Dies ist eine Diskussion zu Softair's zurück bekommen. innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Softair's zurück bekommen. Wenn nun alle Softairs unter 0,5 Joule sind bis auf eine 1 Joule Softair, und der Besitzer der 1 Joule Softair Minderjährig ist, würden die anderen Spieler ihre 0,5 Joule Spielzeuge zurück bekommen? Dieser Fall ist komplett fiktiv. Hoffe auf schnelle Antwort. |
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| AW: Softair's zurück bekommen. Da müsste man erst mal wissen, warum diese denn abgenommen wurden und ob da ein Vorwurf draus wird. |
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| AW: Softair's zurück bekommen. Ich wüsste nicht wieso ich mit Eigentum dafür haften müsste wenn in meiner Nähe jemand gegen das Waffenrecht verstoßen hat, würde aber so was von mein Eigentum zurück verlangen. Zugeschickt und nicht auf meine Kosten versteht sich. |
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| AW: Softair's zurück bekommen. Ausgangsfrage bitte nochmal lesem. Nicht Nähe, sondern Mitglied einer Gruppe! |
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| AW: Softair's zurück bekommen. Dann muss ich wohl meine Waffe die ich legal bei mir trage, abgeben weil meine Freundin mit der ich gerade im Supermarkt war, 3 Regale weiter etwas von mir unbemerkt einsteckte. Ein Rechtsbruch der sich zwar Einflussmöglichkeiten meiner Wenigkeit weitestgehend entzieht und nicht von mir begangen wurde, aber wenn eine irgendwie geartete Beziehung genügt... |
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| AW: Softair's zurück bekommen. Zitat:
Die Einschüchterungen werden immer passieren, so nach dem Prinzip: Wir nehmen sie weg und hoffen das die Leute dann die Schauze voll haben. Am besten kommt irgendwann noch der Anruf, ob sie es vernichten dürfen. Das sollte man tunlichst verneinen. Wenn jemand eine 1 Joule Softair als 15 Jähriger hat, könnte das sogar noch Probleme für die Eltern geben. Ebenso wussten die anderen ja sehr wohl, was die anderen für tolle "Knarren" haben. |
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| AW: Softair's zurück bekommen. Zitat:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__54.html Zitat:
Aber dem Verkäufer drohen Strafen, insbesondere einem Händler. Der kann dadurch seine Waffenhandelnlizenz verlieren. Denn auch Softair > 0,5 Joule sind Schusswaffen im Sinne des WaffG, dessen gewerblicher Handel eine WHL im Sinne von § 21 WaffG erfodert. Rechtlich unterscheidet sich eine Softair > 0,5 Joule nicht von einem Druckluftgewehr od. Pistole bis 7,5 J. Beide müssen über das Zulassungszeichen "F" im Fünfeck verfügen. http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__21.html Hat er die Plempe von einem anderen (erwchsenen) Person, so hat diese sich mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG schuldig gemacht. Das gilt auch für den Erwerber der Waffe: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__53.html Ob dann noch weitere Tatbestände, z.B. schießen ohne Schießerlaubnis (weil eben nicht die Voraussetzungen für die Ausnahme nach § 12, Abs. 4 erfüllt sind) dazu kommen, kann man ja nicht sagen. Das wäre dann eine weitere OWI. So eine OWI kann dann weitere Konsequenzen für den Erwachsenen haben, denn das kann bis zum Widerruf aller waffenrechtlichen Erlaubnisse führen, weil seine persönliche Eignung im Sinne von § 6, Abs. 3 aberkannt wird. http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__6.html Dumm wenn dieser einen kleinen Waffenschein oder gar eine WBK oder Jagdschein besitzt. Dies sind dann futsch. PS: Leider scheinen dem Themenstarter Antworten auf seine Frage nicht zu interessieren. Nach Erstellung seines Beitrages war er nicht mehr im Forum. |
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| Softair's zurück bekommen. Was noch nicht beleuchtet wurde ist die Möglichkeit einer Anscheinswaffe, womit dann noch § 42a WaffG als weitere OWI ins Spiel kommen könnte. Hierzu müsste man in dem fiktiven Fall allerdings davon ausgehen, dass die sichergestellten Waffen nicht wie Spielzeuge aussehen - insbesondere in Größe und Kennzeichnung nicht darauf schließen lassen. Im Gegensatz zu Hieb- und Stoßwaffen, Einhandmessern oder feststehenden Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge könnte man auch nicht auf ein berechtigtes Interesse (z.B. Sportausübung) abheben.
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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| AW: Softair's zurück bekommen. Nochmal, es handelt sich um unser Gelände, welches auch abgesperrt ist. So ist dies kein verstoß gegen anscheinswaffen. Dieser Fall ist wirklich nur Fiktiv |
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| AW: Softair's zurück bekommen. Ich glaube das hier wirklich keiner lust hat, Fragen zu beantworten die in die Richtung gehen: "Welche Strafe riskiere ich, wenn ich foldenes mache" zu beantworten. @ Den Rest: Mir ist durchaus bewusst, das "Tatwerkzeuge" einbehalten werden. Aber wenn es definitiv erkennbares Privatgelände ist (am besten noch ein umzäuntes Gelände), wird man das mit ziemlicher Sicherheit wieder bekommen. Bei den Sicherstellungen geht es halt in erster Linie darum, zu prüfen ob die Softairs auch wirklich "0,5er" sind. Wobei ich es auch für äußerst fragwürdig halte, das man gleich mal alles "einsackt". Und wie die einen teilweise behandeln, kann man in jedem Forum nachfragen. Mein Kommentar mit "Dürfen wir das vernichten/Brauchen sie ja nicht mehr oder?", kommt relativ häufig, wenn es Minderjährige sind. Bei Erwachsenen versuchen sie das "Einschüchtern" nämlich nicht mehr. |
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