Dies ist eine Diskussion zu Transport von Luftdruckwaffen innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Transport von Luftdruckwaffen |
| |||
| AW: Transport von Luftdruckwaffen Ja. Sonst ist man ruckzuck wegen Führen dran. Nach den neuesten Bestimmungen ist beim Transport von Waffen (alle Waffen, auch Bajonette und andere Waffen) ein verschlossenes Behältnis gefordert. Also an dem üblichen Luftgewehrfutteral muss ein kleines Vorhängeschloss baumeln. Tipp: Ist das Futteral noch älterer Bauart und hat nur einen Zipper, ist vielleicht am Zipperanfanh eine Lasche. Dann kann man sich für 1 eine Stahlseilschlaufge beim Eisenwarenhändler crimpen lassen. Feines Stahlseil mit kleinen Schlaufen an den Enden. Dann zieht man dieses Stahlseil durch Zipper und Lasche und macht am Stahlseil ein Mini-Vorhängeschloss dran. Tipp2: Wenn man mehree Futterale gleichzeitig transportieren möchte, sind mehrere kleine Vorhängeschlösser nötig. Die gibt es als 4'er Set mit Gleichschließung. So braucht man nur einen Schlüssel für alle Schlösser. |
| |||
| AW: Transport von Luftdruckwaffen Zitat:
Danke -die AW hat mir auch ohne Frage weitergeholfen. Ergänzungsfrage: Darf man zu Hause Bajonette und Schwerter ohne Waffenschrank aufbewahren ? Und wie sieht´s da mit Luftdruckwaffen aus? |
| |||
| AW: Transport von Luftdruckwaffen Alle Waffen müssen unter Verschluss, jedoch darf es bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen ein einfacher anschließbarer Schrank sein. Ich empfehle dennoch einen einfachen A-Schrank. Kostet im Baumarkt je nach Größe ungefähr 100 . |
| |||
| AW: Transport von Luftdruckwaffen Danke erstmal - ich muß trotzdem nochmal nachhaken: Weil ich es in jedem zweiten Antiquitätenladen so sehe - da liegen die Bajonette und Säbel (so im Bereich 1.WK und davor) ohne jede "Sicherung" im Laden. Wenn ich mir so ein altes Prachtstück zulege, dann will ich es ja sehen und nicht verstecken - deshalb habe ich aber natürlich noch keine "Sammlung". Gilt die genannte Verschlußanordnung auch für so alte Waffen? |
| |||
| AW: Transport von Luftdruckwaffen Zitat:
Da Bajonette und Säbel eindeutig Hieb- und Stoßwaffen sind und somit unter das WaffG fallen (Alterserfordernis), greifen auch die allgemeinen Aufbewahrungsvorschriften, d.h. ich muss diese Gegenstände so aufbewahren, dass Nichtberechtigte, z.B. Minderjährige, keinen Zugriff haben. Einen Sicherheitsschrank der Stufe A oder B brauche ich nicht, aber zumindest müssen diese Gegenstände verschlossen aufbewahrt werden, sonst OWi. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| transport von luftdruckwaffen | Waffenrecht | 23.03.2009 16:23 |
| Luftdruckwaffen in der Öffentlichkeit | Waffenrecht | 12.07.2008 19:17 |
| Softair ( GBB & S-AEG ) Transport | Waffenrecht | 24.05.2008 23:13 |
| Transport von Diebesgut | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 12.04.2008 17:35 |
| Luftdruckwaffen | Waffenrecht | 03.10.2006 02:12 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios