Dies ist eine Diskussion zu "softair" anmalen? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Ich frage mich seit längerem ob wenn ich meine softair mit bunter farbe gestreift oda so anmale gilt sie dann noch als Anscheinswaffe? Oder kann ich dann unbehelligt im wald oda so damit spielen meine softair is ne federdruck >o.5 Joule "Bereta". lg |
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| AW: "softair" anmalen? § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, ... zu führen. Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen ... 1.6 Anscheinswaffen Anscheinswaffen sind 1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, 1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder 1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent überoder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen. Aufgemerkt: Die Geschossenergie bzw. ob überhaupt Schusswaffe spielt als Kriterium zur Anscheinwaffe keine Rolle. Mein Rat: Spiel draußen im Wald mit etwas anderen. |
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| AW: "softair" anmalen? ? heißt das wen ich es zu 50% neon anmal ist es keine anscheinswaffe mehr? aso sry meine softair hat <0.5 |
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| AW: "softair" anmalen? Das heißt es nicht. Jedenfalls nicht nach gängiger Rechtsauslegung. Das Ding sieht ja immer noch aus wie eine erlaubnispflichtige Schußwaffe. Jedenfalls von Größe und Umriß her. Auch eine normale Glock kann nun mal neongelb angemalt werden. Gruß Dieter |
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