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schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Dies ist eine Diskussion zu schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk. innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 19:35
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Question schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

guten tag.

Angenommen person a kauft sich vor einer geschäftsreise eine schreckschusswaffe, hat aber keine zeit mehr einen kleinen ws zu beantragen.
der waffenhändler hätte ihm extra zwei koffer zum getrennten transport von waffe + munition mitgegeben.
während seiner ganzen reise hätte a verschlossen und getrennt transportiert.

in einem hotel läde er die waffe zum ersten mal, wg eines vermuteten diebstahls ruft er die polizei. diese fände die waffe geladen in einer herrenhandtasche,.und nähme sie mit.

a ist ensetzt und riefe das bka an, der beamte riete ihm, die polizisten wg diebstahl anzuzeigen.

zählt hotelzimmer juristisch wie wohnung und hotel wie befriedeter besitz?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.04.2012, 01:14
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AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Zitat:
Zitat von unschuldvomland Beitrag anzeigen
in einem hotel läde er die waffe zum ersten mal, wg eines vermuteten diebstahls ruft er die polizei. diese fände die waffe geladen in einer herrenhandtasche,.und nähme sie mit.
Schwer zu glauben. Einfach so, ohne Begründung?

Zitat:
Zitat von unschuldvomland Beitrag anzeigen
a ist ensetzt und riefe das bka an
Noch schwerer zu glauben. Wer ruft denn bei einem vermeintlichen Diebstahl das BKA an? Die würden A zuständigkeitshalber eher an die örtliche Kripo verweisen.

Zitat:
Zitat von unschuldvomland Beitrag anzeigen
der beamte riete ihm, die polizisten wg diebstahl anzuzeigen.
Aaaaaaha.
Wenn die Polizisten gegen A ein Ermittlungsverfahren z.B. wegen Verstoßes gegen das WaffG eingeleitet haben, dann wäre die Waffe erst einmal Tatgegenstand und dann dürfen sie die auch sicherstellen und mitnehmen.
Das wissen die beim BKA sehr wohl auch und würden m.E. wohl kaum zu einer solchen Anzeige raten.

Zitat:
Zitat von unschuldvomland Beitrag anzeigen
zählt hotelzimmer juristisch wie wohnung und hotel wie befriedeter besitz?
Waffenrechtlich ja, aber nicht als befriedetes Besitztum von A, sondern vom Hotelbesitzer/-betreiber. A bräuchte also zum Führen der Waffe innerhalb des Hotels dessen Zustimmung.
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Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer)

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  #3 (permalink)  
Alt 18.04.2012, 11:51
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AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Zitat:
Zitat von unschuldvomland Beitrag anzeigen
zählt hotelzimmer juristisch wie wohnung und hotel wie befriedeter besitz?
Im Hotelzimmer hat der Gast das Hausrecht, es ist rechtlich wie seine Wohnung zu sehen. Als Wohnung zählen auch Ferienappartements, Hotelzimmer und Wohnwagen.

Unter diesem Gesichtspunkt spricht m.E. nichts dagegen, das Hotelzimmer und das Hotel als "befriedetes Besitztum" anzusehen.

Wie weit in einem Hotelzimmer die "sichere Aufbewahrung" einer Waffe im Sinne des WaffG praktisch und rechtlich möglich ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn die Waffe im Zimmersafe liegt, ist das kein Problem. Wenn sie einfach im Zimmer liegt, könnte das Probleme aufwerfen, weil sie dann nicht vor dem Zugriff Unbefugter gesichert ist. (Das Hotelpersonal kann sich jederzeit Zugang zum Zimmer verschaffen, und es kommt ja mindestens einmal am Tag durch, um das Zimmer zu machen...)
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Alt 18.04.2012, 12:01
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AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Ich sehe das noch weiter als nur das Hotelzimmer, die Waffe muss da ja auch hingekommen sein und auch wieder weg kommen. Der Gast befindet sich dort ja nur kurz, außerdem fand man die Waffe in einer Handtasche, also in einem Transportbehältnis.
Der Mann hätte die Waffe gar nicht auf Geschäftsreise mitnehmen dürfen, weil er sie ja somit geführt hat. Kaufen, daheim liegen lassen, dann daheim alles nötige beantragen. Nicht einfach mitschleppen
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Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 18.04.2012, 12:45
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AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ich sehe das noch weiter als nur das Hotelzimmer, die Waffe muss da ja auch hingekommen sein und auch wieder weg kommen. Der Gast befindet sich dort ja nur kurz, außerdem fand man die Waffe in einer Handtasche, also in einem Transportbehältnis.
Der Mann hätte die Waffe gar nicht auf Geschäftsreise mitnehmen dürfen, weil er sie ja somit geführt hat. Kaufen, daheim liegen lassen, dann daheim alles nötige beantragen. Nicht einfach mitschleppen
Nach dem Transport war nicht gefragt. Dort war alles in Ordnung:

