Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Dies ist eine Diskussion zu Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 02:20
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Hallo !

Folgendes Zenario :

Jemand gerät in eine Polizei Kontrolle und hat einen der folgenden Gegenstände bei sich...

-Pfefferspray oder CS Gas (die Person ist 16 jahre alt)
-Quarzsandhandschuhe (16 Jahre alt)
-Schlagring (18 Jahre alt)
-Teleskopschlagstock (18 Jahre alt und einen kleinen Waffenschein)
-Teleskopschlagstock (ohne Waffenschein)

Was könnte das für die Person für Folgen haben und was davon ist legal (sofern sich keiner davon bedroht fühlt) ?


Ist viel auf einmal, ich weiß aber Teilantworten sind auch ok :-)

mfg
Julian
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 09:04
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Jenseits des Elfenbeinturms
Alter: 45
Beiträge: 332
96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
Pfefferspray
Pfefferspray fällt nicht unter das WaffG, wenn der Aufdruck vorhanden ist, dass es nur zur Tierabwehr dient. Erwerb, Besitz und Führen sind dann erlaubnisfrei.

Ohne diesen Aufdruck verbotene Waffe, Erwerb und Besitz also Straftat.

Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
CS Gas
Fällt unter das WaffG, mit Prüfzeichen (früher BKA in Raute, jetzt PTB) frei ab 14, Führen ist erlaubnisfrei, aber verboten auf öffentlichen Veranstaltungen.

Ohne Prüfzeichen verbotene Waffe, Erwerb und Besitz also Straftat.

Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
Quarzsandhandschuhe (16 Jahre alt)
Quarzsandhandschuhe (sog. Tactical Gloves) fallen laut BKA-Feststellungsbescheid vom 12.07.2006 nicht unter das WaffG. Erwerb, Besitz und Führen sind erlaubnisfrei.

Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
Schlagring (18 Jahre alt)
Verbotene Waffe, Erwerb und Besitz sind Straftat, Führen ist nach § 42 a WaffG eine OWi.

Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
Teleskopschlagstock (18 Jahre alt und einen kleinen Waffenschein)
Teleskopschlagstock fällt unter das WaffG (Hieb- und Stoßwaffe), Erwerb und Besitz sind frei ab 18, Führen ist ggf. nach § 42 a WaffG eine OWi.
Der (Kleine) Waffenschein ist ausschließlich zum Führen von Schusswaffen erforderlich. Für das Führen von Hieb- und Stoßwaffen hat der überhaupt keine Relevanz.

Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
Teleskopschlagstock (ohne Waffenschein)
siehe oben

Geändert von Volker4 (10.08.2010 um 12:55 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 09:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Pfefferspray ist frei, solange Hinweis "nur zur Tierabwehr" vorhanden.
http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...sg_erlaubt.pdf

Quarzsandhandschuhe sind ebenfalls keine Waffe im Sinne des WaffG und somit auch frei:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...cal-gloves.pdf

Beim Schlagring sieht die Sache anders aus. Der ist ein verbotener Gegenstand. Jeglicher Umgang ist eine Straftat. Siehe WaffG Anlage 2

Ein Teleskopsschlagstock ist eine Hieb- und Stoßwaffe. Somit Erwerb und Besitz ab 18 Jahre. Der kleine Waffenschein gilt ausschließlich als Führerlaubnis für Schreckschusswaffen mit Kennzeichnung PTB im Kreis. Das steht auch im Schein drin. Er erlaubt nicht das Führen eines Schlagstocks. Er unterliegt dem Führverbot nach § 42a WaffG. Jedoch sind Ausnahmen möglich. Diese müssen aber gut begründet sein. Ansonsten OWI bis 10.000 €
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 19:18
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Danke für die Antworten !

Ich habe noch eine kleine Frage zu den Quarzsandhandschuhen .

Verstehe ich das richtig ? Sind sie ab 18 Jahren oder nicht ?

Also darf ein z.b. 16 Jähriger damit rumlaufen oder nicht ?
Das habe ich nicht verstanden ...

mfg
Julian
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 21:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Da nach dem BKA Feststellungsbescheid diese Handschuhe nicht als Waffe eingestuft wurden, dürfte man diese einem Baby anziehen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 01:45
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Ok danke !

Mich hat es nur gewundert , da die Quarzsandhandschuhe im Verkauf ab 18 Jahren sind !

Aber wenn ein 18 Jähriger die kauft und sie einem 16 Jährigen gibt und die Polizei den 16 Jährigen damit erwischt (auch wenn er sie tragen darf) bekommt der 18 Jährige aber keine Probleme deswegen oder ?

Und ich habe in einigen anderen Theards gelesen , dass es sein kann , dass der Polizist der person nicht glaubt , dass die Handschuhe nur zum Schutz sind ?!

Also ganz konkret :
Person X ist 16 Jahre alt und läuft Abends im Hochsommer in der Stadt mit Quarzsandhandschuhen rum (bissle extrem ich weiß).
Kann irgentwas passieren oder kann irgentjeemand (der 16 Jährige oder der 18 Jährige Käufer) deswegen auch nur die geringsten Probleme ,außer einem schiefen Blick , bekommen ???


mfg
Julian

Geändert von TheChoirMan (10.08.2010 um 02:15 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 11:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
Ok danke !

