Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

Dies ist eine Diskussion zu Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 13:57
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

Schönen guten tag.

Ist ein sichtbares führen von schreckschuss Pistolen erlaubt? wenn folgendes erfüllt ist:

Person XY Besitzt einen Kleinen Waffenschein der person XY befähigt
Schrechschuss-, Reizstoff und Signalwaffen, die das zugelassene Beschusszeichen tragen (PTB) zu führen.
Person XY besitzt eine Waffe mit PTB zeichen.


Nun stellt sich die frage was ist Führen dies gliedert sich doch in ein Verdecktes führen und in ein sichtbares führen.
in Person XY kws ist nicht ersichtlich ob er für sichtbares oder nichtsichtbares führen bemächtigt wurde. dort ist nur von "führen" die rede.
Einzige deutlich gekennzeichnete ausnahmen für das führen sind:
Nicht in öffentlichen versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen.
So stünde es, nehmen wir mal an, auf dem kleinen waffenschein von Person XY.


Wie ist das sichtbare oder nicht sichtbare führen zu verstehen?

Muss Person XY sich hierfür ein für die schusswaffe gebautes halterungssystem kaufen z.B. einen Holster. Welcher dann unter oder über der Jacke getragen wird oder wo auch immer es hingehört?.

Beispiele für sichtbares tragen: Person XY trägt ein Hemd drüber ein Holster mit der Schreckschuss waffe und läuft damit durch die straßen. (einmal magazin in der waffe, magazin nicht in der waffe)

Nicht sichtbares tragen: Person XY trägt einen holster unter der Jacke mit der Waffe und läuft damit durch die straßen. (einmal magazin in der waffe, magazin nicht in der waffe)

ist das alles erlaubt oder nicht?

weitere frage:

Person XY Führt die waffe geladen d.h. das magazin ist geladen mit z.B. mehreren reizstoffpatronen 9mm pv. und einigen 9mm pak.
das magazin steckt in der pistole. ( muss das magazin getrennt von der waffe sein beim führen oder darf es in der waffe sein ? )

darf person XY z.B. sichtbar und / oder nichtsichtbar öffentliche verkehrsmittel, u-bahn,zug,bus nutzen. diese wurden oben nicht ausgeschlossen.
Oder muss sich Person XY zuerst die regeln des jeweiligen anbieters durchlesen z.B. das führen von waffen ist auf dem gelände untersagt. würde bedeuten das das öffentliche und auch versteckte führen troz waffenschein dann ungültig ist.?



Was ist wenn person XY die waffe á la american gangster sich einfach in die hose steckt und damit losstiefelt. auch hier wieder sichtbar / nicht sichtbar. / geladen / ungeladen.









beste Grüße
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 16:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

Rabarber, rabarber....

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
...
Im Sinne dieses Gesetzes
...
4.
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

Noch was: Wer nichts mit dem Begriff Führen und alles was damit zusammenhängt anfangen kann und sich insbesondere dem Notwehrrecht nicht exakt auskennt, sollte (und dürfte, wenn es nach mir ging) nicht mit einer SSW rumlaufen - KWS hin oder her.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 20:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

Person XY hat nicht nach ihrer persönlichen meinung gefragt sondern wollte kompetente antworten auf seine fallbeispiele da diese wohl nicht so einfach zu beantworten sind. Fakt ist das sehrwohl menschen die davon weder tuten noch blasen ahnung haben in Deutschland sich eine ssw kaufen dürfen in jedem waffenladen oder via internet und wenn sie es wollen einfach damit rumlaufen kws hin oder her Person XY möchte jedoch als braver bürger sich an die bürokratie in diesem land halten und hat sich auch brav sämtliche noch so sinnvollen gesetzte und regeln durchgelesen. fand aber einfach keine antworten auf die obrigen fragen.




Beste Grüße.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 22:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

Zitat:
Zitat von Gardowin23
Person XY hat nicht nach ihrer persönlichen meinung gefragt sondern wollte kompetente antworten auf seine fallbeispiele da diese wohl nicht so einfach zu beantworten sind. (...) Person XY möchte jedoch als braver bürger sich an die bürokratie in diesem land halten und hat sich auch brav sämtliche noch so sinnvollen gesetzte und regeln durchgelesen. fand aber einfach keine antworten auf die obrigen fragen.
Neu-User und Ansprüche stellen - mit welchem Recht?
übrigens. Mobile hat mit seinem Statement recht, wer einen KWS besitzt sollte sehr wohl über die Rechtslage informiert sein.
wenn Ihnen unsere Antworten nicht passen, fragen Sie die zuständigen Waffenbehörde, das zuständige Polizeipräsidium oder lassen Sie sich kostenpflichtig von einem Anwalt beraten
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 22:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

