Dies ist eine Diskussion zu SSW mit KWS - Aufbewahrung in Wohnung und Auto (mit Beifahrer) innerhalb des Forums Waffenrecht
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| SSW mit KWS - Aufbewahrung in Wohnung und Auto (mit Beifahrer) ![]() Wie es so typisch ist, sucht man sich im Falle einer Frage ein passendes Forum und meißt ist dann auch der erste Beitrag gleich eine Frage...so wie bei mir ![]() Ich bin 22 und habe schon seit ich 18 bin eine Schreckschusswaffe. Dazu die erste Frage: Ich hab die Waffe eigentlich nur zu Silvester verwendet (darf man zwar nicht aber die Nachbarn wollten/durften eben auch mal selbst schießen also kein Problem), darum lag sie 364 Tage im Jahr sichtbar in meinem Zimmer in meiner Vitrine (mit Magazin, ohne Schloss oä). Darauf zugreifen hätten also neben mir auch meine Schwester (damals 22) oder meine Mutter können. Meines erachtens ist das legal, da jeder der darauf zugreifen könnte über 18 und in den eigenen 4 Wänden wäre. - stimmt das? Mittlerweile wohne ich alleine auch mit Waffe in der Vitrine wie oben beschrieben. Könnte ich hier Probleme bekommen sollten mal irgendwelche Staatsdiener bei mir auftauchen bzw. mich ein Gast anzeigen? Soweit ich weiß muss man die Waffe doch nur sicher verwahren (in der eigenen Wohnung) wenn andernfalls Minderjährige zugreifen könnten. Aber wenn ich Besuch bekomme dann nur von volljährigen Bürgern Also darf ich doch eine Schussbereite geladene Waffe unverschlossen in der Wohnung haben!(?) Oder muss ich sie wegsperren sobald "fremde" bzw. nicht bei mir wohnende Leute (egal ob über 18 oder nicht) die Wohnung betretenZweite (viel wichtigere) Frage: Als ich meine Freundin vor ein paar Monaten mal nachts von der Disco abgeholt habe und mich 2 Besoffene auf dem Parkplatz (während ich gewartet hab) ausrauben wollten hab ich mir einen KWS besorgt, um die Waffe im Auto mit mir zu führen da ich im Auto sitzend schlecht abwehren/reagieren kann aber die Waffe eben schnell bei der Hand wäre. Ich darf die Waffe geladen und Schussbereit somit im Handschuhfach mit mir führen - richtig? Jetzt frag ich mich aber wie das aussieht, wenn meine Freundin oder Kumpel mit im Auto sitzt. Ich habe zwar nur mit über 18 Jährigen zu tun aber das tut hier glaub ich nix zur Sache. Im Prinzip kann jeder ins Handschuhfach greifen. Darf ich, wenn ich Beifahrer im Auto habe, die Waffe nur direkt an meinem Körper tragen? Vielleicht könnt ihr mir helfen und sorry für diesen Roman |
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| AW: SSW mit KWS - Aufbewahrung in Wohnung und Auto (mit Beifahrer) Erst mal herzlich willkommen! Wenn Du ernsthaft Hilfe suchst, dann formuliere bitte Deine Frage als fiktiven Sachverhalt, andernfalls kann und wird Dir hier nicht geholfen (werden). Das steht auch so in den Boardregeln und vor der Eingabemaske, wenn man einen neuen Themen-Thread erstellt. |
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| AW: SSW mit KWS - Aufbewahrung in Wohnung und Auto (mit Beifahrer) Zitat:
Allerdings ist es doch theoretisch so, wenn der Beifahrer die Waffe hat, hat er diese unberechtigt in der öffentlichkeit geführt. Ich dachte das ist eine ernste Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Und nehmen wir mal den "Ernstfall" an, ein Kumpel kramt rum, holt die Waffe raus und die vorbeifahrende Polizei sieht das. Kumpel bekommt dann die Anzeige, Waffe wird eingezogen weil sie für seine gehalten wird (wäre es hier klug zu sagen "halt das ist meine ich darf sie ja eigentlich mit mir führen"?) und mein KWS ist doch sicher wegen leichtsinn oder what ever auch weg? Dir aber schonmal vielen Dank. |
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| AW: SSW mit KWS - Aufbewahrung in Wohnung und Auto (mit Beifahrer) mknf hat Recht, hier sind Forenregeln einzuhalten. Aus irgendeinem Grund habe ich den eigentlich offensichtlichen Verstoß nicht bemerkt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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