Zitat:
Zitat von unschuldvomland Beitrag anzeigen
a ... hat aber keine zeit mehr einen kleinen ws zu beantragen.
der waffenhändler hätte ihm extra zwei koffer zum getrennten transport von waffe + munition mitgegeben.
während seiner ganzen reise hätte a verschlossen und getrennt transportiert.
'Nicht für alles ist jedoch ein Waffenschein erforderlich. Der Transport einer Waffe zum Beispiel ist allgemein erlaubt, wenn die Waffe ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis (nicht zugriffs- und nicht schussbereit) mitgeführt wird – zum Beispiel im verschlossenen Kofferraum. Und: Der Transport muss mit dem waffenrechtlichen Bedürfnis zu tun haben.' Quelle: wikipedia.de

Zitat:
Zitat von unschuldvomland Beitrag anzeigen
in einem hotel läde er die waffe zum ersten mal, wg eines vermuteten diebstahls ruft er die polizei. diese fände die waffe geladen in einer herrenhandtasche,.und nähme sie mit.

zählt hotelzimmer juristisch wie wohnung und hotel wie befriedeter besitz?
Zu dieser Frage gehen in der Tat die Meinungen im Internet leider etwas auseinander. Auch TomRohwer hat sich da in seiner Antwort noch nicht festgelegt, jedoch bedenkenswerte Aspekte in seiner Antwort angeführt. Einen zitierfähigen Beleg kann auch ich (z. Z.) allerdings noch nicht weder für 'ja' noch für 'nein' liefern.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.04.2012, 16:18
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AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wie weit in einem Hotelzimmer die "sichere Aufbewahrung" einer Waffe im Sinne des WaffG praktisch und rechtlich möglich ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn die Waffe im Zimmersafe liegt, ist das kein Problem. Wenn sie einfach im Zimmer liegt, könnte das Probleme aufwerfen, weil sie dann nicht vor dem Zugriff Unbefugter gesichert ist. (Das Hotelpersonal kann sich jederzeit Zugang zum Zimmer verschaffen, und es kommt ja mindestens einmal am Tag durch, um das Zimmer zu machen...)
Die Aufbewahrung der Waffe im Zimmer wäre durch § 13 Abs. 11 AWaffV gedeckt.
Zitat:
Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
Man muss halt nur die Möglichkeiten nutzen, die sich vor Ort ergeben.

Allerdings fallen SRS-Waffen nicht unter die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie scharfe Waffen. Deshalb würde hier eine abgeschlossene Schublade oder ein verschließbarer Schrank reichen. Theoretisch könnte man die Waffe m.E. sogar offen liegen lassen, es sei denn, die Zimmermädchen sind minderjährig.

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Und: Der Transport muss mit dem waffenrechtlichen Bedürfnis zu tun haben.
Den Aspekt könnte man wahrscheinlich vernachlässigen, da der Umgang mit SRS-Waffen bedürfnisfrei ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 11:41
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AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Den Aspekt (des Transports der Waffe im Auto) könnte man wahrscheinlich vernachlässigen, da der Umgang mit SRS-Waffen bedürfnisfrei ist.
Danach war zwar im Eingangssachverhalt nicht gefragt. Dennoch bedarf man zum Führen einer Schreckschußwaffe einer Erlaubnis in Form des (sogen. 'kleinen') Waffenscheins:
§ 10 Abs 4 S. 4 WaffG
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

Eine Waffe führt, wer sie zugriffsbereit bei sich trägt bzw. die tatsächliche Gewalt über die zugriffsbereite Waffe ausübt.

Im Sachverhalt wurde die Waffe von der Munition getrennt in zwei Koffern transportiert. Zum einen war sie ungeladen. Zum anderen war sie nicht mit wenigen (drei) Handgriffen ind kurzer Zeit (weniger als drei Sekunden) zusammenzusetzen. Daher war die Waffe im Sachverhalt bei der Autofahrt nicht zugriffsbereit. Infolgedessen wurde sie nicht nach o. a. Definiton geführt und es bedurfte keiner Erlaubnis während des Autotransports.

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Die Aufbewahrung der Waffe im Zimmer wäre durch § 13 Abs. 11 AWaffV gedeckt.
Dies ('Aufbewahrung') zu beurteilen ist irrelevant. - Im Sachverhalt wurde die Waffe im Hotelzimmer mit Munition geladen. Dann wurde sie in eine Herrenhandtasche (hier unsterstelle ich mal, daß diese nicht verschlossen war, da Handtaschen in aller Regel nicht abzuschliessen sind) gepackt und von der Polizei aufgefunden.

