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Sicherheitsdienst

Dies ist eine Diskussion zu Sicherheitsdienst innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2011, 22:28
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Sicherheitsdienst

Man stelle sich vor die Person XY arbeitet nebenbei für eine Wach- und Schließgesellschaft. Welche ausrüstung darf diese Person bei der Ausübung seiner Tätigkeit tragen??
z.B.: Pfefferspray, Quarz-/ Lederhandschuhe, Taschenlampe, Elektroschocker, Taschenmesser, usw.

mit freundlichen Grüßen






wer Rechtschreibfähler findet darf sie behalten
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2011, 00:15
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AW: Sicherheitsdienst

Taschenmesser? Warum nicht? Pfefferspray normalerweise auch, Lederhandschuhe sowieso, von Quarzhandschuhen würde ich die Finger lassen, sogar ein Schlagstock wäre im Bereich des Möglichen, da ja berechtigtes Interesse.

Ob das sinnvoll ist, alles was erlaubt ist, auch mit zu schleppen, sei mal dahin gestellt. Ich würde mich mal bei erfahrenen Kollegen umhören, was die so dabei haben und mir dann überlegen, ob ich das brauche, oder nicht.
__________________
ET TU, BRUTE?
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2011, 01:39
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AW: Sicherheitsdienst

Zitat:
Zitat von erischNF Beitrag anzeigen
Man stelle sich vor die Person XY arbeitet nebenbei für eine Wach- und Schließgesellschaft. Welche ausrüstung darf diese Person bei der Ausübung seiner Tätigkeit tragen??
Dann hätte die Person die Sachkundeunterweisung nach § 34a Gewerbeordnung absolviert. Diese ist Pflicht, wenn man im öffentlichem Raum Bewachungstätigkeiten ausüben will.
Dann wüsste sie auch, dass die Mittel vom Bewachungsunternehmen bestimmt und ausgegeben werden.
Zitat:
Zitat von erischNF Beitrag anzeigen
z.B.: Pfefferspray, Quarz-/ Lederhandschuhe, Taschenlampe, Elektroschocker, Taschenmesser, usw.
Nicht überall und nicht für jede Bewachungstätigkeit sind Waffen überhaupt zulässig.
Das Bereithalten von Schreckschusswaffen für Bewachungstätigkeiten ist verboten.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2011, 08:50
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AW: Sicherheitsdienst

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Dann hätte die Person die Sachkundeunterweisung nach § 34a Gewerbeordnung absolviert. Diese ist Pflicht, wenn man im öffentlichem Raum Bewachungstätigkeiten ausüben will.
Dann wüsste sie auch, dass die Mittel vom Bewachungsunternehmen bestimmt und ausgegeben werden.
Absolut richtig!
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 18:25
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AW: Sicherheitsdienst

vielen Dank

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