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Selbstverteidigung ?

Dies ist eine Diskussion zu Selbstverteidigung ? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2009, 15:48
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Selbstverteidigung ?

Zitat:
Meldung vom 16.09.2009
Quelle: de.news.yahoo.com

US-Student tötet Einbrecher mit einem Samurai-Schwert

In Baltimore im US-Bundesstaat Maryland hat ein Medizinstudent einen Einbrecher mit einem Samurai-Schwert getötet. Wie die Polizei mitteilte, hieb der Student dem Eindringling eine Hand ab und verletzte ihn schwer am Hals und Oberkörper, nachdem er ihn in der Garage überrascht hatte. Der Student wurde von der Polizei vernommen, muss aber nach den ersten Ermittlungen nicht mit einer Anklage rechnen, weil er in einem Akt der legitimen Selbstverteidigung gehandelt habe. Der Besitz von Samurai-Schwertern ist in den USA gesetzlich zulässig. Der Einbrecher war den Angaben zufolge ein Wiederholungstäter, der am Samstag aus dem Gefängnis entlassen worden war.
Wie wäre die Sachlage nach deutschem Recht?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2009, 15:51
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AW: Selbstverteidigung ?

Hi...


naja...eins zu eins umgesetzt mit den wenigen Infos kann man vermuten, das der Student sein Studium aus der JVA Straubing heraus weiter fortsetzen müsste.


Chris

PS : Notwehr wär´s mal sicher keine !!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2009, 17:42
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AW: Selbstverteidigung ?

Man weiß ja nicht genaues, aber ich könnte mir vorstellen, dass der gegenwärtige Angriff fehlte. Somit fehlt eine Grundvoraussetzung zur Notwehr.
Notwehrexess spielt sich auch eine Rolle.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 22:03
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AW: Selbstverteidigung ?

Dürfte er in Deutschland das Samuraischwert im Haus habe? Und - darf er sich in Notwehr, also wenn er angegriffen wird, damit wehren?
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  #5 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 22:25
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AW: Selbstverteidigung ?

Zitat:
Zitat von Ehrenstein
Dürfte er in Deutschland das Samuraischwert im Haus habe? Und - darf er sich in Notwehr, also wenn er angegriffen wird, damit wehren?

Hi....


ist es eine WAFFE im Waffenrechtlichen Sinne oder ein Sammler /Ziergegenstand ?? Tatsache ist das man sich mit ALLEM zur Wehr setzten darf, wenn die Bedrohungs bzw Gefährdungslage das hergibt/rechtfertigt....
Wenn jemand mit einer Peitsche vor mir steht darf ich ihm aber natürlich ned mit der Machete die Hand abhacken...es gibt aber SICHER Situationen wo ich selbige zum Einsatz bringen dürfte !!

Chris
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  #6 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 22:29
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AW: Selbstverteidigung ?

Ich sehe hier eine Notwehrhandlung, die auch die KV rechtfertigen würde.

Ein Verstoß wegen des Waffengesetzes bleibt unberührt.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 22:34
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AW: Selbstverteidigung ?

Der Einbruch reicht doch...
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  #8 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 22:45
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AW: Selbstverteidigung ?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Sicher nicht zum Handabhacken!


Hi....


naja SCHADE eigentlich !!!!!


Chris
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  #9 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 22:48
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AW: Selbstverteidigung ?

Zitat:
Sicher nicht zum Handabhacken! Wir sind ja nicht bei der Scharia.
Wieso? Zwei Fliegen mit einer Klappe... Verteidigt hat man sich und das Eigentum und geklaut hätte der acuh nimmer.

Spaß bei Seite.

Ich sehe das durch Notwehr gedeckt. Welche Verteidigungsmöglichkeit wäre sonst OK gewesen?
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  #10 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 23:13
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AW: Selbstverteidigung ?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Du ein Scharia-Befürworter? Ts ts ts...


Hi...

hey hey hey...nun werd mal nicht BELEIDIGEND...ggg...

Nö nö..das HAND ABHCKEN würde ich bei DIEBSTAHL befürworten...!! !! !!

Auch das Hinterher********n hätte was für sich...


Chris
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