Dies ist eine Diskussion zu schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Angenommen person a kauft sich vor einer geschäftsreise eine schreckschusswaffe, hat aber keine zeit mehr einen kleinen ws zu beantragen. der waffenhändler hätte ihm extra zwei koffer zum getrennten transport von waffe + munition mitgegeben. während seiner ganzen reise hätte a verschlossen und getrennt transportiert. in einem hotel läde er die waffe zum ersten mal, wg eines vermuteten diebstahls ruft er die polizei. diese fände die waffe geladen in einer herrenhandtasche,.und nähme sie mit. a ist ensetzt und riefe das bka an, der beamte riete ihm, die polizisten wg diebstahl anzuzeigen. zählt hotelzimmer juristisch wie wohnung und hotel wie befriedeter besitz? |
| |||
| AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. Zitat:
Noch schwerer zu glauben. Wer ruft denn bei einem vermeintlichen Diebstahl das BKA an? Die würden A zuständigkeitshalber eher an die örtliche Kripo verweisen. Aaaaaaha. Wenn die Polizisten gegen A ein Ermittlungsverfahren z.B. wegen Verstoßes gegen das WaffG eingeleitet haben, dann wäre die Waffe erst einmal Tatgegenstand und dann dürfen sie die auch sicherstellen und mitnehmen. Das wissen die beim BKA sehr wohl auch und würden m.E. wohl kaum zu einer solchen Anzeige raten. Zitat:
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
| |||
| AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. Zitat:
Unter diesem Gesichtspunkt spricht m.E. nichts dagegen, das Hotelzimmer und das Hotel als "befriedetes Besitztum" anzusehen. Wie weit in einem Hotelzimmer die "sichere Aufbewahrung" einer Waffe im Sinne des WaffG praktisch und rechtlich möglich ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn die Waffe im Zimmersafe liegt, ist das kein Problem. Wenn sie einfach im Zimmer liegt, könnte das Probleme aufwerfen, weil sie dann nicht vor dem Zugriff Unbefugter gesichert ist. (Das Hotelpersonal kann sich jederzeit Zugang zum Zimmer verschaffen, und es kommt ja mindestens einmal am Tag durch, um das Zimmer zu machen...)
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
| |||
| AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. Ich sehe das noch weiter als nur das Hotelzimmer, die Waffe muss da ja auch hingekommen sein und auch wieder weg kommen. Der Gast befindet sich dort ja nur kurz, außerdem fand man die Waffe in einer Handtasche, also in einem Transportbehältnis. Der Mann hätte die Waffe gar nicht auf Geschäftsreise mitnehmen dürfen, weil er sie ja somit geführt hat. Kaufen, daheim liegen lassen, dann daheim alles nötige beantragen. Nicht einfach mitschleppen
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
| |||
| AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. Zitat:
Zitat:
Allerdings fallen SRS-Waffen nicht unter die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie scharfe Waffen. Deshalb würde hier eine abgeschlossene Schublade oder ein verschließbarer Schrank reichen. Theoretisch könnte man die Waffe m.E. sogar offen liegen lassen, es sei denn, die Zimmermädchen sind minderjährig. Den Aspekt könnte man wahrscheinlich vernachlässigen, da der Umgang mit SRS-Waffen bedürfnisfrei ist.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
| |||
| AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. Zitat:
§ 10 Abs 4 S. 4 WaffG Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein). Eine Waffe führt, wer sie zugriffsbereit bei sich trägt bzw. die tatsächliche Gewalt über die zugriffsbereite Waffe ausübt. Im Sachverhalt wurde die Waffe von der Munition getrennt in zwei Koffern transportiert. Zum einen war sie ungeladen. Zum anderen war sie nicht mit wenigen (drei) Handgriffen ind kurzer Zeit (weniger als drei Sekunden) zusammenzusetzen. Daher war die Waffe im Sachverhalt bei der Autofahrt nicht zugriffsbereit. Infolgedessen wurde sie nicht nach o. a. Definiton geführt und es bedurfte keiner Erlaubnis während des Autotransports. Zitat:
