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Schreckschusswaffennutzung wann erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Schreckschusswaffennutzung wann erlaubt? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 12:31
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Schreckschusswaffennutzung wann erlaubt?

Hallo,
also mal angenommen Person A hat einen kleinen Waffenschein und eine zugelassene PTB Schreckschusswaffe mit Pfeffermunition immer dabei und Person A geriet auf einem Parkplatz nüchtern mit jemandem Person B (egal ob betrunken oder nüchtern) in Streit und Person B kommt auf ihn zu und will ihn offensichtlich schlagen, darf Person A dann zur Notwehr seine Schreckschusspistole mit geladener Pfeffermunition gegen Person B einsetzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 13:23
Boardneuling
 
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AW: Schreckschusswaffennutzung wann erlaubt?

Bei Notwher ist das so eine Sache, in Deutschland muß man sich eigentlich erst schlagen lassen um irgend was zu benutzen (oder zu Schlagen).
Ich würde die Schreckschusswaffe erst vorher raus holen damit es noch eine abschreckende Wirkung hat und wenn er es immer noch nicht sein lässt wurde ich feuern. Aber ob das dann wieder so richtig ist, kann ich dir nicht sagen ich mache es so auf jeden fall. (und wofür trage ich sie sonst bei mir wenn ich sie nicht benutzen darf?)
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  #3 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 14:32
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AW: Schreckschusswaffennutzung wann erlaubt?

Hi,
Bei der Notwehr ist es grundsätzlich so, dass Recht Unrecht nicht zu weichen braucht.

Man braucht sich nicht erst schlagen zu lassen.
Es reicht daher einfach gesprochen aus, dass man unmittelbar einem Angriff ausgesetzt ist, bzw. dieser direkt bevorsteht um sich zu Wehr setzen zu dürfen.

Aber Obacht bei der Notwehr ist das Opfer dennoch gehalten auf das mildeste Mittel zurück zu greifen.
Beispiel: der 2.10 m große American Footballspieler wird von einem 1.60m großen Buchhalter mit bloßen Fäusten angegriffen.
Der Footballspieler könnte den Angriff ganz einfach abwehren, in dem er dem Missetäter einfach am Kragen packt,
wenn er aber stattdessen nun den Buchhalter erschießt, wäre das nicht mehr im grünen Bereich.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #4 (permalink)  
Alt 11.04.2009, 15:58
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AW: Schreckschusswaffennutzung wann erlaubt?

Person A würde sich jetzt bestimmt bedanken wollen!

@sonlui
Genauso würde ich es auch tun.....

Liebe Grüße
BadBird
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 12:15
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AW: Schreckschusswaffennutzung wann erlaubt?

Das schießen mit einer PTB-Waffe würde ich aber lieber sein lassen, denn spätestens dann weiß der Angreifer, dass man nur Spielzeug in der Hand hält.
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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  #6 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 19:32
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AW: Schreckschusswaffennutzung wann erlaubt?

Zitat:
Zitat von Waffenmensch
Das schießen mit einer PTB-Waffe würde ich aber lieber sein lassen, denn spätestens dann weiß der Angreifer, dass man nur Spielzeug in der Hand hält.
Wenn man mit Pfeffer schießt, dann denke ich das der Angreifer außer Gefecht ist oder zumindest schwer angeschlagen ist..

MfG
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  #7 (permalink)  
Alt 10.05.2009, 06:14
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AW: Schreckschusswaffennutzung wann erlaubt?

Pfeffer ist nur zur Abwehr von Tieren erlaubt und nicht gegen den Einsatz von Personen - grundsätzlich!
Und erleidet der Angreifer B einen Augenschaden durch die Gaspistole (weil zu nah dran ect) dann zahlt A und kann sich vor Gericht verantworten auch wenn es aus Sicht von A Notwehr war!

Über die Wirkungsmenge einer kleinen Gaspatrone (CS Gas) im Vergleich zu einer CS Gas Sprühflasche wo man draufdrücken kann bis die Flasche leer ist und für die man keinen kleinen Waffenschein braucht, tja das ist ein anderer Aspekt..
__________________
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