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Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Dies ist eine Diskussion zu Tonfa/Aufbewahrung im Auto? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 09:33
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Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Guten Morgen erst mal.

Mal angenommen A ist im Besitz einer Erlaubnis die
ihm das führen von Tonfas und Teleskopschlagstöcken erlaubt
(Polizeilich geprüft.Alles Ok).

Meine eigendliche Frage:
Ist es erlaubt wenn A beim Verlassen des Autos (z.b. Einkauf/über Nacht)einen dieser Gegenstände im verschlossenen Auto aufbewahrt?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 10:38
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AW: Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Zitat:
Zitat von noel02 Beitrag anzeigen
Mal angenommen A ist im Besitz einer Erlaubnis die
ihm das führen von Tonfas und Teleskopschlagstöcken erlaubt
(Polizeilich geprüft.Alles Ok).
Aha, was Neues. Wie sieht das denn aus? Waffenschein für Schlagstöcke?
Zitat:
Zitat von noel02 Beitrag anzeigen
Meine eigendliche Frage:
Ist es erlaubt wenn A beim Verlassen des Autos (z.b. Einkauf/über Nacht)einen dieser Gegenstände im verschlossenen Auto aufbewahrt?
Das Auto ist kein Aufbewahrungsort für Waffen aller Art.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 10:54
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AW: Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Aha, was Neues. Wie sieht das denn aus? Waffenschein für Schlagstöcke?
Der ist ganz neu und nennt sich Kleiner Schlagstockschein gemäß § 42 b WaffG.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 12:08
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AW: Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Der ist ganz neu und nennt sich Kleiner Schlagstockschein gemäß § 42 b WaffG.
Dann ist das wohl sogar so neu, dass davon das Bundesjustizministerium auch nichts weiß:
Waffengesetz auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz

Insofern wäre es hilfreich, wenn dazu eine offizielle Quelle genannt werden würde...
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  #5 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 12:13
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AW: Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Dann ist das wohl sogar so neu, dass davon das Bundesjustizministerium auch nichts weiß
Zuständig wäre auch das Bundesinnenministerium. Aber bevor jetzt noch andere anfangen, hektisch nach § 42 b WaffG zu suchen ... das war ein Scherz.
__________________
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Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

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  #6 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 13:15
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AW: Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Zitat:
Zitat von noel02 Beitrag anzeigen
Mal angenommen A ist im Besitz einer Erlaubnis die ihm das führen von Tonfas und Teleskopschlagstöcken erlaubt (Polizeilich geprüft.Alles Ok).
Glaube ich irgendwie nicht.

Zitat:
Zitat von noel02 Beitrag anzeigen
Meine eigendliche Frage:
Ist es erlaubt wenn A beim Verlassen des Autos (z.b. Einkauf/über Nacht)einen dieser Gegenstände im verschlossenen Auto aufbewahrt?
Meines Erachtens lässt man prinzipiell keine Waffen in einem Auto liegen. Auch wenn man eine Erlaubnis hat. Denn ein Auto ist kein sicherer Aufbewahrungsort.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #7 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 14:57
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AW: Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
[...]Aber bevor jetzt noch andere anfangen, hektisch nach § 42 b WaffG zu suchen ... das war ein Scherz.
Das hatte ich schon verstanden, ich meinte das auch ironisch. So ist das eben, wenn man schriftlich kommuniziert. Da fällt Ironie gerne mal hinten runter...
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  #8 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 19:37
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AW: Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Erst mal danke für die Antworten.
Für alle die es nicht glauben können:
Besagte Erlaubnis (Zertifikat) wurde vor ca. 8 Jahren im Rahmen
einer Fortbildung zur Sicherheitsfachkraft erworben.
"Polizeilich geprüft" bedeutet das bei einer Verkehrskontrolle
eine Teleskopschlagstock bei A gefunden wurde und A hier besagte
Erlaubnis auf der Wache vorlegen musste welche dort kopiert und dann eine Woche lang geprüft wurde.(Schlagstock wurde eingezogen)
Laut Polizei wurde neben der Akademie auf der die Erlaubnis erworben wurde,auch Erkundigungen beim Kreis eingeholt.
Letztlich wurde A informiert das er sich den Schlagstock wieder abholen kann und alles seine Ordnung hat.
ABER:
Ich meine mich daran zu erinnern das eben diese Erlaubniss nicht in allen Bundesländern anerkannt wird.
Also ein Freifahrtschein ist das auch nicht.Aber zumindest im "hohen" Norden kein Problem.

Natürlich alles nur rein fiktiv.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 22:04
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AW: Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Zitat:
Zitat von noel02 Beitrag anzeigen
Erst mal danke für die Antworten.
Für alle die es nicht glauben können:
Besagte Erlaubnis (Zertifikat) wurde vor ca. 8 Jahren im Rahmen
einer Fortbildung zur Sicherheitsfachkraft erworben.
Na dieses Zertifikat hätte sich der Aussteller auch sparen können, denn im Dienst darf eine Sicherheitsfachkraft sowieso einen Schlagstock tragen. Und darüber hinaus wird das Zertifikat sicher nicht zum Führen eines Schlagstocks berechtigen!

Zitat:
"Polizeilich geprüft" bedeutet das bei einer Verkehrskontrolle
eine Teleskopschlagstock bei A gefunden wurde und A hier besagte
Erlaubnis auf der Wache vorlegen musste welche dort kopiert und dann eine Woche lang geprüft wurde.
Wieviele Jahre ist denn das her?
__________________
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  #10 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 23:50
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AW: Tonfa/Aufbewahrung im Auto?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Na dieses Zertifikat hätte sich der Aussteller auch sparen können, denn im Dienst darf eine Sicherheitsfachkraft sowieso einen Schlagstock tragen.

Bei uns je nach Maßgabe des Auftraggebers/des Chefs.
Teleskopschlagstöcke entweder gar nicht,oder eben nur
mit entsprechender Erlaubnis.Und da im Dienst ja auch ab
und an mal die Polizei vor Ort ist wird da sehr genau drauf
geachtet wer was dabei hat.

Und darüber hinaus wird das Zertifikat sicher nicht zum Führen eines Schlagstocks berechtigen!

Zumindest sieht das die Polizei so.
Wieviele Jahre ist denn das her?
Ca.5 Monate.Daneben wird das in dem Sine eigendlich Regelmäßig "geprüft"
da mich doch mal ein Polizist im Dienst fragt "ob ich das überhaupt dabei haben darf".Ich reiche dann meist eine Kopie
vom der Erlaubnis und meines Ausweises welche ich mittlerweile
im Dienst immer dabei habe.
Fiktiver Weise bis jetzt ca. 14 mal passiert,nie Probleme mit gehabt.
So ist das zumindest hier (SH).
Aber ich bin immer davon aus gegangen das wenn die Polizei besagten Gegenstand einzieht und dann mit einer Entschuldigung zurück gibt sollte eigendlich alles ok sein.
Da die nächste Wache aber nur ca.200m von mir weg ist werd ich die nächsten Tage mal ne Kopie dort vorlegen und diese Prüfen lassen.
Wenn es ok ist werde ich das Ergebnis hier posten bzw.einen Scann von dem Bescheid verlinken.
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