Dies ist eine Diskussion zu Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Ja mal wieder das leidige bekannte Thema Schreckschusswaffe. Hier geht es allerdings nicht um Sylvester. Vor Weihnachten hatte Person A ein paar Leute zu Gast und siehaben viel getrunken. Naja lange Rede kurzer Sinn irgendwann sind sie dann nach draußen gegangen vor das Mietshaus (auf dessen Parkplatz) und haben ein bisschen rumgeknallt. Nach ein paar Minuten war die Polizei auch schon da und hat sie dabei erwischt. Die Beamten hatten sich wohl in der Nähe aufgehalten. A wurde mit der Pistole erwischt und danach wurde alles aufgenommen etc. A hat dann im mehr oder weniger volltrunkenem Zustand den Alkoholtest verweigert und nachdem die Beamten ihn gefragt hatten ob sie sich mal seine Wohnung ansehen könnten fragte er sie ob sie dies denn auch ohne seine Einwilligung tun würden ("ob sie einen hinreichenden Verdacht hätten"). Der Beamte bejahte und er sagte ihm dann wenn sie nicht mit der ganzen Mannschaft mitkommen würden könnten sich 2 Beamte gerne mal umsehen ( er hatte nichts zu verbergen es wurde nur noch eine Schachtel Knallpatronen gefunden.). Er hatte unten einem Beamten schon gesagt es wäre seine Pistole und er hätte auch geschossen. Es haben zwar auch ein paar der anderen geschossen aber das war das was er ausgesagt hatte. Nun ist er für eine Aussage eingeladen und es tun sich folgende Fragen auf: Sollte er im vornherein einen Anwalt konsultieren? Er hat die Möglichkeit dazu, will diese aber nicht unbedingt strapazieren da die Tatsachen ja mehr oder weniger auf der Hand liegen. An dem Abend waren ein paar Grad und er hatte eine kurze Sporthose und ein T-Shirt an sie wollten also sicher nicht noch irgendwo hingehen und jemanden ausrauben oder sonstwas. Nur kurz raus, ein bisschen rumknallen, und wieder rein. Er ist Student und hat sich sonst noch nie was zu schulden kommen lassen (hier dafür natürlich gleich in die vollen gelangt). Was wird bei so einer Aussage dann abgefragt? Einfach nochmal eine Rekapitulierung der Ereignisse? Irgendwas besonderes? Ihm ist völlig bewusst dass die ganze Aktion natürlich mehr als dämlich war aber im Alkoholrausch und dann mit 3-4 Freunden die er schon lange nicht gesehen hatte und die ihn an diesem WE besucht hatten ist das ganze dann eskaliert. Es waren zum Ende des Einsatzes dann 6 Polizisten oder so da und ich denke die Einsatzkosten können und werden ihm auferlegt werden. Also irgendwelche Ratschläge/Tips? Sollte er einen Anwalt konsultieren? Was kommt auf ihn zu? Viele Dank schonmal im Vorraus. mfg Thomas EDIT: Noch eine Ergänzung. Da das ganze vorm Haus auf dem Parkplatz für die Anlage geschehen ist kann er möglicherweise geltend machen dass die Waffe gar nicht wiedrig geführt wurde? War da nicht was mit Mieter und Eigentum etc? (Das Gelände ist vorne beschrankt und daher ja vll nicht "öffentlich"? Edit2: regelkonfom gemacht (hoffentlich?) |
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| AW: Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Zitat:
Zitat:
Dumm, dümmer, am dümmsten - hier müsste man das noch steigern. Zitat:
Zitat:
Er ist Student und hat sich sonst noch nie was zu schulden kommen lassen (hier dafür natürlich gleich in die vollen gelangt). Zitat:
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Zitat:
Wie ich es schon dachte, ist das nun das schwerst zu wiegende - Führen ohne Erlaubnis. Oder kann A und die anderen Beteiligten einen KWS vorweisen? |
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| AW: Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Alle Beteiligten wären in diesem Fall über 18, keiner im Besitz eines KWS. Wäre A vermeintlich besser dran wenn er sagen würde nur er habe die Waffe abgefeuert? Führen ohne Erlaubnis, mit was könnte A als vorher unbescholtener Bürger da rechnen? |
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| AW: Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Zitat:
Fiesele Dich selbst durch § 52 WaffG durch. Für Straftaten im WaffG sieht das WaffG durchaus Gefängnisstrafen vor. http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__52.html Teuer wird das auf jeden Fall. Weiterhin: Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - d.h. auch in weiter Zukunft keinen KWS, WBK oder Jagdschein. Wer schon einen Jagdschein WBK oder als Sportschütze oder ähnliches hat, hätte es sich damit erledigt. Eintrag in das Bundeszentralregister und würde somit im Führungszeugnis erscheinen. Ich möchte dann gerne wissen, wie das Knastessen ist und ob man als Einsitzender im Internet surfen darf. |
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| AW: Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Zitat:
Würden Geldstrafen sich nach dem Einkommen von Person A richten? Also das schlimmste was Person A erwartet ist ein Eintrag im Führungszeugnis und dazugehörige Sozialstunden/Geldstrafe. Ich glaube nicht das hier bei einem Ersttäter der jedoch ohne jeglichen bösen Willen (niemand verletzt, nichts zerstört) gehandelt hat direkt eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird. Würde mich zumindest sehr wundern. mfg Thomas edit: du redest vom Vorsitzendem, würde es in jedem Fall zu einer Verhandlung kommen? Kein Strafbefehl oÄ? Die Fakten sind ja relativ offensichtlich. (Ah ich seh grad es würde sich beim Führen ja um eine Straftat handeln aka kein Strafbefehl, mein Fehler) |
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| AW: Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Daher glaube ich, dass Person A kräftige Geldstrafe, Einzug der Waffe, Eintrag in das Zentralregister, was gehörig auf die Finger bekommen wird. Zudem wird er über die Sozialstunden den Kölner Dom auch noch schrubben dürfen. |
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| AW: Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Zitat:
Oder aber alternativ "Verbotsirrtum", zwar kein unvermeidbarer, aber strafmildernder, wenn der Täter geglaubt hat, es gehöre zum umfriedeten Grundstück. Die Sache mit der Unzuverlässigkeit (Waffen + Alkohol) bleibt natürlich. Aber das klärt eh alles der Anwalt, wenn es zu einem Verfahren kommt...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Zitat:
Es braucht mindestens Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, damit ein Eintrag erfolgt. Schießen mit Schreckschusswaffen auf der Strasse vor dem Haus, ohne Gefährdung anderer Personen, erledigt die deutsche Justiz meistens mit dezenten Geldstrafen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Angenommen Person A wollte nun einen Anwalt konsultieren. Anwälte mit einer Spezialisierung für das WaffG sind schwer zu finden. An einen Anwalt welcher anderen Spezialisierung wendet er sich am besten? |
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| AW: Schreckschusswaffe abgefuert, erwischt, was ist zu erwarten? Zitat:
Ein Spezialisten für Waffenrecht bräuchte man höchstens für exotische Feinheiten des Waffenrechts.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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