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Softair Zusatzgriff

Dies ist eine Diskussion zu Softair Zusatzgriff innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 09.06.2009, 17:06
Boardneuling
 
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Softair Zusatzgriff

Hallo,

Person X hat in China bei einem Softairshop einen Zusatzgriff für eie Softair gekauft.
Dieser Griff ist am Zoll abgefangen worden, mit der Begründung das er nicht gekennzeichnet ist (F im Fünfeck).
Nach 2 Monaten erhält Person X eine Vorladung von der Polizei.
(Ermittlungssache V.g. Waffengesetz-sonstige Art)
Nach Wissenstand von Person X sind nur Teile mit dem F gekennzeichnet die die Geschossenergie verändern bzw. erhöhen würden.
Desweiteren dürfte er doch Softair"waffen" äusserlich umbauen (Ausgenommen Zielvorrichtungen) wie er möchte solange nicht die Geschossenergie verändert bzw. erhöht wird.
Sollte Person X einen Anwalt zurate ziehen oder einfach abwarten ob das Verfahren eingestellt wird?

Danke schon mal
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Alt 09.06.2009, 18:05
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AW: Softair Zusatzgriff

Zitat:
Zitat von MUTT-Driver
Hallo,

Person X hat in China bei einem Softairshop einen Zusatzgriff für eie Softair gekauft.
Dieser Griff ist am Zoll abgefangen worden, mit der Begründung das er nicht gekennzeichnet ist (F im Fünfeck).
Bitte mal genauer.
Ist es ein funktionsloser Zusatzgriff, der z.B. vorme am Schaft einer Langwaffe geschraubt wird oder das Griffstück einer (Kurz)Waffe, dass durch ein- oder anbau von Teilen zur kompletten Schusswaffe wird?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 20:19
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AW: Softair Zusatzgriff

Ja genau ein funktionsloser Zusatzgrif für z.B. vorderen Schaft.
Befestigt wir er an einer RIS Schiene.
LINK zum Griff:

http://ebaybanned.com/product_info.php?products_id=861

Person X hat denn Griff nur dort gekauft da sie in seinem Heimatland
sehr viel mehr kosten da sie für richtige Waffen sind und Hochwertigerergestellt sind.
Diese Griffe sind ab 18 frei erwerblich.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 22:44
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AW: Softair Zusatzgriff

Dann ist der Vorwurf ein Witz. Man könnte mal das Beschussamt anfragen, wie man sowas auf Einhaltung der 7,5 Joule prüft um ein "F" Zeichen zu erhalten
Hierzulande sind die Teile noch nicht mal Alterspflichtig, weil weder erlaubnispflichtig, noch einer Altersbeschränkung unterworfen. Genau wie Magazine - einfach ein Stück Metall oder Plastik.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 15:06
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AW: Softair Zusatzgriff

Person X ist auch der Meinung das das ganze ein Witz ist.
Nur irgendwie scheint es so das die Staatsanwaltschaft oder von wem auch immer das ausgeht ein Problem damit hat.
Also sollte Person X einfach mal abwarten was passiert.

Übrigens riesen Dank für die Antworten.
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Alt 10.06.2009, 16:12
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AW: Softair Zusatzgriff

Mobile hat recht der Griff ist ein Witz, viel spaß wenn sie versuchen Person X dranzukriegen.
Einfuhr eines legalen Griffes. Diese Vorgang ist total lächerlich, ebenso wie die Motorplatte die an dem Griff ist (Pistolengriff mit aufgesetzer QD RIS Montage^^).

Zitat:
Nach Wissenstand von Person X sind nur Teile mit dem F gekennzeichnet die die Geschossenergie verändern bzw. erhöhen würden.
Falsch gedacht, komplette Waffen sind F pflichtig (wir gehen mal von >0,5 Joule aus), man darf halt bloß keine komplette Softair bestellen (zerlegt ist das gleiche wie zusammengebaut). Die Einzelteile sind der Waffe gleichgestellt, demzufolge ab 18 (Besitz und Einbau sind was anderes).
Wobei <0,5er und >0,5er sich da überschneiden, was es mit Luftgewehren bis dato nicht gab.

P.S.: Ich hab dir mal eine Frage per PM geschickt
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