Dies ist eine Diskussion zu Stilettobesitz und Führen innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Stilettobesitz und Führen Ich blicke im Waffengesetz, genauer gesagt bei den Messern, nicht ganz durch und habe mir als hoffentliche Klarheitsschaffung einen Fall ausgedacht: Anonymus hat sein Stiletto mit untenstehenden Maßen und Umständen bei sich und wird einer allgemeinen Personenkontrolle unterzogen, kann ihm etwas passieren bei folgenden Ausmaßen: Gesamtklingenlänge: 10,3cm davon Geschliffen/geschärft: 9cm Breite: fast durchgehen 1cm, verjüngt sich hin zur Spitze Spitze: Sehr Spitz Einhändig zu öffnen: Nein Griffbereit in der Hosentasche: Ja Ist solch ein Messer legal? Ich hab öfters von Stilettos gehört, aber auch von Bedingungen im waffG, die irgenetwas mit Breite>20%Länge aussagen. Um hilfreiche Antworten wäre ich äusserst dankbar, von diesem Beispiel distanziere ich mich persönlich. (falls ich die Form missachtet habe, wie solch eine Frage zu Gestalten ist, tut mir Leid!) LG Jonas Geändert von n1roxxer (23.01.2012 um 18:16 Uhr). Grund: "Führen" zum Titel hinzugefügt. |
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| AW: Stilettobesitz und Führen Wenn es kein sog. Einhandmesser ist, spielt die Klingenlänge keine Rolle. Ich dachte bislang, Stlittos sind Springmesser. Die wären dann vom 42a betroffen und hätten Führverbot, so denn nicht weitere Merkmale sie nicht zum Verbotenen Gegenstand machen. |
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| AW: Stilettobesitz und Führen Zitat:
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Zum Stöbern: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html Da ja auch die Situation einer Personenkontrolle angesprochen wurde: Es macht sicherlich einen Unterschied, wo man erwischt wird. Beim Präsidentenempfang könnten die Beamten deutlich empfindlicher reagieren als vor der Pizzeria. So auch an besonderen Plätzen, wie Bahnhöfen etc. Im Zweifel kriegt man auch einen gefährlichen Gegenstand (Messer, Baseballschläger, Eisenstangen etc) abgenommen - im Rahmen der s.g. Gefahrenabwehr. Meine persönliche Meinung: Solche Messer sind absolut unnütz, da sie nur für einen Zweck taugen, nämlich jemanden zu meucheln oder schwer zu verletzen. Als Gebrauchsmesser ist sowas eher nicht zu gebrauchen. Und für die Selbstverteidigung sind Messer eher untauglich, da nicht mannstoppend. Das heißt auf gut Deutsch: auch ein tödlich Getroffener kann in aller Regel noch ausreichend lange agieren um dem Messerstecher den Garaus zu machen. Es kommt sogar häufig vor, dass Messerwunden nicht bemerkt werden bzw nicht als solche wahrgenommen werden. Außerdem bestünde die Gefahr, dass der Messerjockel sein Messer am eigenen Leib spürt. Es gibt nämlich Leute, die verstehen da gar keinen Spaß.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Stilettobesitz und Führen Oder er sowas meint? http://media.ztat.net/media/teaser/g...s/stiletto.jpg Oder eher sowas? http://sadredearth.com/wordpress/wp-...lade-black.jpg http://cf.mp-cdn.net/cb/7a/2fd646b26...d47455aae0.jpg |
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| AW: Stilettobesitz und Führen Ich denke er meint nicht die Schuhe, da Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Stilettobesitz und Führen Auch wenn der Gag eigentlich schon durch ist: Stiletto ist ein besonderer Schuh bzw. ein Schuhabsatz. Das Messer, um das es hier möglicherweise geht, heißt Stilett.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Stilettobesitz und Führen Ja genau wie auf den Bildern soll es sein: Wenn mans in einer Hand hält kann man es mit der anderen öffnen, Klinge nicht feststellbar. Danke für die Antworten, ich gehe nun mal davon aus das so ein Stilett/Nichtfeststellbaresklappmesser/wasauchimmer legal ist. Vielen Dank! |
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| AW: Stilettobesitz und Führen Zitat:
Ein Stilett kann man nicht aufklappen, die Klinge ist feststehend (siehe hier): http://www.thomaier-fotograf.de/bilder/Stilett_web.jpg Die Bilder von Casa zeigen Springmesser, deren Klingen lediglich Stilettform haben. Diese sind verbotene Gegenstände, es sein denn, sie erfüllen die bekannten Ausnahmekriterien. Stilette sind Hieb- und Stoßwaffen, jedoch nicht verboten, sondern unterliegen nur dem Alterserfordernis. Das Führen ist gemäß § 42 a WaffG verboten.
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| AW: Stilettobesitz und Führen Der Themenstarter schrieb doch, seines ist nur zweihändig klappbar. Dann entfallen die Beschränkungen. Hier ist auch der Begriff Stielett definiert und deckt ich mit dem Foto. Das passt aber nicht zum oben beschriebenen Messer: http://de.wikipedia.org/wiki/Stilett Dann wäre es unzweiflhaft eine Waffe mit entsprechenden Auflagen. |
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| AW: Stilettobesitz und Führen Ja, deswegen kann es sich bei dem Messer, was er beschrieben hat, nicht um ein Stilett handeln. Ich bin gerade ein wenig verwirrt. Welche Beschränkungen oder Auflagen meinst Du?
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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