Dies ist eine Diskussion zu Sicherungsvorschriften, zweistufig ?! innerhalb des Forums Waffenrecht
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| ... über die Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen wurde zuletzt ausführlich berichtet in den Medien. Aber im Prinzip stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach der Sicherheit des Zugangsschlüssels. Diese Problematik wird leider in den Medien gerne unterschlagen. Nach meiner Wahrnehmung müsste man den Zugangsschlüssel zu einer Waffenkammer dann zumindest in einem Schließfach deponieren ... |
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| AW: Sicherungsvorschriften, zweistufig ?! Nein, der Grundsatz ist, dass der Waffenbesitzer seine Schusswaffen so verwahren muss, dass kein Unberechtigter - also ohne WBK - daran kommt. Wenn der Tresor mit einem Schlüsselschloss ausgestattet ist, kann der Ersatzschlüssel z.B. mit einem Schützenkameraden oder Jäger, der ebenfalls im Besitz einer WBK ist, kreuzweise getauscht werden. Oder man deponiert ihn im gemieteten Bankschließfach. Oder man kauft sich gleich einen Tresor mit mechanischem oder elektronischem Schloss. Sind mehrere im Haushalt lebende Personen berechtigt, können diese sich einen Tresor teilen. Folglich haben beide einen Schlüssel und die Frage wohin mit dem Ersatzschlüssel stellt sich dann nicht. Mir sind mehrere Ehepartner bekannt, die beide im Sinne des WaffG berechtigt sind. Daher gibt es mehrere Möglichkeiten. |
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