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Softair

Dies ist eine Diskussion zu Softair innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 15:43
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Softair

hi
mal angenommen ein junge 19 jahre geht über die straße mit einer softair E>0,5 J.
die waffe wäre ungeladen und auch nicht funktionstüchtig.
er würde sie wegen einer kostümierung dabei haben
nun wird er von der polizei überwältigt und ihm wird die waffe aus der hand genommen
er würde ein anzeige bekommen die einer ordnungswidrigkeit entspricht.
wie hoch würde dann die höhe der strafe in etwa sein? oder würde sie
ganz fallen gelassen werden? es ist bekannt das seit
2008 die höhe der strafe bis zu 10000 euro betragen kann.
würde die strafe etwa so um die 40 euro oda doch schon um die 100 euro betragen?

danke fürs durchlesen und posten
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 18:04
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AW: Softair

Zitat:
Zitat von Jackal
würde die strafe etwa so um die 40 euro oda doch schon um die 100 euro betragen?
Mit Sicherheit höher.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 22:03
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AW: Softair

So denke ich auch und das ist auch vom Vorleben abhängig.
Zwar eine Softair, dennoch ist eine Schusswaffe > 0,5 Joule eine Schusswaffe im Sinne des WaffG. Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis ist u.U. sogar eine Straftat. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Waffe wegen eines Defektes oder des ungeladenen Zustandes gar nicht schießen konnte, da das Bedrohungspotential gleich zu bewerten ist.
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