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Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit...

Dies ist eine Diskussion zu Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit... innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 20.04.2009, 22:07
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Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit...

Hallo,

folgender fiktiver Fall beschäftigt mich:
3 Personen (über 18 Jahre) haben Schreckschusswaffen (PTB) und verschießen damit am Sylvesterabend Signalmunition. Dabei werden zwei von ihnen von einer vorbeifahrenden Streife beobachtet und "gestellt". Der Dritte gibt auch zu, eine Schreckschusswaffe zu besitzen und diese mit sich zuführen, wurde aber beim schießen nicht beobachtet. A) Was haben die beiden, die bei der Tat beobachtet wurden zu "befürchten?" B) Was hat der eine, der nicht beim schießen beobachtet wurde zu "befürchten"? C) Ist ein Eintrag ins Führungszeugnis zu erwarten?

Ist dringend... danke!

Gruß
TS
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Alt 21.04.2009, 09:23
V.I.P.
 
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AW: Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit...

Au ja.
Wenn außerhalb eines umfriedeten Grundstückes und dann vielleicht noch ohne KWS, wird das teuer.
Zum einen ist das Schießen auch zu Silvester auf der Straße mit SSW verboten, aber das währe noch eine Ordnungswidrigkeit. Jedoch das Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis (KWS) ist eine Straftat.
Und selbstverständlich werden Verurteilungen in das BZR eingetragen und insbesondere Verfehlungen gegen das WaffG könnten bzw. werden ein langfristiges Hemmnis gegen später beantragte Erlaubnisse, wie WBK, Jagdschein oder auch nur der KWS sein.

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