Dies ist eine Diskussion zu Transportieren, Führen oder was denn nun? innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Transportieren, Führen oder was denn nun? Aber der Sohn von Person A hatte eine Schreckschusswaffe im Fahrzeug. Sie lag ohne Magazin und Munition (leerer geht nicht) auf der Ablage unter dem Handschufach. Weder Waffe noch das es da eine Ablage gibt ist von außen zu sehen gewesen und außerdem lagen noch einige Straßenkarten und der Atlas drüber. Hätte man also sogar wenn man auf dem Beifahrersitz sitzt nichtmal gewusst. 2 Magazine, eins noch mit 3-4 Schuss (Rest von der Feier) geladen, lagen unter viel anderem Kram und auch nicht von außen sichtbar in der Fahrertürverkleidung. Somit nicht schnell zugriffsfähig und doch getrennt. Fahrzeug war abgeschlossen, parkte in der Seitenstraße vor der Grundstück und es war nix von außen zu sehen. Alles wurde eingezogen da das laut Polizei Verstoß WaffG sei, da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war. Einer der Gäste hatte eine Schreckschusswaffe ohne Magazin und Munition ganz unten im Rucksack, da drüber paar Anziehsachen sowie andere Dinge. Magazin steckte in einer äußeren Seitentasche des Rucksackes. Waffe, Magazin sowie Rucksack alles ohne Munition da wohl restlos alles verschossen war. Der Rucksack lag im Kofferraum, war nicht zu sehen von außen und das Auto abgeschlossen. Stand auch in der Straße vorm Grundstück des Brautpaares. Auch hier wurde alles wurde eingezogen da laut Polizei Verstoß WaffG da er sie geführt hätte obwohl er nichtmal in der Nähe des Fahrzeuges war und im ganzen Fahrzeug nicht eine, nichtmal ne leere, Patrone war. In einem weitern KFZ lag unter dem Sitz lag noch ein originalverschweißtes AK Bajo und in der Türverkleidung ein Leatherman Multitool. Beides eingezogen da angeblich Führen verbotener Gegenstände. Auch hier war nix zus ehen, KFZ abgeschlossen, stand auch vorm Grundtück und der besitzer war auch nicht in der Nähe des Fahrzeuges. Was davon stimmt und was ist Unsinn bzw. laut Gesetz legaler Transport |
| |||
| AW: Transportieren, Führen oder was denn nun? Wer hat denn da Hochzeit gefeiert? Der örtliche Pate oder Warlord? ![]() Aber zum Thema: Zitat:
Also braucht der Besitzer einen (Kleinen) Waffenschein, hat er den nicht, liegt eine Straftat vor. Zitat:
Zitat:
Ein Bajonett ist zwar eine Hieb- und Stoßwaffe, aber keine verbotene Waffe. Der Erwerb und Besitz ist frei ab 18, das Führen ist nach § 42 a WaffG verboten, wer`s trotzdem macht, begeht eine OWi. Liegt die Waffe im Auto (auch unter dem Sitz), gilt sie als geführt. Wenn es noch original verpackt war, könnte man u.U. argumentieren, dass es sich in einem verschlossenen Behältnis befindet. Ob das als Begründung allerdings reicht, da müsste ich meine Glaskugel befragen. Die ist aber gerade zur Reparatur. ![]() Das Multitool ist keine Waffe im Sinne des Gesetzes und fällt m.E. auch nicht unter das Verbot des § 42 a WaffG. Eine Beschlagnahme wäre also nicht gerechtfertigt. |
| ||||
| AW: Transportieren, Führen oder was denn nun? Zitat:
Allerdings ist diese Frage m.W. noch nicht abschließend rechtlich geklärt. Die Waffe lag ganz unten und Klamotten oben auf und auch noch im Kofferraum. Alles in allem würde ich das schon als "verschlossenes Behältnis" werten. Wenn man das unbedingt herausfinden will, muss man Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Mein Tipp: sein lassen und lieber das Bußgeld zahlen, wenn man schon beim ersten Amtsgerichtsurteil aufgeben würde und nicht etwa in die nächsthöhere Instanz gehen möchte (Landgericht). Wo ich mir gerade (auch aufgrund der Konzentration, siehe Uhrzeit) nicht ganz sicher bin, ist ob die Waffe auf einem fremden Grundstück mit Zustimmung des Grundstückbesitzers geführt werden dürfte. Da muss ich morgen mal in der WaffVO nachsehen. Tendiere gerade zu nein. Zitat:
Man kann ja auch nicht alles wissen. Zitat:
Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Transportieren, Führen oder was denn nun? Zitat:
