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SSW abgabe

Dies ist eine Diskussion zu SSW abgabe innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.06.2010, 22:28
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SSW abgabe

Nehmen wir den Fall Person x hat eine alte Schreckschusswaffe und ein Luftgewehr und möchte diese beiden Waffen Vernichten bzw. Abgeben. Kann er diese beiden dinge einfach bei der Polizei abgeben oder besteht die Gefahr einer Anzeige. Wenn er es darf wie darf er dies tun oder können Probleme aus dem Transport zur Polizei etc. entstehen.

MfG tanathos82
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Alt 04.06.2010, 23:31
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AW: SSW abgabe

Sicher, wer (Schuss)Waffen nicht richtig transportiert, kann wegen unerlaubtes Führen eine Anzeige bekommen. Das ist eine Straftat. Waffen dürfen nur nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Gewehrfutteral oder Gewehrkoffer mit Schloss.

Sollen die Waffen über die Polizei abgegeben werden, so prüft diese, ob die Waffen nicht im Zusammenhang mit einem Verbrechen stehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.06.2010, 23:42
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AW: SSW abgabe

Handelt es sich denn um freie Waffen? Die Ssw muss zb ein Ptb-Prüfzeichen haben und darf auch dann ohne KWS nicht geführt werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.06.2010, 08:12
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AW: SSW abgabe

wir nehemen an es halndelt sich um freie Waffen die das Prüfzeichen haben und legal in Duetschland erworben wurden. Mir geht es nur darum ob Person x sie abgeben darf, und wenn ja wo. Sprich einfach damit zur nächsten Polizeidienststelle latschen oder nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.06.2010, 10:48
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AW: SSW abgabe

Na so einfach hinlatschen wäre unüberlegt.
Die Waffen müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Die Person muss auch zum Transport von freien Waffen volljährig. Sein. vorherige Absprache mit der Polizei oder auch mit dem Sachbearbeiter der Waffenbehörde notwednig.
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Alt 05.06.2010, 11:37
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AW: SSW abgabe

Wie genau ist "verschlossenes Behältniss" definiert, Person x hat nämlich nicht wirklich was geeignetes. Würde es beim transport einen unterschied machen, wenn die waffe zerlegt ist?
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  #7 (permalink)  
Alt 05.06.2010, 11:43
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AW: SSW abgabe

Man kann Waffen auch an Berechtigte verkaufen und sie abholen lassen. Oder extra ein Futteral kaufen nur und die Waffe zu entsorgen.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 11:55
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Zitat:
Zitat von tanathos82 Beitrag anzeigen
wir nehemen an es halndelt sich um freie Waffen die das Prüfzeichen haben und legal in Duetschland erworben wurden. Mir geht es nur darum ob Person x sie abgeben darf, und wenn ja wo. Sprich einfach damit zur nächsten Polizeidienststelle latschen oder nicht.
Kann man erlaubnisfreie Waffen überhaupt illegal erwerben ?
Nein, hab schon verstanden - Volljährigkeit ist gegeben.
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(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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