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Softair - Zielhilfe

Dies ist eine Diskussion zu Softair - Zielhilfe innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 10:23
Boardneuling
 
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Softair - Zielhilfe

Guten Tag zusammen,

Mal angenommen Winzer E. will sich für seine Softair eine zielhilfe kaufen.Die waffe von Winzer E. entspricht dem deutschen waffen gesetz.

Winzer E. will sich nun aus dem Ausland eine zielhilfe für seine softair kaufen.
Die zielhilfe die sich Winzer E. kuafen will wird "Reddot" oder auch "Reflexvisier" genannt.
In dem Reddot das sich Winzer E. kaufen will ist alerdings ein Laserpointer integirert. Winzer E. weis, dass Laserpointer und taschenlampen an Softairsverboten sind.
Winzer E. Will den Laserpointer alerdings nicht benutzen und hat nur intresse an den dem Visir.
Winzer E. ist bereit den Laserpointer aus der zielhilfe auszubauen.
Winzer E. hat befüchtet, wen er das reddot bestellt und es vom Zoll kontroliert wird, das er eine Geldstrafe zahlen muss.

Was kan Winzer E. in diesem fiktivem Fall tun ?

gruß -Philipp-
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 11:01
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AW: Softair - Zielhilfe

Zitat:
Zitat von -Philipp- Beitrag anzeigen
Winzer E. weis, dass Laserpointer und taschenlampen an Softairsverboten sind.
Winzer E. Will den Laserpointer alerdings nicht benutzen und hat nur intresse an den dem Visir.
Ob er den Laserpointer benutzen will, ist irrelevant. Mit dem Laserpointer ist das Ding verboten.

Zitat:
Zitat von -Philipp- Beitrag anzeigen
Winzer E. ist bereit den Laserpointer aus der zielhilfe auszubauen.
Nett gedacht, aber dafür müsste er die Zielhilfe trotzdem erst einmal einführen und bis zum Umbau besitzen. Die dafür vom BKA erforderliche Ausnahmegenehmigung wird er mit ziemlicher Sicherheit nicht bekommen.

Zitat:
Zitat von -Philipp- Beitrag anzeigen
Winzer E. hat befüchtet, wen er das reddot bestellt und es vom Zoll kontroliert wird, das er eine Geldstrafe zahlen muss.
Ja, gut möglich. Der Strafrahmen geht gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG sogar bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Zitat:
Zitat von -Philipp- Beitrag anzeigen
Was kan Winzer E. in diesem fiktivem Fall tun ?
Du meinst, außer die Finger davon lassen ... ?
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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Alt 05.07.2011, 11:09
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AW: Softair - Zielhilfe

wäre es legal wenn Winzer E. den laser pointer im ausland ausbauen lassen würde ?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 11:12
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AW: Softair - Zielhilfe

Schusswaffen aus dem Ausland sind immer problematisch, es sei denn, man hat eine Erlaubnis dafür.
Bei uns "freien" Waffen fehlt meistens die erforderliche Kennzeichnung, wie das "F" oder "PTB" Zeichen um in Deutschland frei erwerbbar zu sein.
Diese Zeichen sind ja eine rein deutsche Angelegenheit. Fehlen diese Zeichen so sind die Schusswaffen fast immer erlaubnispflichtig und man wird bei Einfuhr Ärger beim Zoll gekommen.

Bei Lasersachen für Schusswaffen ist das noch eindeutiger. Sie sind bei uns verbotene Gegenstände. Man darf sie auch nicht abändern, weil zum einen der verbotene Gegenstand erst einmal besessen sein muss und zum anderen ist auch das Bearbeiten verboten, auch wenn man in der guten Absicht handelt, die Verbotsmerkmale entfernen zu wollen.

Daher dringender Rat die Waffe mitsamt Reddot im normalen Handel in Deutschland kaufen.
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Alt 05.07.2011, 11:17
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AW: Softair - Zielhilfe

Zitat:
Zitat von -Philipp- Beitrag anzeigen
wäre es legal wenn Winzer E. den laser pointer im ausland ausbauen lassen würde ?
Das hängt ganz von den waffenrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes ab ...
Spaß beiseite ... ohne Laserpointer ist die Zielhilfe nicht mehr verboten, also wäre der Ausbau vor Einfuhr durchaus sinnvoll.
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Alt 05.07.2011, 11:19
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AW: Softair - Zielhilfe

schade....
im ausland kosten die dinger nichmal die hälfte.....

Winzer E. ist traurig und wird sich wohl das reddot in deutschland kaufne müssen.
Winzer E. findet das schade.
Winzer E. ist empört.
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Alt 05.07.2011, 11:35
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AW: Softair - Zielhilfe

kann mir jemand sagen was für strafen Winzer E. drohen würden ?
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  #8 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 13:17
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Zitat:
Zitat von -Philipp- Beitrag anzeigen
kann mir jemand sagen was für strafen Winzer E. drohen würden ?
§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG sagt:
Zitat:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5 ... einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt ...
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  #9 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 13:28
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Und nur für den Fall, dass Winzer E. jetzt noch überlegt, ob der Erwerb im Ausland trotz drohender Geldstrafe immer noch günstiger ist als der Kauf hier, dann sei er darauf hingewiesen, dass die Zieleinrichtung mit ziemlicher Sicherheit beschlagnahmt und entschädigungslos eingezogen wird. Also müsste er dann doch noch das Geld für eine in Deutschland zugelassene Zieleinrichtung investieren, mal ganz davon abgesehen, dass es sinnlos wäre, die nächsten fünf Jahre eine waffenrechtliche Erlaubnis zu beantragen ...
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Alt 05.07.2011, 15:44
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AW: Softair - Zielhilfe

Winzer E. will die zielhife nichtmehr.

Er hat jetzt intresse an einem Zweibeinständer für sein gewehr.
Der besitzt eines 2.bein ist in deutschlabnd föllig legal.
Wen Winzer E. das 2.bein in deutschland kaufen würde, würde er mehr als das doppelte zahlen als wen er es in einem nachbarland kaufne würde.

Wie verhält sich das in diesem fall ?
mus er das 2.bein Verzollen ?
oder geht das alles inordnung ?
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