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Schreckschusspistole und Bedrohung

Dies ist eine Diskussion zu Schreckschusspistole und Bedrohung innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 22.12.2010, 20:03
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Schreckschusspistole und Bedrohung

Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall

Person A wird auf der Arbeit von Gruppe B mit "Mobbing-Anführer" Person C gemobbt.
Person A besitzt einen kleinen Waffenschein und eine Schreckschusspistole.

Person C beleidigt A.
A verteidigt sich verbal gegen C.
Daraufhin droht C den A mit "Schläge".

Person A fühlt sich von C bedroht und transportiert von dem Zeitpunkt an stets seine Schreckschusspistole in seinem Auto.

Nach der Arbeit trifft A auf C. A fordert C auf das mobben zu unterlassen. C beleidigt ihn darauf und lacht ihn aus. Nun dreht A durch und holt seine Pistole aus dem Auto und bedroht C mit seinem Leben, falls das Mobbing nicht aufhören sollte.

Was hat A zu erwarten?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 22:55
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AW: Schreckschusspistole und Bedrohung

Zitat:
Zitat von Daxter Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall

Person A wird auf der Arbeit von Gruppe B mit "Mobbing-Anführer" Person C gemobbt.
Person A besitzt einen kleinen Waffenschein und eine Schreckschusspistole.

Person C beleidigt A.
A verteidigt sich verbal gegen C.
Daraufhin droht C den A mit "Schläge".

Person A fühlt sich von C bedroht und transportiert von dem Zeitpunkt an stets seine Schreckschusspistole in seinem Auto.

Nach der Arbeit trifft A auf C. A fordert C auf das mobben zu unterlassen.
Verstehe ich das richtig? Zu diesem Zeitpunkt geht der A auf den C zu ohne dass der C konkret einen Anlass dazu gegeben hat?

Zitat:
C beleidigt ihn darauf und lacht ihn aus. Nun dreht A durch und holt seine Pistole aus dem Auto und bedroht C mit seinem Leben, falls das Mobbing nicht aufhören sollte.
Und was geschah weiter mit A und C?

Zitat:
Was hat A zu erwarten?
Was soll man dazu nun sagen? Mit viel gutem Willen könnte man in dem andauernden Mobbing eine Rechtsverletzung des A durch B und vor allem C sehen. Grundsätzlich wäre da also auch Notwehr drin. Dumm nur, dass die Voraussetzungen dazu wohl nicht erfüllt sind: es ist stets das mildeste Mittel zu wählen! Und da wäre ein Gespräch mit dem Chef wohl sinnvoller. Zumal gar nicht gesagt ist, dass eine Bedrohung geeignet ist den "rechtswidrigen Angriff" (das Mobbing) zu beenden. Fraglich überhaupt, ob das Mobbing schon die Grenzen der Strafbarkeit überschreitet. Also Notwehr scheidet schon mal aus.

Geführt wurde die Waffe offenbar legal, da ein KWS vorlag. Allerdings ist es natürlich nicht gestattet mit der Waffe jemanden zu bedrohen. Bleibt also Bedrohung. Nach StGB bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe.

http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/241-bedrohung
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2010, 13:36
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AW: Schreckschusspistole und Bedrohung

Die Frage wäre, stand ein Angriff kurz bevor, so dass eine Notwehrsituation bestand der das Drohen mit einer Schusswaffe rechtfertigte?
Eine reine verbale Lautäußerung jemanden Schläge anzudrohen stellt noch keinen Angriff dar, der eine Verteidigungshandlung mit Waffen erfordert.
Da wird man sich wohl drüber streiten können, inwieweit eine gewaltsame Eskalation der Situation bevor stand.
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