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Sportschützen, Schützenvereine

Dies ist eine Diskussion zu Sportschützen, Schützenvereine innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 14.04.2009, 13:22
Boardneuling
 
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Exclamation Sportschützen, Schützenvereine

Herr X möchte sich gerne in einem Schützenverein seiner Wahl anmelden.Bevor er dies tut, möchte er gerne einige Dinge wissen.
Und zwar, wenn man sich ein solches Hobby aussucht, spielt man ja auch mit dem Gedanken sich irgendwann mal eigene Waffen zuzulegen, damit man auch an verschiedenen Disziplinen überhaupt teilnehmen kann, z.B. IPSC.
Wenn man aber keine Chance auf eigene Waffen hat, kann man die Sache ja so zu sagen gleich vergessen.Wer will sich schon ewig die Vereinswaffen leihen!?
Da das ganze ja so oder so mit erheblichen Kosten verbunden ist, möchte Herr X nun gerne Wissen, wie man seine eigene Person überprüfen kann, um ein späteres Besitzverbot auszuschließen, denn es wäre ja sehr schade viel Zeit und Geld investiert zu haben um später dann nicht "weitergehen" zu können!
Herr X hat, so weit er weiß, keine Eintragungen im Führungszeugnis (wird auch morgen beantragt, da er einen neuen Job hat!).Desweiteren hat er letztes Jahr einen Antrag auf einen kleinen Waffenschein gestellt, der ihm auch in sehr kurzer Zeit bewilligt wurde.
Nun hat er aber auch von einem "Behördenführungszeugnis" gehört, welches man sich beantragen kann und zu seinem zuständigen Amtsgericht, zur Einischt, schicken lassen und dann nach Wahl weiterleiten oder vernichten lassen kann!
Kann man jetzt davon ausgehen, dass ein späterer Antrag auf eine Waffenbesitzkarte durchkommt oder was gibt es noch zu beachten bzw. was kann man vorher noch in Erfahrung bringen z.B. ein Gespräch mit der zuständigen Behörde etc...?

Und bitte nichts mit dem oder der jüngsten Amokläufe in Verbindung bringen, da das Interesse schon lange vorher bestand!Und ebenso gehen wir mal von der jetzigen Gesetzeslage aus, und nicht das was vielleicht auf einen zukommt oder kommen könnte, wie in diesem Falle die Sportschützen!
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Alt 14.04.2009, 19:57
V.I.P.
 
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AW: Sportschützen, Schützenvereine

Das ist ganz einfach:
Wenn Herr keinerlei Verurteilungen in der Vergangenheit hatte, momentan keine Verfahren anstehen und er zudem bei der örtlichen Polizei nicht als Schläger, Drogen- oder Alkiperson bekannt ist, wird nichts gegen eine WBK sprechen.

Dennoch kann man das prüfen lassen, indem man den kleinen Waffenschein beantragt. Er ist auch eine waffenrechtliche Erlaubnis, bei der die Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und die pers. Eignung (§6 WaffG) geprüft wird.
Bei Beantragung wird das Bundeszentralregister, das anwaltschaftliche Verfahrenregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizei eingeholt. Das dauert in der Regel zwischen 2-6 Wochen.

Für GK Waffen muss der Antragsteller 25 sein, oder ab 21 mit MPU.
Weiterhin ist eine Waffensachkundeprüfung notwendig, wie auch den Nachweis der sicheren Einlagerung.
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Alt 18.04.2009, 14:44
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AW: Sportschützen, Schützenvereine

Die aktive und vertrauenswürdige Teilnahme an einem Schützenverein versichert auch die Zustimmung der Vereinsleute, dass man dem Schützen eine eigene Waffe zu trauen kann. Sicher wird auch dazu Stellung genommen, bzw. kann der Vorstand ein gutes Wort für den Schützen einlegen.

Matse
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  #4 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 15:11
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AW: Sportschützen, Schützenvereine

Blödsinn.
Das Bedürfnis für Sportschützen wird vom Verband und nicht Verein bescheinigt.
Der Verein bestätigt nur die 12 monatige Mitgliedschaft und das Vorhandensein einer zur Disziplin und Schusswaffe vorhandenen Schießbahn. Weiterhin muss das Mitglied ein regelmäßiges Training nachweisen. Das kann der Verein über die Schießkladde bestätigen oder das Mitglied tut das anhand seines Schießbuches.
Der Rest geht über den Verband. Ist die Bedürfnisbestätigung zurück, gehts zur Behörde die Waffe beantragen, dass in einer Ausstellung einer WBK nach Prüfung der Zuverlässigkeit und pers. Eignung mündet.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 12:27
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AW: Sportschützen, Schützenvereine

Selbst ein Führungszeugnis zu beantragen und der Waffenbehörde vorzulegen bringt übrigens gar nichts. Das Geld kann man sich sparen, weil man als Privatperson nur eine beschränkte Auskunft aus dem Zentralregister erhält, die Waffenbehörde aber eine unbeschränkte Auskunft mit Auskunft aus dem Erziehungsregister benötigt, die nur das Amt selbst bekommt.

Zudem kommen ja noch wie beschrieben andere Überprüfungen dazu. Wer den KWS bekommen hat, kann auch eine WBK beantragen, weil die Prüfungsmaßstäbe für die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung die selben sind.
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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