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Strafmaß bei Führen einer Machete

Dies ist eine Diskussion zu Strafmaß bei Führen einer Machete innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 01.12.2010, 12:40
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Strafmaß bei Führen einer Machete

Moin,

...mal angenommen...

...zwei Kumpel würden beim Führen einer Machete erwischt.

Was hätten die dann von einem HHer Gericht zu erwarten?

Schöne Grüße
Metaphore
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Wahrlich, keiner ist weise, der nicht das Dunkel kennt. ” (Hesse)
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Alt 01.12.2010, 12:52
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AW: Strafmaß bei Führen einer Machete

Mancherorts werden Macheten als Messer mit feststehender Klinge über 12 cm subsummiert. Somit ist das Führen ein Verstoß gegen § 42 a WaffG, was eine OWi darstellt. Der Bußgeldrahmen dafür geht bis 10.000,-- €, üblicherweise wird nach meiner Erkenntnis die Geldbuße so um 200 - 300,-- € betragen und der Gegenstand wird eingezogen.
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Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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Alt 02.12.2010, 06:14
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AW: Strafmaß bei Führen einer Machete

Zitat:
Mancherorts werden Macheten als Messer mit feststehender Klinge über 12 cm subsummiert. Somit ist das Führen ein Verstoß gegen § 42 a WaffG, was eine OWi darstellt
Langsam, so schnell schießen die Preußen nicht. Sollte x die Machete aus Brauchtum geführt haben (zb. Schützenfest) oder zur Ausübung seines Hobbys brauchen und sie dort hin transportiert haben, oder während der Rodung seines Besitzes oder zum schlagen von Holzästen zb. für den Ofen im Winter ist auch das führen eines solchen "Messers" legal
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Das hier Geschriebene stellt lediglich meine Meinung auf fiktive Beiträge und Fragestellungen dar aber keine Vorschläge und keine Rechtberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit oder Richtigkeit.
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Alt 02.12.2010, 07:54
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AW: Strafmaß bei Führen einer Machete

Zum eingeschränkten Führungsverbot des § 42 a WaffG: http://www.juraforum.de/forum/blogs/...42a-waffg.html
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Alt 02.12.2010, 08:13
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AW: Strafmaß bei Führen einer Machete

Zitat:
Zitat von Nilem Beitrag anzeigen
Langsam, so schnell schießen die Preußen nicht.
Oh doch, genau die schießen so schnell.

Zitat:
Zitat von Nilem Beitrag anzeigen
Sollte x die Machete aus Brauchtum geführt haben (zb. Schützenfest) oder zur Ausübung seines Hobbys brauchen und sie dort hin transportiert haben, oder während der Rodung seines Besitzes oder zum schlagen von Holzästen zb. für den Ofen im Winter ist auch das führen eines solchen "Messers" legal
Ich gehe bei der ursprünglichen Fragestellung mal davon aus, dass die Ausnahmetatbestände des § 42 a WaffG nicht erfüllt werden, ansonsten wäre die Frage sinnlos.
Mal abgesehen davon, welcher Schützenverein trägt aus Brauchtumsgründen eine Machete? Die Schützengilde "Jäger des verlorenen Schatzes" e.V.?
Und auch, wenn man immer vom "Großstadtdschungel" spricht, selbst das würde aus meiner Sicht nicht das Führen einer Machete rechtfertigen.
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Geändert von Volker4 (02.12.2010 um 10:23 Uhr). Grund: ich hatte noch was vergessen ...
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Alt 02.12.2010, 18:20
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AW: Strafmaß bei Führen einer Machete

Zitat:
Mal abgesehen davon, welcher Schützenverein trägt aus Brauchtumsgründen eine Machete? Die Schützengilde "Jäger des verlorenen Schatzes" e.V.?
Und auch, wenn man immer vom "Großstadtdschungel" spricht, selbst das würde aus meiner Sicht nicht das Führen einer Machete rechtfertigen.
Ach da wird sich schon was finden lassen woraus man was stricken kann. Du weißt doch ein guter Anwalt macht aus schwarz ein schönes weiß. Genau das unterscheidet einen guten Anwalt von einem schlechten. Einer sagte hier mal, gute Anwälte sind gute Geschichtenerzähler..
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Alt 02.12.2010, 18:21
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AW: Strafmaß bei Führen einer Machete

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Ich gehe bei der ursprünglichen Fragestellung mal davon aus, dass die Ausnahmetatbestände des § 42 a WaffG nicht erfüllt werden, ansonsten wäre die Frage sinnlos.
Nicht unbedingt. Viele Polizisten blicken ja auch nicht durch bei dieser undurchsichtigen Rechtslage.

Zitat:
Mal abgesehen davon, welcher Schützenverein trägt aus Brauchtumsgründen eine Machete? Die Schützengilde "Jäger des verlorenen Schatzes" e.V.?
Ein Freund von mir geht immer mit einem Freund angeln. Und da haben die auch öfters eine Machete dabei. Es muss ja nicht unbedingt Brauchtum sein.
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Alt 03.12.2010, 09:33
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AW: Strafmaß bei Führen einer Machete

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ein Freund von mir geht immer mit einem Freund angeln. Und da haben die auch öfters eine Machete dabei.
Und wozu?
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  #9 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 12:57
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AW: Strafmaß bei Führen einer Machete

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Und wozu?
Unabhängig der Frage, ob das im Sinne des Naturschutzes erlaubt ist, kann der Angler damit Buschwerk niederhalten, damit er direkt an das Ufer kommt.

Der Angler hat auch einen Grund ein Einhandmesser zum Angeln zu führen.

Daher würde ich die Ausnahme im Sinne § 42a als gegeben ansehen.

Fraglich ist für mich weiterhin, ob der Angler dieses bereits auf dem Weg zur Tätigkeit führen darf, ganz im Sinne wie der Jäger, der seine Schusswaffen auch (ungeladen) auf dem Weg zum Revier führen darf.
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  #10 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 16:09
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AW: Strafmaß bei Führen einer Machete

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Und wozu?
Keine Ahnung, ich habe noch nie geangelt. Wenn er das mitnimmt, wird er schon einen sozialverträglichen Grund haben. Beim anerkannten Zweck ist sowieso kein waffenrechtliches Bedürfnis nachzuweisen. Auch ist es völlig egal, ob die Tätigkeit auch mit einem anderen Gegenstand erledigt werden könnte.
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