Dies ist eine Diskussion zu Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit Folgendes Zenario : Jemand gerät in eine Polizei Kontrolle und hat einen der folgenden Gegenstände bei sich... -Pfefferspray oder CS Gas (die Person ist 16 jahre alt) -Quarzsandhandschuhe (16 Jahre alt) -Schlagring (18 Jahre alt) -Teleskopschlagstock (18 Jahre alt und einen kleinen Waffenschein) -Teleskopschlagstock (ohne Waffenschein) Was könnte das für die Person für Folgen haben und was davon ist legal (sofern sich keiner davon bedroht fühlt) ? Ist viel auf einmal, ich weiß aber Teilantworten sind auch ok :-) mfg Julian |
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| AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit Pfefferspray fällt nicht unter das WaffG, wenn der Aufdruck vorhanden ist, dass es nur zur Tierabwehr dient. Erwerb, Besitz und Führen sind dann erlaubnisfrei. Ohne diesen Aufdruck verbotene Waffe, Erwerb und Besitz also Straftat. Fällt unter das WaffG, mit Prüfzeichen (früher BKA in Raute, jetzt PTB) frei ab 14, Führen ist erlaubnisfrei, aber verboten auf öffentlichen Veranstaltungen. Ohne Prüfzeichen verbotene Waffe, Erwerb und Besitz also Straftat. Quarzsandhandschuhe (sog. Tactical Gloves) fallen laut BKA-Feststellungsbescheid vom 12.07.2006 nicht unter das WaffG. Erwerb, Besitz und Führen sind erlaubnisfrei. Verbotene Waffe, Erwerb und Besitz sind Straftat, Führen ist nach § 42 a WaffG eine OWi. Teleskopschlagstock fällt unter das WaffG (Hieb- und Stoßwaffe), Erwerb und Besitz sind frei ab 18, Führen ist ggf. nach § 42 a WaffG eine OWi. Der (Kleine) Waffenschein ist ausschließlich zum Führen von Schusswaffen erforderlich. Für das Führen von Hieb- und Stoßwaffen hat der überhaupt keine Relevanz. siehe oben Geändert von Volker4 (10.08.2010 um 12:55 Uhr). |
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| AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit Pfefferspray ist frei, solange Hinweis "nur zur Tierabwehr" vorhanden. http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...sg_erlaubt.pdf Quarzsandhandschuhe sind ebenfalls keine Waffe im Sinne des WaffG und somit auch frei: http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...cal-gloves.pdf Beim Schlagring sieht die Sache anders aus. Der ist ein verbotener Gegenstand. Jeglicher Umgang ist eine Straftat. Siehe WaffG Anlage 2 Ein Teleskopsschlagstock ist eine Hieb- und Stoßwaffe. Somit Erwerb und Besitz ab 18 Jahre. Der kleine Waffenschein gilt ausschließlich als Führerlaubnis für Schreckschusswaffen mit Kennzeichnung PTB im Kreis. Das steht auch im Schein drin. Er erlaubt nicht das Führen eines Schlagstocks. Er unterliegt dem Führverbot nach § 42a WaffG. Jedoch sind Ausnahmen möglich. Diese müssen aber gut begründet sein. Ansonsten OWI bis 10.000 € |
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| AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit Danke für die Antworten ! Ich habe noch eine kleine Frage zu den Quarzsandhandschuhen . Verstehe ich das richtig ? Sind sie ab 18 Jahren oder nicht ? Also darf ein z.b. 16 Jähriger damit rumlaufen oder nicht ? Das habe ich nicht verstanden ... mfg Julian |
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| AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit Da nach dem BKA Feststellungsbescheid diese Handschuhe nicht als Waffe eingestuft wurden, dürfte man diese einem Baby anziehen. |
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| AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit Ok danke ! Mich hat es nur gewundert , da die Quarzsandhandschuhe im Verkauf ab 18 Jahren sind ! Aber wenn ein 18 Jähriger die kauft und sie einem 16 Jährigen gibt und die Polizei den 16 Jährigen damit erwischt (auch wenn er sie tragen darf) bekommt der 18 Jährige aber keine Probleme deswegen oder ? Und ich habe in einigen anderen Theards gelesen , dass es sein kann , dass der Polizist der person nicht glaubt , dass die Handschuhe nur zum Schutz sind ?! Also ganz konkret : Person X ist 16 Jahre alt und läuft Abends im Hochsommer in der Stadt mit Quarzsandhandschuhen rum (bissle extrem ich weiß). Kann irgentwas passieren oder kann irgentjeemand (der 16 Jährige oder der 18 Jährige Käufer) deswegen auch nur die geringsten Probleme ,außer einem schiefen Blick , bekommen ??? mfg Julian Geändert von TheChoirMan (10.08.2010 um 02:15 Uhr). |
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| AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit Zitat:
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Wird aber Person X in eine Schlägerei verwickelt und es macht den Eindruck, dass er diese Handschuhe für diesen Zweck vorbereitend mitgenommen und als Waffe benutzt hat, sieht es ganz duster aus. Wozu braucht man diese Handschuhe (im Sommer)? |
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| AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit Der Quarzsand saugt den Schweiß besser auf ... oder so. ![]() edit: ... Blut natürlich auch! |
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| AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit wenn jem. sie als schutzkleidung trägt( was ja wohl nicht verboten ist ) und ihn jem. angreift und er sie als waffe einsetzt , isses notwehr .... ist doch in ordnung oder ? |
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| AW: Tragen von ''Waffen' wie Schlagstöcke , Quarzsandhandschuhe o.ä in der Öffentlichkeit Zitat:
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Mein Tipp: der 16-jährige sollte die albernen Handschuhe zuhause lassen und stattdessen lieber einen Kampfsport seiner Wahl machen, z.B. Jiu-Jitsu oder Thaiboxen, Wing Tsun oder Krav Maga. Für Sportler eine gute Mischung: Thaiboxen, Brazilian Jiu-Jitsu UND Krav Maga.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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