Mich hat es nur gewundert , da die Quarzsandhandschuhe im Verkauf ab 18 Jahren sind !
Einfache Willkür des Verkäufers. Kann er machen, auch wenn nicht gesetzlich gefordert. Dürfte somit eher aus Unwissenheit entstanden sein.
Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
Und ich habe in einigen anderen Theards gelesen , dass es sein kann , dass der Polizist der person nicht glaubt , dass die Handschuhe nur zum Schutz sind ?!
Dann hat man immer ein Problem. Denn sobald einem Polizist eine Begründung nicht schlüssig ist oder er es einfach nicht weiß, wird er das betreffende Teil konfiszieren und es auf der Wache prüfen. Das bedeutet ja nicht, dass man dafür gleich eine Anzeige bekommt, aber man muss der Sache quasi zur Klärung hinterherlaufen um sein ordnungsgemäß erworbener Gegenstand wieder zu bekommen.
Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
Also ganz konkret :
Person X ist 16 Jahre alt und läuft Abends im Hochsommer in der Stadt mit Quarzsandhandschuhen rum (bissle extrem ich weiß).
Dann würde ich ganz konkret sagen, Person X ist ein Spinner und Schocker.

Wird aber Person X in eine Schlägerei verwickelt und es macht den Eindruck, dass er diese Handschuhe für diesen Zweck vorbereitend mitgenommen und als Waffe benutzt hat, sieht es ganz duster aus.

Wozu braucht man diese Handschuhe (im Sommer)?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 12:51
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Jenseits des Elfenbeinturms
Alter: 45
Beiträge: 332
96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Wozu braucht man diese Handschuhe (im Sommer)?
Der Quarzsand saugt den Schweiß besser auf ... oder so.

edit: ... Blut natürlich auch!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 16:43
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheChoirMan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

wenn jem. sie als schutzkleidung trägt( was ja wohl nicht verboten ist ) und ihn jem. angreift und er sie als waffe einsetzt , isses notwehr ....

ist doch in ordnung oder ?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 20:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit

Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
Mich hat es nur gewundert , da die Quarzsandhandschuhe im Verkauf ab 18 Jahren sind !
Vielleicht will der Verkäufer auf Nummer sicher gehen? Keine Ahnung.

Zitat:
Aber wenn ein 18 Jähriger die kauft und sie einem 16 Jährigen gibt und die Polizei den 16 Jährigen damit erwischt (auch wenn er sie tragen darf) bekommt der 18 Jährige aber keine Probleme deswegen oder ?
Nein. Er kann sich den Feststellungsbescheid des BKA ja ausdrucken und mit sich führen. Dann kann er den ja vorzeigen, falls es Diskussionen geben sollte. Nicht alle Polizisten sind fit mit dem Waffengesetz.

Zitat:
Und ich habe in einigen anderen Theards gelesen , dass es sein kann , dass der Polizist der person nicht glaubt , dass die Handschuhe nur zum Schutz sind ?!
Die Polizei kann dem Jugendlichen die Handschuhe im Rahmen der Gefahrenabwehr abnehmen. Gleiches gilt z.B. für Baseballschläger, Eisenstangen und all so ein Zeugs. Sind ja alles keine Waffen, sondern Gegenstände, die auch Kinder haben dürfen.

Zitat:
Also ganz konkret :
Person X ist 16 Jahre alt und läuft Abends im Hochsommer in der Stadt mit Quarzsandhandschuhen rum (bissle extrem ich weiß).
Kann irgentwas passieren oder kann irgentjeemand (der 16 Jährige oder der 18 Jährige Käufer) deswegen auch nur die geringsten Probleme ,außer einem schiefen Blick , bekommen ???
Die größte Gefahr ist, dass die schweren Jungs mit dir spielen wollen. Ganz ehrlich, mich provoziert das, wenn jemand mit Quarzsandhandschuhen rumläuft und einen auf Macker macht. Die Gefahr wird registriert und notfalls reagiert. Ich bin ja ein ruhiger Zeitgenosse, aber ein anderer lässt dich die Handschuhe aufessen.

Zitat:
Zitat von TheChoirMan Beitrag anzeigen
wenn jem. sie als schutzkleidung trägt( was ja wohl nicht verboten ist ) und ihn jem. angreift und er sie als waffe einsetzt , isses notwehr ....
Das kann Ärger geben, wenn der Richter nicht so überzeugt davon ist, dass du die Handschuhe nur gegen die Kälte trägst. Muss aber nicht. Es gab mal einen Fall, da hatte jemand eine illegale Schusswaffe und hat damit in Notwehr jemanden erschossen. Notwehr wurde anerkannt.

Mein Tipp: der 16-jährige sollte die albernen Handschuhe zuhause lassen und stattdessen lieber einen Kampfsport seiner Wahl machen, z.B. Jiu-Jitsu oder Thaiboxen, Wing Tsun oder Krav Maga. Für Sportler eine gute Mischung: Thaiboxen, Brazilian Jiu-Jitsu UND Krav Maga.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit tragen Waffenrecht 15.10.2009 16:34
Urinieren in Öffentlichkeit Bürgerliches Recht allgemein 16.03.2008 16:11
waffen zur selbstverteidigung Waffenrecht 11.11.2007 11:45
BTM und Waffen Betäubungsmittelrecht 30.05.2006 19:14
Pinkeln in der Öffentlichkeit Strafrecht / Strafprozeßrecht 14.05.2005 14:30





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN