Dies ist eine Diskussion zu Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss Eine fiktive angelegenheit, sagen wir, soll als Vergleich dienen. Nehmen wir mal an, Person A, 21 Jahre alt, geht an einem Wochenende auf eine Geburtstagsfeier. Auf der Feier wird Feuerwerk verwendet, welches vorher angekündigt war und sehr kurz, ob erlaubt weisst Person A nicht, tut aber auch nichts zum sachverhalt dazu. Person A hat auf dieser feier eine Walther p22 Schreckschuss dabei, besitzt jedoch keinen kleinen Waffenschein und hat die p22 dazu genutzt um dass Feuerwerk mittels zugehörigem aufsatz abzufeuern. So nun trinkt besagte Person etwas, kann also nichtmehr Auto fahren und beschliest per Bahn nach hause zu Fahren.so beschliest Person A die waffe am Körper zu tragen um sie wieder nach Hause zu bringen. Auf dem weg nach Hause ereilt ihn ein Anruf welcher ihn Fragt ob er noch in eine Diskothek gehen will, er nimmt an jedoch wird an der Garderobe seine waffe in der Jacke gefunden, Polizei kommt, handschellen, Waffe eingezogen und Anzeige wegen Straftat nach dem Waffengesetz. Person A ist relativ unreif und noch nie mit der Polizei in Konflikt geraten, welche Strafen hätte Person A zu befürchten, währe hier bereits eine Haftstrafe fällig welche nicht zur bewährung ausgesetzt wird? Es hat sich zu KEINER Zeit gefahr von Person A gegenüber etwaiger anderer Personen bestanden. Geändert von Spray (20.11.2010 um 16:27 Uhr). |
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| AW: Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss Geil, geil, geil. Führen ohne Erlaubnis - Straftat - ![]() Gott sei Dank nur fiktiver Gedanke. Denn sonst reichlich Unterhosen für Knast kaufen. |
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| AW: Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss |
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| AW: Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss Man tut was man kann. Da Straftat wird sich sich der Staatsanwalt melden. Das Strafmaß ergibt sich dann, spätestens in der Verhandlung. |
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| AW: Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis. Möglicherweise auf einer öffentlichen Veranstaltung. Da bereits 21 keine Verurteilung nach Jugendstrafrecht mehr. Strafmaß siehe § 52 WaffG. Aber die Entscheidung des Richters lässt sich nur schwer erahnen. Sollte derjenige sonst nie polizeilich auffällig gewesen sein, so wird er noch mal mit einem blauen Auge (z.B. Geldstrafe) davon kommen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss Zitat:
Ebenfalls ist das Schießen mit Leuchtspurmunition in der Öffentlichkeit verboten und bedarf einer Schießerlaubnis. Solange er mit einer PTB-Waffe oder auch Luftdruckwaffe unter 7,5 Joule, gekennzeichnet mit einem "F" im Fünfeck, in seiner Wohnung oder auf dem befriedeten Besitztum hantiert, führt oder schießt, braucht er nichts zu befürchten. Vorausgesetzt bei einer Luftdruckwaffe verlassen die Geschosse nicht das Grundstück. (außer der Nachbar beschwert sich über den Lärm) Jedoch in der Öffentlichkeit, oder bei Veranstaltungen, sollte man das tunlichst unterlassen. Ebenfalls paßt der Konsum von Alkohol überhaupt nicht zusammen mit allem rundum Waffen.
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss ...und nicht nur das, denn Zitat:
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__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss Zitat:
Dies würde in diesem Falle nicht zur sache tragen da die Polizei darüber ja keine kentniss hätte.Es würde eher um die Zentrale sache des führens ohne Waffenschein gehen. |
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| AW: Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss Ja gut, aber was willst Du denn jetzt hören? Ob A eine Geld- oder Freiheitsstrafe bekommt und ob eine Freiheitsstrafe mit ohne ohne Bewährung ausgesprochen wird, hängt von so vielen Faktoren ab, dass ich schon zwei Glaskugeln bräuchte, um dieses Geheimnis zu ergründen. ![]() Wenn ich tippen müsste, würde ich sagen, es gibt eine Geldstrafe von 60 Ts (+- 20 Ts), aber auch sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung wären nicht wirklich ungewöhnlich.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Straftat nach dem Waffengesetz/Schreckschuss Schade auch immer, dass bei solchen unnötigen Taten auch immer die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf lange Sicht futsch ist. Besonders übel für Inhaber einer WBK bzw. Jagdschein. Dann kann man sich auch die Bemühungen sowas zu bekommen sparen. |
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