Dies ist eine Diskussion zu Tragen eine Survivalmessers beim Wandern innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Tragen eine Survivalmessers beim Wandern angenommen man besitzt ein Survivalmesser und trägt es im Wald. Nach einigen Internetrecherchen konnte man nicht eindeutig herausfinden, ob es nun tatsächlich verboten ist, oder zum Wandern, Bergwandern usw. frei getragen werden darf. Zunächst eine Beschreibung des Messers: Das Messer wurde als "Survivalmesser" in einem Outdoor-Versand geführt und gekauft. Es hat eine festen Klinge, von Schaft bis Spitze 18 cm und ist einseitig geschliffen. Die Klinge ist aus 5 mm-starkem rostfreien Stahl. Der Griff ist hochglanzpoliertes Edelholz, also für einen festen Sitz in der Hand nicht geeignet. Da das Messer sehr schwer ist, kann es sehr gut zum Feuerholzhacken kleinerer Äste verwendet werden. Außerdem zum Schnitzen und als Grill-Küchenmesser usw. Obwohl es kein Kampfmesser in dem Sinn ist, besitzt es eine sehr scharfe Spitze. Frage: (Auch wenn es vielleicht schon einmal angesprochen wurde) 1.) Darf das Messer (ab 18 Jahren) von einem Mann im Wald beim Wandern frei getragen werden, auch wenn er nicht in einer Wandergruppe ist? 2.) Wenn ja, muss das Messer verpackt werden, wenn die Wanderroute so verläuft, dass man wenn man von einem Wald in den anderen wandert, eine Stadt oder ein Dorf durchqueren muss? 3.) Darf das Messer als Verteidigungswaffe gegen im Wald unangeleinte und angreifende Hunde verwendet werden, z.B. wenn man Kinder bei der Wanderung dabei hat? 4.) Falls das Führen dieses Messers verboten ist, kann man eine rechtliche Bescheinigung beantragen, dass man es eben beim Wandern führen darf? Vielen Dank auf folgende Antworten Gruß, Matse |
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| AW: Tragen eine Survivalmessers beim Wandern Zu 1) Nein, weil sicherlich mehr als 12 cm Klingenlänge und somit vom Führverbot nach 42 a WaffG erfasst. Zu 2) Solange man sich nicht auf seinem eigenen Grundstück, Haus, Wohnung oder des Bekannten, der dann das Führen zustimmt, ist es unerheblich, ob Wald, Straße oder sonst wo. Auch im Wald bleibt es beim Führverbot. Zu 3) Für den Notstand und die Notwehr darf man jedes geeignete Mittel benutzen. Für die Abwehr von Tieren ist eine Dose Pfefferspray weit wirksamer und handhabungssicherer, als ein Messer. Dieser Grund ist eingeredet und Blödsinn. Zu 4) Einfach mal den § 42 a lesen und interpretieren. Dort steht auch, dass das Verbot nicht greift, wenn das Führen einem allgemein, anerkannten Zweck dient. Jedoch ist ein einzelnes, privates Interesse kein allgemein anerkannter Zweck. Wenn man jedoch Pfadfinder in einer Gruppe ist, wo das Führen solcher Messer benötigt wird, oder der Jäger im Revier, ist das kein Problem. Sicheres Erlaubnispapier? Sicher, Jagdschein. Wie wäre es damit, ein gesetzeskonformes Messer zu kaufen und zu führen. Ein normales Taschenmesser ist viel praktischer, als so ein Riesending am Gürtel. Denn dafür ist der Bedarf nur eingeredet und das taugt nur zum angeben. Wenn doch so ein Teil sein muss, dann Klingenlänge unter 12 cm und nicht doppelseitig geschliffen. |
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| Hallo Mobile1961, zum Angeben wird es sicher nicht getragen (Alter 46), aber es hat eben auch den Vorteil dass es wie eine Axt zum Kleinholzhacken gebraucht werden kann. Mit einem kleinen Taschenmesser kann man das nicht. Wie ist es denn, wenn das Messer im Rucksack, also verpackt transportiert wird. Darf man es dann trotzdem nicht anwenden, um im Wald fürs Grillen Kleinholz zu hauen? Bedeutet Führen also auch im Rucksack vorhanden? Die Sache mit der Tierabwehr war nur eine ganz allgemeine Frage, da eine hundefeindliche Haltung nicht vorhanden ist. Waffengesetz Paragraf 42a: Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübungerfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sportoder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Das ist genau das, was ich nicht ganz verstehe. Gruß, Matse |
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| AW: Tragen eine Survivalmessers beim Wandern Nach WaffG wird nicht geführt, wenn das Messer oder (Schuss)Waffe nicht zugriffsbereit ist. Dazu muss es sich in einem verschlossenem Behältnis befinden. Das kann der Rucksack sein, wenn dieser mit einem nicht näher klassifiziertem Schloss versehen ist. Oder man steckt ein weiteres, verschließbares Behältnis in den Rucksack. Sicher kaum praktikabel. Nochmal: Nimm doch einfach ein Messer mit weniger als 12 cm Klingenlänge und fortan macht es keine Probleme. |
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| AW: Tragen eine Survivalmessers beim Wandern Hallo Mobile1961, du hast schon recht. Ein kleines Messer zieht sicher nichts hinter sich. Da werde ich wohl ein Beil und ein kleines Messer brauchen. Auf den Grillplätzen gibt es oftmals kein Holz, so dass man abgestorbenes Unterholz aus dem Wald braucht. Vielen Dank für die Auskunft, Gruß, Matse |
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| AW: Tragen eine Survivalmessers beim Wandern Ein (kleines) Beil ist problemlos, weil generell und unstrittig Werkzeug. Jedoch sind wir beim Camping auch wieder bei einem allgemein anerkanntem Zweck. Das ist was anderes, als einfach eine Wanderung. |
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| AW: Tragen eine Survivalmessers beim Wandern Ich meine ja auch nicht ein Beil zu führen, sondern nur als Holzbearbeitungswerkzeug, während einer Wanderung mit Grillen auf einem Grillplatz. Ein Beil zu tragen finde ich persönlich etwas ... naja...*****isch. Gruß, Matse |
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