Dies ist eine Diskussion zu Softairwaffen, Schwarzpulver, YouTube innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Softairwaffen, Schwarzpulver, YouTube Angenommen, jemand lädt ein Video bei YouTube hoch, in denen Schwarzpulver verwendet wird, und mit einem Luftgewehr geschossen wird, woraufhin ziemlich genau ein Jahr später auf einmal einige Beamte diesen jemand aus dem Bett schmeißen, und eine Hausdurchsuchung vornehmen. Begründung: Verdacht auf Verstoß gegen das WaffG, Verdacht auf Lagerung von Schusswaffen und Schwarzpulver. Bei jener Hausdurchsuchung würde aber kein Schwarzpulver sichergestellt werden, und sämtliche Waffen (z.B. eine Schreckschusswaffe, zwei Luftgewehre...) würden die erforderlichen Kennzeichnungen, und der Besitzer das nötige Alter, um diese Waffen zu besitzen. Allerdings nehmen die Beamten eventuell zwei Softair-Pistolen mit <0.5 Joule und ein Luftgewehr mit <1.5 Joule mit, da diese kein "F im Fünfeck" tragen, um diese prüfen zu lassen. Theoretisch leidet die Person, dessen Haus durchsucht wird, an einer Agoraphobie (und hat auch einen Schwerbehindertenausweis) und kann das Haus nicht verlassen. 1. Frage: Angenommen, der Polizist sagt etwas wie: "Wenn ich dich mit der Schreckschusswaffe draußen sehen würde, würde ich dich sofort erschießen." und erwähnt noch ganz nebenbei abwertend, in was für einem dreckigen Umfeld man wohnt - darf er sowas, oder zählt das als Einschüchterung / Beleidigung? 2. Frage: Könnte man wegen dieser Softair-Waffen belangt werden, obwohl man sie nur zuhause aufbewahrt, und nicht geführt hat? Würde man die Softair-Waffen wieder zurückbekommen? 3. Frage: Dieser Jemand müsste trotz seiner Krankheit zu einer Vorladung - was genau soll er dort sagen - er hat ja eigentlich nicht verbrochen, oder? Ich freue mich über jede Antwort, und bedanke mich schonmal recht herzlich! |
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| AW: Softairwaffen, Schwarzpulver, YouTube Guten Morgen, ich kann Dir - da rechtlicher Laie - leider nur zu einem Punkt etwas sagen. Einer Vorladung von der Polizei (um eine Aussage zum Sachverhalt zu machen) muss man nie Folge leisten. Die können viel vorladen - wenn man nett ist, sagt man ab. Hingehen muss man jedoch keinesfalls! Anders sieht das wohl vor Gericht und bei der Staatsanwaltschaft aus. Bei denen muss man einer Vorladung Folge leisten. MfG Zeitgeist |
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| AW: Softairwaffen, Schwarzpulver, YouTube Zitat:
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| AW: Softairwaffen, Schwarzpulver, YouTube Ei, ei, ei. Aber das ist genau der Grund, warum ich mich über viele YT-Videos wundere. Die Autoren beweisen damit sehr viel Mut, denn selbstverständlich kann die Polizei bei selbst gefilmten Straftaten tätig werden. Da liefert derjenige den Grund einer Haussuchung quasi selbst und sichert auch noch die Beweise gegen ihn auf dem Server von YT. Das mit der Krankheit wäre in meinen Augen auch ein Grund ein komplettes Waffenverbot auszusprechen. Denn schwere Angstzustände (http://de.wikipedia.org/wiki/Agoraphobie) lassen die pers. Eignung anzweifeln. Sollten sich die Verdachtsmomente erhärten und der unerlaubte Besitz von Sprengststoffen erhärten, würde mich mal interessieren, wie man mit Agoraphobie dem Knastalltag überlebt. Zu den Fragen zu 1) Ja, aber das muss man belegen können. Ohne Zeugen wird das wohl nix. zu 2) Selbstverständlich - nämlich dann wenn die Waffe unzulässig manipuliert war oder gegen den Besitzer ist ein Waffenverbot ausgesprochen worden. zu 3) wurde ja beantwortet. Da dürfte sich ein Anwalt empfehlen, da die Polizei bei Nichterscheinen das ja nicht auf sich beruhen lässt. |
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| AW: Softairwaffen, Schwarzpulver, YouTube Hallo, derjenige sollte sich mal vor Augen führen, dass so etwas wie der "gute Wille" bei der Polizei nicht zählt! Die Polizei ist eine Ermittlungsbehörde! Sie wird immer tendenziell gegen denjenigen arbeiten und versuchen, belastende Indizien oder Aussagen zu gewinnen. Was durchaus passieren kann, wenn man ohne Anwalt zur Polizei geht und in einer ungewohnten Situation und Umgebung von zwei Polizisten befragt wird (einer besonders nett) und sich damit um Kopf und Kragen redet. 1. sollte man als Beschuldigter keine Angaben zur Sache bei der Polizei machen. Einen "Bonus" für Mithilfe, wie Du ihn meinst, gibt es nicht! 2. Kann man es doch nicht lassen, so sollte man zumindest einen Anwalt mitnehmen, der für einen spricht. Mal abgesehen davon, dass man sich über den Anwalt auch schriftlich zur Sache äußern kann. MfG ZeitGeist |
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