Dies ist eine Diskussion zu Totschlager o. Teleskopschlagstock innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Totschlager o. Teleskopschlagstock Angenommen ein 18jähriger wird von der polizei angehlten. Diese dachten er hätte drogen genommen wegen seinen roten Augen. Das stimmte aber nicht da er Schweißer ist und sich die Augen verblitzt hatte. Sie durchsuchten sein auto und fanden ein Schlagstock. Das war so einer mit einer langen Feder und am ende ein knüppel..... sie beschlagnahmten ihn und nun kriege er eine anzeige.. Kommt er sofort in das Gefängniss ?? Er hatte damals nur vorstrafen wegen Diebstahl!!! Mit freundlichem gruß Rick321 Geändert von Rick321 (05.09.2010 um 19:00 Uhr). |
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| AW: Totschlager o. Teleskopschlagstock Forenregeln lesen und Beitrag umstellen!! |
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| AW: Totschlager o. Teleskopschlagstock wiso was ist falsch ???? mfg |
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| AW: Totschlager o. Teleskopschlagstock Bevor du einen neuen Beitrag veröffentlichen kannst, kommst du zwangsläufig an einem Text mit einem dicken roten Balken an der linken Seite vorbei - den solltest du mal lesen, wenn du schon nicht die Forenregeln lesen willst... |
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| AW: Totschlager o. Teleskopschlagstock besser?? ![]() danke für hinweiß grüße |
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| AW: Totschlager o. Teleskopschlagstock Ahja - also, ein sogenannter Totschläger ist ein verbotener Gegenstand. Der Umgang - was den Besitz einschließt, ist eine Staftat. Hinzu kommt noch das Führen eines solchen Gegenstandes, was strafverscharfend sein dürfte. Also wer so blöde ist und hat noch so ein Ding im Auto und lässt sich dabei erwischen, der sollte mal nach Sonderangeboten für Unterhosen schauen und reichlich einkaufen. Die restliche Gefängniskleidung gibt es auf Staatskosten. Strafnaß dürfte 3 Jahre oder etwas weniger sein. WaffG: Anlage2, Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: ... 1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe; ... § 52 Strafvorschriften ... (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, |
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| AW: Totschlager o. Teleskopschlagstock also heißt das für person x wie ich das gelesen habe definitif gefängniss strafe??? |
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| AW: Totschlager o. Teleskopschlagstock Na ja, eine vormals unbescholtene Person könnte mit einer saftigen Geldstrafe davon kommen. Alle anderen sollten Vorräte an Unterhosen anlegen. |
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| AW: Totschlager o. Teleskopschlagstock achso weil sein anwalt gemeint hat er würde alller höchstens bewährung und geldstrafe bekommen da dies mit vorstrafen schon lange her war und es nur kleinigkeiten waren grüße |
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| AW: Totschlager o. Teleskopschlagstock da in deutschland viel zu milde bestraft wird, denke ich, wird es auf eine geldstrafe hinauslaufen. gefängnis auf keinen fall! außerdem wird vielleicht ein waffenverbot für nicht erlaubnispflichtige waffen ausgesprochen. |
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