Na ja, sagen wir so. Jeder gerade 18 jährige meint mit einer Schreckschusswaffe rumlaufen zu müssen. Fix ist der KWS beantragt und schon wird die Hose dicker. Seitlich und vorne.
Daber ist der tatsächliche Einsatz auf der Straße einer SSW ausschließlich im Norwehrfalle gedeckt. Ich glaube kaum, ja ich bin mir sicher, dass nichtmal 1% der KWS Besitzer und Führer von SSW tatsächlich die genaue Bedeutung der Notwehr kennen. Daher oft missbräuchlicher Einsatz mit bösen Folgen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 24.10.2009, 12:34
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

nun ich hab mir das recht einfach mal gegönnt man kriegt ja sonst so selten recht

aber ich muss doch mobile1961 rechtgeben da das verfahren für einen kws oder bzw und das erhalten einer schrechschusswaffe sehr einfach ist. und SSW sehen 1:1 genau wie schafe waffen aus was auch böse enden kann.

alles in allem danke ich trozdem für ihre Zeit ich werde mich noch zusätzlich anderweitig informieren

vielen dank und eine schöne zeit noch.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 24.10.2009, 14:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

Zitat:
Zitat von Gardowin23
Ist ein sichtbares führen von schreckschuss Pistolen erlaubt? wenn folgendes erfüllt ist:

Person XY Besitzt einen Kleinen Waffenschein der person XY befähigt
Schrechschuss-, Reizstoff und Signalwaffen, die das zugelassene Beschusszeichen tragen (PTB) zu führen.
Person XY besitzt eine Waffe mit PTB zeichen.
Ja, das ist m.W. erlaubt. Ob das allerdings ratsam ist, ist eine andere Frage, die ich eindeutig mit nein beantworten würde. Wie lange würde es wohl dauern, bis jemand die Polizei ruft und dann der Held der Geschichte auf einmal von einem SEK umzingelt wird? Heutzutage versteht man keinen Spaß mehr, wenn irgendwo einer mit einer (mutmaßlich scharfen) Waffe herumläuft und einen auf Rambo macht. Im harmlosesten Fall wird XY die Waffe im Rahmen der Gefahrenabwehr von einer Streife abgenommen.

Und ganz ehrlich: ich halte SSW für die Selbstverteidigung für denkbar ungeeignet. XY braucht nur einmal an den falschen geraten und kann dann möglicherweise die Radieschen von unten betrachten.

Zitat:
darf person XY z.B. sichtbar und / oder nichtsichtbar öffentliche verkehrsmittel, u-bahn,zug,bus nutzen. diese wurden oben nicht ausgeschlossen.
Oder muss sich Person XY zuerst die regeln des jeweiligen anbieters durchlesen z.B. das führen von waffen ist auf dem gelände untersagt. würde bedeuten das das öffentliche und auch versteckte führen troz waffenschein dann ungültig ist.?
Beförderungsbedingungen und Hausrecht ist selbstverständlich immer zu beachten! Ich persönlich kenne aber keine Beförderungsbedingungen, die ein Tragen von Waffen verbieten. Das wundert mich zwar sehr, ist aber (zumindest hier) so.

Wer in die Disco mit einer Waffe geht, darf sich nicht wundern, wenn er von der Security mal richtig rangenommen wird - egal ob das Tragen von Waffen verboten wurde oder nicht. Jemand mit Waffe ist eine potentielle Bedrohung, fertig aus. Und wer in einem Einkaufszentrum mit Waffe herumläuft, der macht wahrscheinlich wiederum eher Bekanntschaft mit den netten Herren vom SEK. Das kann übrigens auch ohne Waffengewalt schon mal tödlich enden.

Zitat:
Was ist wenn person XY die waffe á la american gangster sich einfach in die hose steckt und damit losstiefelt.
Am besten mit gespanntem Hahn (Revolver) oder einer Patrone im Lauf (Pistole). Wenn man keine Wert auf die Familienjuwelen legt...
Schätzungsweise guckt XY zuviele Actionfilme. Das verleitet persönlichkeitsschwache Menschen schon mal zu nicht ganz klugen Handlungen. Tipp: Ledermantel, Sonnenbrille und Drei-Tage-Bart würden gut dazu passen. Das Fitnessstudio darf auch nicht zu kurz kommen, denn schmächtige, verpickelte Milchbubis nimmt man auch im coolen Outfit und mit SSW nicht so ganz ernst. Irgendwann bedrohen die dann ihre Mitschüler und Lehrer, weil sie sich nicht ernst genommen fühlen. Einmal im Rampenlicht stehen... unbezahlbar.

