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Sicherstellung von Waffen ohne Eigentümer

Dies ist eine Diskussion zu Sicherstellung von Waffen ohne Eigentümer innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 09.07.2010, 08:01
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Sicherstellung von Waffen ohne Eigentümer

Mal angenommen... bei einer Hausdurchsuchung wird eine Schreckschusspistole gefunden... diese wird durch die Polizei sichergestellt. Aber niemand gibt an, dass es seine Waffe ist, niemand hat sie vorher gesehen, jeder von den möglichen Eigentümern macht andere Angaben als der andere. Was nun? Wem kann/muss die Waffe wieder ausgehändigt werden oder von wem kann sie eingezogen werden?

MfG
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Alt 09.07.2010, 10:45
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AW: Sicherstellung von Waffen ohne Eigentümer

Wenn es eine übliche Schreckschusspistole mit Zeichen PTB im Kreis ist, ist sie frei ab 18 Jahren. Sie kann bei volljährigen Personen nicht im illegalen Besitz sein, sofern nicht ein Waffenverbot ausgesprochen wurde.

Wenn sich der Besitzer nicht ermitteln lässt, an wen soll die Waffe denn zurück gegeben werden?

Da der richterlich angeordnete Durchsuchungsbeschluss sicher einen Grund gehabt hat, wird derjenige sicher andere Probleme haben, als diese blöde Plempe zurückzubekommen.
Die Waffe geht möglicherweise zur KTU um zu prüfen, ob diese mit einer Straftat in Verbindung steht. Es werden sicherlich Fingerspuren nachzuweisen sein. Dann weiß man ja ganz schnell wer diese zumindest mal in der Hand gehabt hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.07.2010, 10:51
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AW: Sicherstellung von Waffen ohne Eigentümer

Zitat:
Zitat von Dschenni Beitrag anzeigen
Mal angenommen... bei einer Hausdurchsuchung wird eine Schreckschusspistole gefunden... diese wird durch die Polizei sichergestellt. Aber niemand gibt an, dass es seine Waffe ist, niemand hat sie vorher gesehen, jeder von den möglichen Eigentümern macht andere Angaben als der andere. Was nun? Wem kann/muss die Waffe wieder ausgehändigt werden oder von wem kann sie eingezogen werden?

MfG
Ich verstehe das Problem nicht. SSW sind in der Regel legal, sofern sie das PTB-Prüfzeichen besitzen und nicht irgendwie modifiziert wurden. Aber irgendwas sagt mir, dass neben der Waffe noch anderes gesucht und gefunden wurde, wahrscheinlich Drogen. Und das ist dann allerdings richtig übel.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 09.07.2010, 11:20
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AW: Sicherstellung von Waffen ohne Eigentümer

Wenn die sichergestellte Waffe mit einer Straftat in Verbindung steht, wird sie nach § 54 WaffG von der Staatsanwaltschaft eingezogen und vernichtet.

Ansonsten ist die Herausgabe einer erlaubnisfreien Waffe an jede volljährige Person möglich, die glaubhaft machen kann, dass ihr die Waffe gehört.

Wenn gar niemand ausfindig gemacht werden kann und keine Straftat mit der Waffe begangen wurde, wandert die Waffe meines Erachtens nach den BGB-Vorschriften für maximal sechs Monate zum Fundbüro und nach fruchtlosem Ablauf der Aufbewahrungsfrist ebenfalls in den Schredder.
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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