Dies ist eine Diskussion zu Schreckschusspistole und Bedrohung innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Schreckschusspistole und Bedrohung Person A wird auf der Arbeit von Gruppe B mit "Mobbing-Anführer" Person C gemobbt. Person A besitzt einen kleinen Waffenschein und eine Schreckschusspistole. Person C beleidigt A. A verteidigt sich verbal gegen C. Daraufhin droht C den A mit "Schläge". Person A fühlt sich von C bedroht und transportiert von dem Zeitpunkt an stets seine Schreckschusspistole in seinem Auto. Nach der Arbeit trifft A auf C. A fordert C auf das mobben zu unterlassen. C beleidigt ihn darauf und lacht ihn aus. Nun dreht A durch und holt seine Pistole aus dem Auto und bedroht C mit seinem Leben, falls das Mobbing nicht aufhören sollte. Was hat A zu erwarten? |
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| AW: Schreckschusspistole und Bedrohung Zitat:
Zitat:
Zitat:
Geführt wurde die Waffe offenbar legal, da ein KWS vorlag. Allerdings ist es natürlich nicht gestattet mit der Waffe jemanden zu bedrohen. Bleibt also Bedrohung. Nach StGB bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe. http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/241-bedrohung
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Schreckschusspistole und Bedrohung Die Frage wäre, stand ein Angriff kurz bevor, so dass eine Notwehrsituation bestand der das Drohen mit einer Schusswaffe rechtfertigte? Eine reine verbale Lautäußerung jemanden Schläge anzudrohen stellt noch keinen Angriff dar, der eine Verteidigungshandlung mit Waffen erfordert. Da wird man sich wohl drüber streiten können, inwieweit eine gewaltsame Eskalation der Situation bevor stand. |
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