Hier könnte ein Führen vorliegen. Das ist zu prüfen.
Nach o. a. Defintion über das Führen konnte der Hotelgast die Pistole in unter drei Sekunden aus der Handtasche holen und brauchte sie zudem noch nicht mal zu laden. Ein Führen im Hotelzimmer im Sinne des Waffenrechts liegt somit vor.

Jetzt ist die Frage, ob dieses 'Waffe-führen' im Hotelzimmer erlaubt oder verboten ist.

Das Hotelzimmer ist Privatgrund (des Hoteliers). Auf Privatgrund dürfen Schreckschusswaffen ohne Einschränkung geführt werden, wenn dies mit Einverständnis des Eigentümers geschieht. - Dies geht aus § 12 Abs.3 Nr. 1 hervor: Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt.

Hierzu:
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Im Hotelzimmer hat der Gast das Hausrecht, es ist rechtlich wie seine Wohnung zu sehen.
Dies ist nicht absolut zu sehen. Bei der gemieteten Wohnung darf der Mieter handeln, als wäre die Wohnung sein Eigentum. Hier dürfte er die Waffe in seiner Wohnung führen; mit seiner eigenen Erlaubnis. Allerdings schließt man mit dem Hotelier einen Beherbergungsvertrag. Dies ist ein Mischvertrag mit Elementen des Miet- und Elementen des Bewirtungsvertrages. Der Gast im Hotel hat sehr wohl ein Hausrecht, allerdings nur ein eingeschränktes. So kann er bestimmen, zu welchen Zeitpunkten er sich in seinem Zimmer aufhalten kann und wem er den Zutritt gewährt oder nicht. Der Hotelgast kann auch Geschädigter eines Hausfriedensbruchs werden, wenn jemand unbefugt in sein Hotelzimmer dringt. Allerdings hat ein Gast nicht das absolute Hausrecht. Das Hausrecht des Hotelgasts ist nur eingeschränkt: So darf der Hotelgast fremden Personen zwar gestatten, ihn zu besuchen; er darf ihnen aber nicht ohne Erlaubnis des Holteliers gestatten, bei ihm zu übernachten. Ähnlich verhält es sich mit Getränke- und Essenmitnahme in das Hotelzimmer. Auch hier sprechen Hoteliers oft Verbote aus. Und auch hinsichtlich der Kleintierhaltung, die in der Mietwohnung erlaubt ist, kann diese vom Hotelier veboten werden.
Der Hotelier hat auch weiterhin das Hausrecht (neben dem Hotelgast).

Aus der Vorschrift des oben zitierten § 12 Abs. 3 Nr. 1 ergibt sich also der Grundsatz: Auf Privatgrund dürfen Schreckschusswaffen ohne Einschränkung geführt werden, wenn es mit Einverständnis des Eigentümers geschieht.
Das Hotel ist nicht nur als (teilweise) Wohnunterkunft sondern auch als Geschäftsbetrieb anzusehen, wo Räume gewerbsmäßig für vorübergehende Zeiträume an Gäste überlassen werden. Der Hotelier bleibt Eigentümer seiner Räume.

In der 'Ausarbeitung zum neunen Waffenrecht sowie Sprengstoffgesetz von RA Thoams Fatscher und Helmut Leiser' wird auf Seite 11 die Frage gestellt, ob jemand im Hotelzimmer eine Waffe führen darf, z. B. um Anschlagübungen zu machen, wenn der Hotelier zustimmt. In der Antwort wird gesagt, dieses Verhalten sei mit Zustimmung des Hoteliers erlaubt.

Ob in unserem Sacherhalt eine erforderliche Erlaubnis eines anderen vorlag, geht aus diesem nicht hervor.

Unterstellt, die Erlaubnis des Eigentümers lag nicht vor, wurde die Waffe verbotswidrig im Hotelzimmer geführt. Insofern war das Vorgehen der Polizeibeamten vor Ort richtig und die Auskunft des BKA falsch.
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Geändert von klausschlesinge (19.04.2012 um 15:05 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 00:16
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AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Dies ('Aufbewahrung') zu beurteilen ist irrelevant. - Im Sachverhalt wurde die Waffe im Hotelzimmer mit Munition geladen. Dann wurde sie in eine Herrenhandtasche (hier unsterstelle ich mal, daß diese nicht verschlossen war, da Handtaschen in aller Regel nicht abzuschliessen sind) gepackt und von der Polizei aufgefunden.