Zitat:
Zitat von Gardowin23
Person XY hat nicht nach ihrer persönlichen meinung gefragt sondern wollte kompetente antworten auf seine fallbeispiele da diese wohl nicht so einfach zu beantworten sind.
Wenn XY sich so verhalten würde, würde ich zu dem Schluss gelangen, dass XY keine besondere Eignung zum Führen einer Waffe hat. Im Gegenteil, da wäre ich eher überzeugt davon, dass XY gute Chancen hat, dass ihm jemand den Lauf der eigenen Waffe dahin steckt, wo keine Sonne scheint. Aber hey: es gibt noch genügend Leute, die sich von SSW beeindrucken lassen. Nur sind das meist nicht diejenigen, von denen eine Gefahr ausgeht.

Zitat:
Fakt ist das sehrwohl menschen die davon weder tuten noch blasen ahnung haben in Deutschland sich eine ssw kaufen dürfen in jedem waffenladen oder via internet und wenn sie es wollen einfach damit rumlaufen kws hin oder her Person XY möchte jedoch als braver bürger sich an die bürokratie in diesem land halten und hat sich auch brav sämtliche noch so sinnvollen gesetzte und regeln durchgelesen. fand aber einfach keine antworten auf die obrigen fragen.
Sinnvolle Gesetze sind gerade im Waffenrecht eher Mangelware. Ich weiß gerade gar nicht, wer sich z.B. diesen schwachsinnigen KWS ausgedacht hat. Aber immerhin kassiert die Polizei für einen saudämlichen Fragebogen mal eben um die 50 Euro.

Fazit: um mal die coole S*u raushängen zu lassen sind SSW geeignet. Für reale Selbstverteidigung eher nicht.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 24.10.2009, 21:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gardowin23 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

vielen dank 2much für die ausführliche erläuterung.
Also wie ich es mir dachte ist das meiste erlaubt kann aber sehr sehr schnell nachhinten losgehen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 03:13
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Essen
Beiträge: 70
Keine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Crissr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

Zitat:
Zitat von Gardowin23
vielen dank 2much für die ausführliche erläuterung.
Also wie ich es mir dachte ist das meiste erlaubt kann aber sehr sehr schnell nachhinten losgehen.
Jetzt mal ehrlich, warum wurde der KWS überhaupt eingeführt!? Natürlich, weil man ganz genau weiss das es für jeden Antragsteller 50 Euro einbringt. Was der Vorteil daran ist, man riskiert keine Strafe bzw. begeht eine Straftat beim führen dieser Waffen. Allerdings kann ich mich 2much nur anschließen, denn sobald man öffentlich eine Waffe offen trägt, zieht das Blicke an und wie schon gesagt wurde, dauert es nicht lang und die Polizei ist vor Ort um sich das genauer anzuschaun. Jetzt braucht man nicht viel Phantasie haben um sich auszumalen was die Polizisten davon halten werden und ruck zuck ist das Ding weg. Und man brauch an dieser Stelle nicht anfangen mit "Ich habe aber den KWS, ich darf". Es gibt genug Gründe die in dem Moment dagegensprechen trotz KWS, also wird das Ding sogar berechtigterweise abgenommen. Und die Dinger sind ja auch nicht grade billig. Also kann ich nur davon abraten. Abgesehen davon wissen viele Polizisten garnicht wie sie mit dieser KWS- Geschichte umgehen sollen, das bringt unter Umständen sogar noch Ärger mit sich. Dann gibt es da noch so eine Theorie die ich zu Ohren bekommen habe, wenn man den KWS hat, hat das keine, null, nada Vorteile in bezug auf den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder den Waffenschein. Das ist ebenfalls blanke Theorie. Fazit: Das ist pure Geldmacherei!
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 10:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Sichtbares Führen einer Schreckschusswaffe

Nein, um die 50 € Verwaltungsgebühr geht es mit Sicherheit nicht. Mit jedem Antrag wird eine komplette Zuverlässigkeitsprüfung angestoßen. Damit beschäftigt man mehrere Sachbearbeiter mehrere Stunden. Das ist mit 50 € mit Sicherheit nicht abgegolten.
Es geht darum, nur zuverlässigen Personen eine Führerlaubnis zu geben und eine Registrierung dieser.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schreckschusswaffe Waffenrecht 13.03.2010 15:34
Führen statt Forschen - Wie wird man Manager einer Hochschule? Nachrichten: Wissenschaft 24.06.2009 16:00
Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer Waffenrecht 18.01.2009 20:42
Entdeckung eines natürlichen HIV-Hemmstoffs könnte zu einer neuen Klasse von AIDS-Medikamenten führen Nachrichten: Wissenschaft 20.04.2007 09:00
Verlängerung der Verfassungsdiskussion darf nicht zu einer Verschleppung der Inhalte führen Nachrichten: Wissenschaft 13.06.2006 13:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN