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Stilettobesitz und Führen

Dies ist eine Diskussion zu Stilettobesitz und Führen innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 11:52
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AW: Stilettobesitz und Führen

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Ich bin gerade ein wenig verwirrt. Welche Beschränkungen oder Auflagen meinst Du?
Na die Beschränkungen, wenn es denn als Waffe zählt:
Erwerb ab 18 und Verbot des Führens.
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  #12 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 15:28
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Ich denke, der TE hat schon die richtigen Schlüsse gezogen.
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  #13 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:34
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Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen

Meine persönliche Meinung: Solche Messer sind absolut unnütz, da sie nur für einen Zweck taugen, nämlich jemanden zu meucheln oder schwer zu verletzen. Als Gebrauchsmesser ist sowas eher nicht zu gebrauchen.
Falls sich diese Aussage auch auf die von Dir erwähnten Einhandmesser bezieht: Einspruch! Die sind durchaus sinnvoll zu verwenden, insbesondere die (mit Wellenschliff versehenen) "Kappmesser". Z.B. für Kanuten, Segler, Taucher, Bergsteiger, Höhlenforscher kann es durchaus (Not-)Situationen geben, in denen man ein Seil kappen muss und nur eine Hand frei hat. Das Bereithalten in den entsprechenden Tätigkeitsfeldern düfte dann ja auch rechtlich unproblematisch sein (ganz abgesehen davon, dass Personenkontrollen unter Waser oder in Höhlen eher selten sein dürften) - man muss halt daran denken, es danach wieder gut genug wegzupacken.
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  #14 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 23:06
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AW: Stilettobesitz und Führen

Zitat:
Zitat von the-caver Beitrag anzeigen
Falls sich diese Aussage auch auf die von Dir erwähnten Einhandmesser bezieht:
Nein, das sind Gebrauchsmesser. Also volle Zustimmung.
Zum Zwecke der Selbstverteidigung sind Messer aber generell nicht sonderlich geeignet, da nicht mannstoppend. Ein Pfefferspray leistet da bessere Dienste und der Einsatz bleibt meist folgenlos.
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messer, stiletto, waffg

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