrzeug. Sie lag ohne Magazin und Munition (leerer geht nicht) auf der Ablage unter dem Handschufach. Weder Waffe noch das es da eine Ablage gibt ist von außen zu sehen gewesen und außerdem lagen noch einige Straßenkarten und der Atlas drüber. Hätte man also sogar wenn man auf dem Beifahrersitz sitzt nichtmal gewusst. 2 Magazine, eins noch mit 3-4 Schuss (Rest von der Feier) geladen, lagen unter viel anderem Kram und auch nicht von außen sichtbar in der Fahrertürverkleidung. Somit nicht schnell zugriffsfähig und doch getrennt. Fahrzeug war abgeschlossen, parkte in der Seitenstraße vor der Grundstück und es war nix von außen zu sehen. Alles wurde eingezogen da das laut Polizei Verstoß WaffG sei, da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war.
Eine Waffe im Fahrzeug, das auf öffentlichem Straßenland geparkt ist, gilt als geführt. Im Übrigen spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Waffe geladen ist oder nicht. Auch das Führen von ungeladenen Waffen ist erlaubnispflichtig. Ob die Waffe von außen gesehen werden kann oder nicht, spielt ebenfalls keine Rolle.
Also braucht der Besitzer einen (Kleinen) Waffenschein, hat er den nicht, liegt eine Straftat vor.

Zitat:
Zitat von munfrosch Beitrag anzeigen
Einer der Gäste hatte eine Schreckschusswaffe ohne Magazin und Munition ganz unten im Rucksack, da drüber paar Anziehsachen sowie andere Dinge. Magazin steckte in einer äußeren Seitentasche des Rucksackes. Waffe, Magazin sowie Rucksack alles ohne Munition da wohl restlos alles verschossen war. Der Rucksack lag im Kofferraum, war nicht zu sehen von außen und das Auto abgeschlossen. Stand auch in der Straße vorm Grundstück des Brautpaares. Auch hier wurde alles wurde eingezogen da laut Polizei Verstoß WaffG da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war und im ganzen Fahrzeug nicht eine, nichtmal ne leere, Patrone war.
Das Gleiche wie oben. Ladezustand ist unerheblich, im Rucksack und/oder Kofferraum gilt ebenfalls als geführt. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Rucksack verschlossen ist, dann wäre es nur ein "Transport" und der bedarf keines Waffenscheins.

Zitat:
Zitat von munfrosch Beitrag anzeigen
In einem weitern KFZ lag unter dem Sitz lag noch ein originalverschweißtes AK Bajo und in der Türverkleidung ein Leatherman Multitool. Beides eingezogen da angeblich Führen verbotener Gegenstände. Auch hier war nix zus ehen, KFZ abgeschlossen, stand auch vorm Grundtück und der besitzer war auch nicht in der Nähe des Fahrzeuges.
Wie eingezogen? Wurde eine Strafanzeige geschrieben oder eine OWi-Anzeige?

Ein Bajonett ist zwar eine Hieb- und Stoßwaffe, aber keine verbotene Waffe. Der Erwerb und Besitz ist frei ab 18, das Führen ist nach § 42 a WaffG verboten, wer`s trotzdem macht, begeht eine OWi. Liegt die Waffe im Auto (auch unter dem Sitz), gilt sie als geführt.
Wenn es noch original verpackt war, könnte man u.U. argumentieren, dass es sich in einem verschlossenen Behältnis befindet. Ob das als Begründung allerdings reicht, da müsste ich meine Glaskugel befragen. Die ist aber gerade zur Reparatur.

Das Multitool ist keine Waffe im Sinne des Gesetzes und fällt m.E. auch nicht unter das Verbot des § 42 a WaffG. Eine Beschlagnahme wäre also nicht gerechtfertigt.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 04:35
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AW: Transportieren, Führen oder was denn nun?

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Das Gleiche wie oben. Ladezustand ist unerheblich, im Rucksack und/oder Kofferraum gilt ebenfalls als geführt. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Rucksack verschlossen ist, dann wäre es nur ein "Transport" und der bedarf keines Waffenscheins.
Anders wäre es nur dann, wenn der Kofferraum in sich geschlossen ist, was heutzutage nur noch selten der Fall ist. Man darf also nicht durch Umklappen des Sitzes an den Rucksack und damit an die Waffe gelangen. Bei den meisten Rucksäcken kann man ein kleines Vorhängeschloss anbringen, dann ist es ein verschlossenes Behältnis und damit in Ordnung (kein Führen, sondern Transport). Eine weitere Ausnahme wäre, wenn der Rucksack durch Verschnüren verschlossen wird, denn auch das gilt u.U. als verschlossenes Behältnis im Sinne des WaffG, wie ich kürzlich in einem Urteil las.