Hier könnte ein Führen vorliegen. Das ist zu prüfen.
Nach o. a. Defintion über das Führen konnte der Hotelgast die Pistole in unter drei Sekunden aus der Handtasche holen und brauchte sie zudem noch nicht mal zu laden. Ein Führen im Hotelzimmer im Sinne des Waffenrechts liegt somit vor.
Ob die Waffe geladen ist oder nicht, spielt erst einmal nur während des Transportes von A nach B eine Rolle. Denn nur dabei ist vorgeschrieben, dass die Waffe weder zugriffsbereit, noch schussbereit sein darf. Wenn ich aber mein Ziel, in dem Fall mein Hotelzimmer, erreicht habe, ist der Ladezustand der Waffe unerheblich.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass ich mich strafbar machen soll, wenn ich die Waffe in meinem Hotelzimmer aus dem Transportbehältnis nehme (und somit faktisch einen Moment lang führe), um sie z.B. ohne Tasche in dem ggf. vorhandenen Wandtresor zu verwahren, weil sie sonst dort nicht hinein passen würde.
Von daher würde ich mal behaupten, dass ich in meinen Zimmer zum Führen der Waffe kein Einverständnis des Hotelbesitzers benötige, sondern allerhöchstens dann, wenn ich die Waffe außerhalb meines Zimmers, z.B. auf dem Flur oder im Hotelrestaurant bei mir tragen will.
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AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Von daher würde ich mal behaupten, dass ich in meinen Zimmer zum Führen der Waffe kein Einverständnis des Hotelbesitzers benötige, sondern allerhöchstens dann, wenn ich die Waffe außerhalb meines Zimmers, z.B. auf dem Flur oder im Hotelrestaurant bei mir tragen will.
Anderes Ergebnis auch in der dortigen Diskussion: Schreckschusswaffen als Schutz

'Eine Wohnung ist eine Wohnung, und die befindet sich auf einem privatem Grundstück und ist umfriedet. Selbst ein Hotelzimmer ist mit Erlaubnis des Betreibers entsprechend anzusehen (dort darf man dann selbst Anschlagübungen etc. machen).' Quelle: http://www.gun-forum.de/19631-digita...n/thread2.html

'Nach dem Waffenrecht führt jemand eine Waffe, wenn er die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Für das Führen von Waffen ist regelmäßig eine separate Erlaubnis, der sogenannte
Waffenschein, erforderlich.' Quelle: http://st-georg-schuetzengilde.dreip.../forum_22.html
Ein Hotelzimmer ist nicht die 'eigene' Wohnung. Daher bedarf man dort entweder der Erlaubis des Eigentümers; ansonsten Verstoß gegen das WaffG!
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  #10 (permalink)  
Alt 21.04.2012, 09:59
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AW: schreckschusswaffe geladen im hotelzimmer ohne wbk.

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Im Hotelzimmer hat der Gast das Hausrecht, es ist rechtlich wie seine Wohnung zu sehen.
Dies ist nicht absolut zu sehen. Bei der gemieteten Wohnung darf der Mieter handeln, als wäre die Wohnung sein Eigentum. Hier dürfte er die Waffe in seiner Wohnung führen; mit seiner eigenen Erlaubnis. Allerdings schließt man mit dem Hotelier einen Beherbergungsvertrag. Dies ist ein Mischvertrag mit Elementen des Miet- und Elementen des Bewirtungsvertrages. Der Gast im Hotel hat sehr wohl ein Hausrecht, allerdings nur ein eingeschränktes. So kann er bestimmen, zu welchen Zeitpunkten er sich in seinem Zimmer aufhalten kann und wem er den Zutritt gewährt oder nicht. Der Hotelgast kann auch Geschädigter eines Hausfriedensbruchs werden, wenn jemand unbefugt in sein Hotelzimmer dringt. Allerdings hat ein Gast nicht das absolute Hausrecht. Das Hausrecht des Hotelgasts ist nur eingeschränkt: So darf der Hotelgast fremden Personen zwar gestatten, ihn zu besuchen; er darf ihnen aber nicht ohne Erlaubnis des Holteliers gestatten, bei ihm zu übernachten. Ähnlich verhält es sich mit Getränke- und Essenmitnahme in das Hotelzimmer. Auch hier sprechen Hoteliers oft Verbote aus.
Die nicht wirksam sind...
Zitat:
Und auch hinsichtlich der Kleintierhaltung, die in der Mietwohnung erlaubt ist, kann diese vom Hotelier veboten werden.
Der Hotelier hat auch weiterhin das Hausrecht (neben dem Hotelgast).
Kaum. Wenn der Hotelgast das Zimmer nicht räumt, muß der Hotelier eine Räumungsklage durchziehen.

Bei einer Recherche wurde mir mal von mehreren Rechtsanwälten (Strafverteidigern) bestätigt, daß das Hausrecht des Hotelgastes fast vollständig ist, und deshalb z.b. die Durchsuchung eines Hotelzimmers nicht aufgrund der Zustimmung des Hoteliers möglich ist, sondern ein eigener Durchsuchungsbeschluss erforderlich sei.
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