Hier könnte ein Führen vorliegen. Das ist zu prüfen. Nach o. a. Defintion über das Führen konnte der Hotelgast die Pistole in unter drei Sekunden aus der Handtasche holen und brauchte sie zudem noch nicht mal zu laden. Ein Führen im Hotelzimmer im Sinne des Waffenrechts liegt somit vor. Jetzt ist die Frage, ob dieses 'Waffe-führen' im Hotelzimmer erlaubt oder verboten ist. Das Hotelzimmer ist Privatgrund (des Hoteliers). Auf Privatgrund dürfen Schreckschusswaffen ohne Einschränkung geführt werden, wenn dies mit Einverständnis des Eigentümers geschieht. - Dies geht aus § 12 Abs.3 Nr. 1 hervor: Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt. Hierzu: Zitat:
Der Hotelier hat auch weiterhin das Hausrecht (neben dem Hotelgast). Aus der Vorschrift des oben zitierten § 12 Abs. 3 Nr. 1 ergibt sich also der Grundsatz: Auf Privatgrund dürfen Schreckschusswaffen ohne Einschränkung geführt werden, wenn es mit Einverständnis des Eigentümers geschieht. Das Hotel ist nicht nur als (teilweise) Wohnunterkunft sondern auch als Geschäftsbetrieb anzusehen, wo Räume gewerbsmäßig für vorübergehende Zeiträume an Gäste überlassen werden. Der Hotelier bleibt Eigentümer seiner Räume. In der 'Ausarbeitung zum neunen Waffenrecht sowie Sprengstoffgesetz von RA Thoams Fatscher und Helmut Leiser' wird auf Seite 11 die Frage gestellt, ob jemand im Hotelzimmer eine Waffe führen darf, z. B. um Anschlagübungen zu machen, wenn der Hotelier zustimmt. In der Antwort wird gesagt, dieses Verhalten sei mit Zustimmung des Hoteliers erlaubt. Ob in unserem Sacherhalt eine erforderliche Erlaubnis eines anderen vorlag, geht aus diesem nicht hervor. Unterstellt, die Erlaubnis des Eigentümers lag nicht vor, wurde die Waffe verbotswidrig im Hotelzimmer geführt. Insofern war das Vorgehen der Polizeibeamten vor Ort richtig und die Auskunft des BKA falsch.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (19.04.2012 um 15:05 Uhr). |
| |||
| AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. Zitat:
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass ich mich strafbar machen soll, wenn ich die Waffe in meinem Hotelzimmer aus dem Transportbehältnis nehme (und somit faktisch einen Moment lang führe), um sie z.B. ohne Tasche in dem ggf. vorhandenen Wandtresor zu verwahren, weil sie sonst dort nicht hinein passen würde. Von daher würde ich mal behaupten, dass ich in meinen Zimmer zum Führen der Waffe kein Einverständnis des Hotelbesitzers benötige, sondern allerhöchstens dann, wenn ich die Waffe außerhalb meines Zimmers, z.B. auf dem Flur oder im Hotelrestaurant bei mir tragen will.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
| |||
| AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. Zitat:
'Eine Wohnung ist eine Wohnung, und die befindet sich auf einem privatem Grundstück und ist umfriedet. Selbst ein Hotelzimmer ist mit Erlaubnis des Betreibers entsprechend anzusehen (dort darf man dann selbst Anschlagübungen etc. machen).' Quelle: http://www.gun-forum.de/19631-digita...n/thread2.html 'Nach dem Waffenrecht führt jemand eine Waffe, wenn er die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Für das Führen von Waffen ist regelmäßig eine separate Erlaubnis, der sogenannte Waffenschein, erforderlich.' Quelle: http://st-georg-schuetzengilde.dreip.../forum_22.html Ein Hotelzimmer ist nicht die 'eigene' Wohnung. Daher bedarf man dort entweder der Erlaubis des Eigentümers; ansonsten Verstoß gegen das WaffG!
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
| |||
| AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. Zitat:
Zitat:
Bei einer Recherche wurde mir mal von mehreren Rechtsanwälten (Strafverteidigern) bestätigt, daß das Hausrecht des Hotelgastes fast vollständig ist, und deshalb z.b. die Durchsuchung eines Hotelzimmers nicht aufgrund der Zustimmung des Hoteliers möglich ist, sondern ein eigener Durchsuchungsbeschluss erforderlich sei.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Pistole geladen/ungeladen? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 17.09.2010 13:48 |
| Mängel im Hotelzimmer | Reiserecht | 17.08.2010 07:35 |
| Stinkendes Hotelzimmer | Verbraucherrecht | 29.10.2009 22:01 |
| muss ein storniertes hotelzimmer bezahlt werden | Mietrecht | 29.03.2008 10:10 |
| Schreckschusswaffe ohne Kleinen Waffenschein? | Waffenrecht | 16.11.2007 16:17 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios