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Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Dies ist eine Diskussion zu Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 20:52
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Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Hallo Leute,

nehmen wir an, Person A ist täglich beruflich unterwegs. In seinem Auto hat er unteranderem Gegenstände im Wert von mehren tausend Euro.

Ist es nach dem Waffengesetz erlaubt, dass Person A zur Selbstverteidigung eines der beiden oben genannten Gegenstände in seinem Auto mitsichträgt?




Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 21:55
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AW: Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Schlagstöcke, ob Teleskop oder nicht sind Waffen. Führverbot nach §42a. Baseballschläger ist Sportgerät, solange es nicht mit einem Nagel o.ä. zur Waffe umgebaut wurde. Damit würde jeder in Erklärungsnöte komnmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 19:34
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AW: Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Hi,

danke für die Antworten.

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Ein Verstoß ist jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Nehmen wir an, Person A hat jetzt so einen Gegestand, z.B. Teleskopstock in seinem Auto, der ja verboten ist, und wird bei einer Kontrolle erwischt.
Welche Folgen könnte dies für Person A haben?

Und würde d.h., wenn Person A einen Baseballschläger in seinem Auto hat, ist dies nicht verboten, weil wenn Person A z.B. 200km von zu Hause entfernt ist, die Ausreden mit dem Sport recht unglaubwürdig wirkt.

PS.: Bei §42 (3) stehen unteranderem die Ausnahmen wie der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Wo findent man denn diesen anerkannten Zweck?


Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 21:40
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AW: Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Ich schätze knapp unter 200 € Geldstrafe beim ersten Mal.
Woher willst Du das wissen? Ich kenne bislang noch keine Fälle wo eine Strafe ausgesprochen wurde.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 19:15
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AW: Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Danke, für die schnellen Antworten.

Wie sieht es denn aus, wenn ich so einen Teleskop Schlagstock zu Hause aufbewahre?
Ist dies erlaubt?


Achso und macht es einen unterschied, wenn man einen kleinen Waffenschein hat?


Grüße
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  #6 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 20:30
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AW: Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Hallo Oliver,

eine Frage habe ich noch.

Bei §42a steht unteranderem noch,
Zitat:
(1) Es ist verboten...zu führen... (2) 1Absatz 1 gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
Sagen wir, von Person A das Auto, schließt automatisch bei der Fahrt.
Wenn Person A das Auto verlässt, schließt er ja widerrum das Auto.
Das würde heißen, dass Der Stock in einem abgeschlossem Behältnis wäre, weil das Auto, von Person A abgeschlossen ist, automatisch während der Fahrt.


Danke für Dein/Euer bemühen
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  #7 (permalink)  
Alt 23.08.2008, 13:34
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AW: Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Okay, danke!

Naja gut, weißt Du zufällig, wie es aussieht mit Tonfa´s und oder Gummiknüppeln aussieht?


Vielen Dank
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  #8 (permalink)  
Alt 18.09.2008, 00:16
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AW: Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

hallo,
ich empfehle golf :-))

ein paar bälle und den schläger in die tasche und jedeer denkt man geht dem sport der reichen und vornehmen nach.

dabei hat son golfschläger eine heftige durchschlagkraft.

@ oliverk71:
wenn ich ein dienstlich geliefertes tonfa ( als ems bei der justiz bezeichnet) im auto bei mir habe, wie siehts dann aus? vom dienst und zurück dürfte es ja keine probleme geben aber dazwischen?

gruß
fistator
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  #9 (permalink)  
Alt 18.09.2008, 00:28
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AW: Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Dienstliche Waffe? Darf auch nur im Dienst benutzt werden. Außerhalb des Dienstes bist Du Privatperson.
Ob nun der Sicherheitsdienst den Schlagstock oder der Jäger das Messer auf dem Weg ins Revier und ähnliche Beispiele führen darf, ist noch umstritten. § 42a WaffG bestimmt das nicht eindeutig.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.11.2008, 00:52
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AW: Teleskop Schlagstock,Baseballschläger -> Waffengesetz?

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Zitat:
Zitat von Rennschnecke
Bei §42a steht unteranderem noch,
Zitat:
(1) Es ist verboten...zu führen... (2) 1Absatz 1 gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
Sagen wir, von Person A das Auto, schließt automatisch bei der Fahrt.
Wenn Person A das Auto verlässt, schließt er ja widerrum das Auto.
Das würde heißen, dass Der Stock in einem abgeschlossem Behältnis wäre, weil das Auto, von Person A abgeschlossen ist, automatisch während der Fahrt.
Interessante Argumentation

Wird aber nicht ziehen. Im Gegenteil: das Mitführen einer Waffe zB im Handschuhfach gilt als Führen, da zugriffsbereit. Das verschlossene Behältnis sollte nur die Waffe beinhalten, nicht auch noch den Besitzer.

Beim Kofferraum allerdings könnte das vielleicht ziehen. Weiß ich aber nicht sicher.
Das mit dem Kofferraum kann ich mir nicht vorstellen (hab aber kein fundiertes Wissen), aber rein theoretisch könnte man einen Teleskopschlagstock in einer ganz kleinen, abschließbaren Geldkassette unter dem Sitz transportieren, dann wären die Bedingungen die Rennschnecke zitiert hat gegeben, oder wie sehen die Experten das?

Eigendlich wollte ich fragen, ob ich mir einen Teleskopschlagstock ins Auto legen darf...da das offensichtlich nicht erlaubt ist brauch ich schon keinen kaufen. Wahrscheinlich wollen Personen Teleskopschlagstöcke nur im Auto führen, weil diese cool kommen. Ich denke zwar dass Golfzubehör...
Zitat:
Zitat von fistator
hallo,
ich empfehle golf :-))

ein paar bälle und den schläger in die tasche und jedeer denkt man geht dem sport der reichen und vornehmen nach.

dabei hat son golfschläger eine heftige durchschlagkraft. [...]
ordendlich 'rein haut' - im wahrsten sinne des Wortes, aber mir wäre das dann doch etwas zu viel Koulisse die ich zum Selbstschutz mit mir herumkutschiere, dann doch lieber den guten alten Baseballschläger oder einfach ein (Half-Life² ) Brecheisen oder einfach ein solcher ausziehbarer Radmuttern-Schlüssel der braucht auch nicht die Ausrede vonwegen "Bin 500km auf eine Geschäftsreise gefahren und hab total vergessen dass ich noch den Baseballschläger meines Sohnes, meine unvollständige Golfausrüstung (sowas ist ja teuer und zum Leute vermöbeln kauft man sich eben nur ein Eisen) und das Brecheisen von den Waldarbeiten vor 3 Monaten auf der Rückbank liegen habe..."

Naja, jetzt da ich auch meinen Senf dazugegeben habe...

greez & Danke schonmal für Meinungen zu meiner Theorie...
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