Allerdings ist diese Frage m.W. noch nicht abschließend rechtlich geklärt. Die Waffe lag ganz unten und Klamotten oben auf und auch noch im Kofferraum. Alles in allem würde ich das schon als "verschlossenes Behältnis" werten. Wenn man das unbedingt herausfinden will, muss man Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Mein Tipp: sein lassen und lieber das Bußgeld zahlen, wenn man schon beim ersten Amtsgerichtsurteil aufgeben würde und nicht etwa in die nächsthöhere Instanz gehen möchte (Landgericht).

Wo ich mir gerade (auch aufgrund der Konzentration, siehe Uhrzeit) nicht ganz sicher bin, ist ob die Waffe auf einem fremden Grundstück mit Zustimmung des Grundstückbesitzers geführt werden dürfte. Da muss ich morgen mal in der WaffVO nachsehen. Tendiere gerade zu nein.

Zitat:
Wie eingezogen? Wurde eine Strafanzeige geschrieben oder eine OWi-Anzeige?
Die Beamten hatten einfach keine Ahnung Man kann ja auch nicht alles wissen.

Zitat:
Ein Bajonett ist zwar eine Hieb- und Stoßwaffe, aber keine verbotene Waffe. Der Erwerb und Besitz ist frei ab 18, das Führen ist nach § 42 a WaffG verboten, wer`s trotzdem macht, begeht eine OWi. Liegt die Waffe im Auto (auch unter dem Sitz), gilt sie als geführt.
Korrekt. Allerdings war es eingeschweißt in der OVP. Das bedeutet: kein Führen. Zumindest wurde das so propagiert, Urteile gibt es da m.W. nicht. Fragt mich bitte nicht nach dem Sinn, dafür gibt es www.abgeordnetenwatch.de

Zitat:
Das Multitool ist keine Waffe im Sinne des Gesetzes und fällt m.E. auch nicht unter das Verbot des § 42 a WaffG. Eine Beschlagnahme wäre also nicht gerechtfertigt.
Das kommt drauf an: ist das Multitool mit einer Klinge versehen, die "einhändig feststellbar" ist, so fällt sie unter das Führungsverbot des § 42 a. Das ist i.d.R. dann der Fall, wenn ein Pin oder ein Loch dran ist, dass das Öffnen mit dem Daumen ermöglicht.
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Alt 26.08.2010, 09:35
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AW: Transportieren, Führen oder was denn nun?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Wo ich mir gerade (auch aufgrund der Konzentration, siehe Uhrzeit) nicht ganz sicher bin, ist ob die Waffe auf einem fremden Grundstück mit Zustimmung des Grundstückbesitzers geführt werden dürfte. Da muss ich morgen mal in der WaffVO nachsehen. Tendiere gerade zu nein.
Um 04.35 Uhr noch im Internet? Ist es der Vollmond oder senile Bettflucht?

Aber zur Frage. Ja, man darf. Steht in § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG.

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Die Beamten hatten einfach keine Ahnung Man kann ja auch nicht alles wissen.
Davon mal abgesehen, aber ich hatte gehofft, der Thread-Starter weiß mehr. Eigentlich wäre es ja, wenn überhaupt, nur eine OWi, da er aber was von
Zitat:
Führen verbotener Gegenstände
geschrieben hat, käme auch eine Strafanzeige in Frage und die wäre dann aus meiner Sicht definitiv falsch.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 09:44
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AW: Transportieren, Führen oder was denn nun?

Also laut Beamten bekommen alle Post da angeblich alles Verstöße gegen das Waffg -> Straftat. Dabei ist führen doch im Waffg definiert und meiner Meinung nach trifft es auf keinen der Fälle zu!

Rucksack war wie gesagt vollgepackt, verschnürt sowie Klappe zu (BW Rucksack) und Kofferraum zu und dieser räumlich getrennt, also kein mal schnell durchfassen, denn an der Rückbank wäre schluss (war nen alter A Corsa). Ich mein gehört zu haben das es auch schon Urteile gibt das verschlossener uneinsehbarer Kofferraum reicht wenn er räumlich abgetrennt ist (beim Kombi wäre es also nicht der Fall).

Multitool nicht festellbar!

Achso es war werder Pate noch Warlord sondern er ist mitglied in ner Gruppe die historische Szenen nachstellt teilweise auch für Filme zu Zeiten Napoleons daher das große Krachbumm Die feiern immer so...

Wenn ihr weitere Infos braucht sagt bescheid.

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen

Eine Waffe im Fahrzeug, das auf öffentlichem Straßenland geparkt ist, gilt als geführt. Im Übrigen spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Waffe geladen ist oder nicht. Auch das Führen von ungeladenen Waffen ist erlaubnispflichtig. Ob die Waffe von außen gesehen werden kann oder nicht, spielt ebenfalls keine Rolle.
Also braucht der Besitzer einen (Kleinen) Waffenschein, hat er den nicht, liegt eine Straftat vor.
Glaube ich mal nicht das das unerheblich ist ob geladen oder nicht, denn wnen ich mir ne Schreckschuss im Laden kaufe darf ich die auch legal nach Hause transportieren. Notfalls hat man die halt beim Besitzer gekauft und wollte sie nur heim schaffen Das wäre aber nur Plan B für den äußersten Notfall
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  #6 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 10:42
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AW: Transportieren, Führen oder was denn nun?