![]() Aber zur Frage. Ja, man darf. Steht in § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG. Davon mal abgesehen, aber ich hatte gehofft, der Thread-Starter weiß mehr. Eigentlich wäre es ja, wenn überhaupt, nur eine OWi, da er aber was von Zitat:
|
| |||
| AW: Transportieren, Führen oder was denn nun? Also laut Beamten bekommen alle Post da angeblich alles Verstöße gegen das Waffg -> Straftat. Dabei ist führen doch im Waffg definiert und meiner Meinung nach trifft es auf keinen der Fälle zu! Rucksack war wie gesagt vollgepackt, verschnürt sowie Klappe zu (BW Rucksack) und Kofferraum zu und dieser räumlich getrennt, also kein mal schnell durchfassen, denn an der Rückbank wäre schluss (war nen alter A Corsa). Ich mein gehört zu haben das es auch schon Urteile gibt das verschlossener uneinsehbarer Kofferraum reicht wenn er räumlich abgetrennt ist (beim Kombi wäre es also nicht der Fall). Multitool nicht festellbar! Achso es war werder Pate noch Warlord sondern er ist mitglied in ner Gruppe die historische Szenen nachstellt teilweise auch für Filme zu Zeiten Napoleons daher das große Krachbumm Die feiern immer so...Wenn ihr weitere Infos braucht sagt bescheid. Zitat:
Das wäre aber nur Plan B für den äußersten Notfall |
| |||||
| AW: Transportieren, Führen oder was denn nun? Leider nur Sorgen, die mich nicht schlafen lassen. Zitat:
Ich guck da später noch mal genauer nach. Bin etwas müde. Zitat:
![]() Es könnte schlimmer kommen: nämlich, dass man auch noch verurteilt wird, weil der Richter ebenso ahnunglos ist. Da gab es auch mal einen Fall! Allerdings handelte es sich um Pfefferspray - Tierabwehrspray wohlgemerkt. Amstgerichte...Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und die Betreffenden waren auch entsprechend gekleidet?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Transportieren, Führen oder was denn nun? @Volker: Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Transportieren, Führen oder was denn nun? Aus dem Internet: Der VDB informiert: Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit ( also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten. Diese Regelung wird auch in die Waffenverwaltungsvorschrift so aufgenommen. Oder hat sich das geändert? Außerdem: Für erlaubnisfreie Waffen (Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen) und erlaubnisfreie Kartuschenmunition sind keine besonderen Sicherheitsbehältnisse erforderlich. Die Aufbewahrung muss auch hier so erfolgen, dass Unbefugte (z.B. Personen unter 18 Jahren) keine Zugriffsmöglichkeit haben. Die nicht sichere Aufbewahrung erlaubnisfreier Schusswaffen ist gem. § 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG jedoch nicht bußgeldbewährt. Ausnahme: Das nicht getrennte Aufbewahren von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit der dazugehörigen Kartuschenmunition sowie von Perkusssionswaffen mit Pulverpresslingen. Quelle: http://www.soltau-fallingbostel.de/d...stimmungen.pdf und da unter transport und führen gefunden: http://www.feuerwerk-forum.de/showpo...86&postcount=2 |
| |||
| AW: Transportieren, Führen oder was denn nun? Der eine Link funktioniert nicht. Letztlich muss sowieso jeder selbst wissen, was er glaubt. Beantworte lieber meine Frage.Vielleicht sagen ja auch Mobile oder Waffenmensch noch was dazu?!
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| führungsverbot, gaspistolen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gemälde sicher transportieren | Nachrichten: Wissenschaft | 02.12.2009 10:00 |
| Neueste HRK-Daten: Drei Viertel aller Studiengänge führen zu Bachelor oder Master | Nachrichten: Wissenschaft | 15.10.2008 13:00 |
| Neueste HRK-Zahlen belegen Zeitenwende: 61 Prozent aller Studiengänge in Deutschland führen zu Bachelor oder Master | Nachrichten: Wissenschaft | 17.10.2007 13:00 |
| Einsichtsrecht oder Datenschutz - was denn nun???? | Immobilienrecht | 01.03.2007 16:24 |
| Mit Werten führen - Weichspülmanagement oder moderne Unternehmensstrategie? Podiumsdiskussion mit Firmenvertretern am WFI-Talente Company-Day | Nachrichten: Wissenschaft | 19.05.2006 13:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios