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Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Dies ist eine Diskussion zu Softair bei Verkehrskontrolle gefunden innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 16:12
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Exclamation Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Folgende Situation:
Herr A hat dem Herrn B eine Softair mit der Marke Beretta Elite II 3,5J mit dem F-Zeichen ausgeliehen denn er wollte so eine Softair mal testen. Nach einer Woche holt Herr A um 23:00Uhr seine Softair wieder ab und diese Herren beschließen noch eine Spritztour zu machen um über Gott und die Welt zu sprechen. Die Dieselpumpe von Herrn A wurde repariert und da er sehen wollte ob es immernoch leckt fährt Herr A sein Wagen auf hohe Drehzahl auf einen Parkplatz vom einem großen Supermarkt. Die Herren stiegen aus um es zu überprüfen dann kam eine Polizeistreife die ein Zivilpolizist alarmierte. Nachdem das mit dem Papieren erledigt wurde, wurde Herr A und Herr B gebeten ein Alkoholtest zu machen, diese Herren standen vor dem Polizeifahrzeug und mit dem Rücken zu Ihrem Fahrzeug. Polizist A führte dem Alkoholtest durch und Polizist B durchsuchte ohne Erlaubniss des Herrn A das Fahrzeug (Handschuhfach,Mittelarmlehne,Fußräume,Seitenabl age usw) und fand unter dem Fahrersitz die Softair in der Originalen Verpackung und holte diese herraus ohne der OVP und sicherte diese als Beweismittel. Die Softair hatte kein Magazin (den vergaß Herr B bei sich zuhause) und war auch nicht Griffsbereit und Munition war auch nicht vorhanden. Die Polizisten sagten es wird ein Strafverfahren geben.
Ist das die Aussage und Verhalten des Polizisten richtig?
Soweit ich weiß darf ich eine Co2-Softair unter 7,5J mit F-Zeichen mit mir führen wenn diese nicht Schussbereit(ohne Magazin und Muntion) und nicht Griffsbereit(Lag in der OVP) ist. Und man darf es zu Transportzweck doch im Auto haben denn Herr A wollte ja die Softair vom Herrn B zum Herrn A nach Hause bringen. Die OVP wurde zurückgelassen und wurde auch nicht rausgeholt oder ähnliches.
Vielen Dank für´s Lesen und bitte um Antworten.
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Alt 13.11.2011, 22:37
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AW: Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Nö, das "F" Zeichen erlaubt nicht das Führen einer Schusswaffe. Somit Straftat wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe.

Die Waffe darf nur transportiert werden. Dazu hätte sie sich in einem verschlossenem Behältnis befinden müssen. Also Koffer oder Futterral mit Schloss.
Geführt werden dürfen nur SSW mit Zeichen PTB im Kreis und den kleinen Waffenschein. Jäger dürfen eingeschränkt führen und Sportschützen dürfen überhaupt nicht führen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 00:50
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AW: Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Ja schon richtig, aber mein Anwalt meinte ich durfte die bei mir tragen da er der meinung ist das dass Fahrzeug teilweise als befriedigter Raum angesehen wird und da die Softair nicht Schuss und Griffsbereit war.

Was würde denn Herrn A für eine Strafe erwarten?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 09:16
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AW: Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Zitat:
Zitat von ald Beitrag anzeigen
Ja schon richtig, aber mein Anwalt meinte ich durfte die bei mir tragen da er der meinung ist das dass Fahrzeug teilweise als befriedigter Raum angesehen wird und da die Softair nicht Schuss und Griffsbereit war.

Was würde denn Herrn A für eine Strafe erwarten?
Ja ist es vielleicht möglich, dass Du Herr A. bist?

Wenn ja, dann

Wenn nein, dann
1. ist ein Auto kein befriedetes Besitztum
2. war die Waffe zwar nicht schussbereit (weil ungeladen), wohl aber zugriffsbereit und gilt somit als geführt
3. hat sich Herr A. strafbar gemacht, weil er eine Schusswaffe ohne die dafür erforderliche Erlaubnis geführt hat
4. liegt der Strafrahmen für das Führen einer Schusswaffe in diesem Fall gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG bei Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe.

Alles Weitere müssen Herr A,, sein Anwalt, ein Staatsanwalt und ein Richter unter sich ausmachen.
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Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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Alt 14.11.2011, 09:55
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AW: Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Eben, der PKW ist kein befriedetes Besitztum, wie es das Waffenrecht erfordert. In der nun gültigen WaffVwV ist zu lesen:

Zitat:
Für die Begriffe „Wohnung, Geschäftsräume eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte“ ist wie im früheren Waffenrecht die Rechtsprechung zu den glei-chen Begriffen in § 123 StGB heranzuziehen. Ein Fahrzeug ist kein befriedetes Be-sitztum, kann im Einzelfall jedoch dann einen Wohn- oder Geschäftsraum darstellen, wenn es zur ständigen Benutzung zu Wohnzwecken oder als Betriebs- und Arbeits-stätte speziell hergerichtet ist (z.B. Wohn-, Betriebs- oder Verkaufsanhänger, unab-hängig von der geschäftlichen Nutzung jedoch nicht der private PKW oder der ge-wöhnliche Dienstwagen).
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Alt 14.11.2011, 20:58
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AW: Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Vielleicht sollten die übereifrigen Herren hier erstmal klären, wem der Parkplatz eigentlich gehört. Denn bei uns gehören die Parkplätze vom Supermarkt, nämlich auch denen. Demzufolge kann man auch nicht für das öffentliche führen einer Schusswaffe belangt werden.

Edit: Es geht hier ja nicht ums schießen, sondern um das tragen/im Auto liegen lassen.

Von der Durchsuchung mal abgesehen, welche ich nicht auf mir sitzen lassen würde.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 09:26
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AW: Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Zitat:
Zitat von Spectro Beitrag anzeigen
Vielleicht sollten die übereifrigen Herren hier erstmal klären, wem der Parkplatz eigentlich gehört. Denn bei uns gehören die Parkplätze vom Supermarkt, nämlich auch denen. Demzufolge kann man auch nicht für das öffentliche führen einer Schusswaffe belangt werden.
Edit: Es geht hier ja nicht ums schießen, sondern um das tragen/im Auto liegen lassen.
Na, dann machen wir das doch mal!

Also, Führen wird in der Anlage zum WaffG wie folgt definiert:
Zitat:
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt
Ergo: Ob ich mich auf öffentlichem Straßenland oder auf fremden befriedeten Besitztum befinde, ist vollkommen egal. Die Waffe gilt erst einmal als geführt.

Ausnahme davon nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG:
Zitat:
Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt
Mal davon ausgegangen, dass der Parkplatz befriedet ist, benötige ich also zum erlaubnisfreien Führen einer Schusswaffe das Einverständnis des Hausrechtsinhabers.

Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass ALDI, Lidl & Co. Herrn A. auf deren Grundstücken das Führen einer Schusswaffe gestattet haben, also fällt er nicht unter die Freistellung des § 12 Abs. 3 WaffG und er braucht im Umkehrschluss wieder einen Waffenschein, den er nicht hat und sich somit strafbar macht.

Fazit: Es ist waffenrechtlich schietegal, wem der Parkplatz gehört, da Herr A. keine Berechtigung hat, dort eine Waffe zu führen.

Recht so, Spectro?
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Geändert von Volker4 (15.11.2011 um 10:03 Uhr). Grund: Rechtschreibfehlerteufelexorzismus
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  #8 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 10:40
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AW: Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Zudem die Zustimmung voher zu erfolgen hat.
Aber wie die Antwort ausfallen würde, wenn man den Supermaktinhaber nach der (schriftlichen) Zustimmung zum Führen einer Schusswffe auf seinem Grund ausfallen wird, kann man sich wohl leicht vorstellen.

So beißt die Maus keinen Faden ab, da ist ganz klar der Straftatsbestand unerlaubtes Führen einer Schusswaffe erfüllt worden.
Also schon mal reichlich Unterhosen für den Knastaufenthalt bügeln.
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  #9 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 10:45
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AW: Softair bei Verkehrskontrolle gefunden

Zitat:
Recht so, Spectro?
Ja, das ist es in der Tat (ich bin immer noch am .
Mich würde viel mehr interessieren, ob der sichtbare Karton die "Durchsuchung" rechtfertigt.
Ich habe nämlich schon mehrfach erzählt bekommen, das Fahrzeuge durchsucht wurden, weil eine Co2 Kartusche im Fußraum lag.
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softair, softairwaffen, verkehrskontrolle, waffenschein

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