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Um 04.35 Uhr noch im Internet? Ist es der Vollmond oder senile Bettflucht?
Leider nur Sorgen, die mich nicht schlafen lassen.

Zitat:
Aber zur Frage. Ja, man darf. Steht in § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG.
Dann lies noch mal nach. Zumindest an der von dir genannten Stelle kann ich nichts passendes finden. Denn: es handelt sich hier nicht um ein waffenrechtliches Bedürfnis! Aber die Frage ist sowieso allenfalls theoretisch von Belang, denn irgendwie wird die Waffe ja dahin gekommen sein. Allem Anschein nach so, wie sie auch vorgefunden wurde.

Ich guck da später noch mal genauer nach. Bin etwas müde.

Zitat:
Davon mal abgesehen, aber ich hatte gehofft, der Thread-Starter weiß mehr. Eigentlich wäre es ja, wenn überhaupt, nur eine OWi, da er aber was von geschrieben hat, käme auch eine Strafanzeige in Frage und die wäre dann aus meiner Sicht definitiv falsch.
Was soll ich sagen? Jeder macht mal Fehler.

Es könnte schlimmer kommen: nämlich, dass man auch noch verurteilt wird, weil der Richter ebenso ahnunglos ist. Da gab es auch mal einen Fall! Allerdings handelte es sich um Pfefferspray - Tierabwehrspray wohlgemerkt. Amstgerichte...

Zitat:
Zitat von munfrosch Beitrag anzeigen
Rucksack war wie gesagt vollgepackt, verschnürt sowie Klappe zu (BW Rucksack) und Kofferraum zu und dieser räumlich getrennt, also kein mal schnell durchfassen, denn an der Rückbank wäre schluss.
Dann würde ich notfalls durch alle Instanzen klagen. Das wird aber hoffentlich nicht nötig sein. Keinesfalls sollte man einen eventuellen Strafbefehl einfach so akzeptieren!

Zitat:
Ich mein gehört zu haben das es auch schon Urteile gibt das verschlossener uneinsehbarer Kofferraum reicht wenn er räumlich abgetrennt ist (beim Kombi wäre es also nicht der Fall).
Ist mir nicht bekannt. Wäre schön, wenn du die Quelle auftreiben könntest.

Zitat:
Achso es war werder Pate noch Warlord sondern er ist mitglied in ner Gruppe die historishce Szenen nachstellt teilweise auch für Filme zu Zeiten Napoleons daher das große Krachbumm Die feiern immer so...
Warum sagst du das nicht gleich? Und die Betreffenden waren auch entsprechend gekleidet?
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  #7 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 10:54
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@Volker:
Zitat:
Waffenscheinpflicht:
Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nach Anlage 1 Abbildung 2 (siehe Abbildung) zur 1. WaffV außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ist seit dem 01.04.2003 nur mit einem „Kleinen Waffenschein“ erlaubt.
Quelle: http://www.kitzingen.de/m_15090
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  #8 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 12:50
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AW: Transportieren, Führen oder was denn nun?

Aus dem Internet:

Der VDB informiert: Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester
vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines
anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von
waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der
Verwendungssicherheit ( also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe
von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.

Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort
erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe
nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.


Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und
Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten.

Diese Regelung wird auch in die Waffenverwaltungsvorschrift so aufgenommen
.

Oder hat sich das geändert?

Außerdem:

Für erlaubnisfreie Waffen (Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen) und erlaubnisfreie Kartuschenmunition
sind keine besonderen Sicherheitsbehältnisse erforderlich.

Die Aufbewahrung muss auch hier so erfolgen, dass Unbefugte (z.B. Personen unter 18 Jahren) keine Zugriffsmöglichkeit haben.

Die nicht sichere Aufbewahrung erlaubnisfreier Schusswaffen ist gem. § 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG jedoch nicht bußgeldbewährt.

Ausnahme: Das nicht getrennte Aufbewahren von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit der dazugehörigen
Kartuschenmunition sowie von Perkusssionswaffen mit Pulverpresslingen.

Quelle: http://www.soltau-fallingbostel.de/d...stimmungen.pdf


und da unter transport und führen gefunden:

http://www.feuerwerk-forum.de/showpo...86&postcount=2
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  #9 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 13:01
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AW: Transportieren, Führen oder was denn nun?

Der eine Link funktioniert nicht. Letztlich muss sowieso jeder selbst wissen, was er glaubt. Beantworte lieber meine Frage.

Vielleicht sagen ja auch Mobile oder Waffenmensch noch was dazu?!
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  #10 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 13:35
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AW: Transportieren, Führen oder was denn nun?

Naja so gekleidet waren nicht alle, lag wohl an Sinnd er Feier (Hochzeit).
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