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Schreckschusspistole, Schlagring, Sturmmasken

Dies ist eine Diskussion zu Schreckschusspistole, Schlagring, Sturmmasken innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 22.07.2009, 14:47
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Schreckschusspistole, Schlagring, Sturmmasken

Einmal angenommen, 2 Jugendliche im Alter von 16 und 18 Jahren mieten ein Hotelzimmer an um dort den Geburtstag des 18 Jährigen zu feiern. Der 18 Jährige Jugendliche besitzt eine Schreckschusspistole, die von dem 16 Jährigen in das Hotel transportiert wird, dass der 18 Jährige sie nach der Übernachtung mit nach Hause nehmen kann. Desweiteren wurden für Fotoaufnahmen 2 Sturmmasken sowie ein Schlagring in das Hotelzimmer verbracht, ohne ein geplantes verbrechen o.ä sondern nur um Fotos zu machen, was dann nach einigem Alkoholkonsum auch geschehen ist. Am späten Abend verlassen die Jugendlichen das Zimmer und fahren mit einem Taxi in die nächste größere Stadt um dort in die Altstadt zu gehen. Bei der Rückkehr ca. 4 Stunden später, werden sie von 5 Einsatzkräften der Kriminalpolizei überwältigt und vorläufig festgenommen, nachdem in der Abwesenheit der Jugendlichen ein Bediensteter des Hotels die Polizei auf die Waffen im Zimmer aufmerksam machte. Die Polizei durchsucht das Zimmer und findet ALLE Waffen sowie Sturmhauben und Alkohol IM Zimmer. D.h keine der Waffen wurde mitgeführt. Beim Verhör äussern sich die Beamten, dass der Verdacht besteht das ein Raub o.ä geplant war.

Was könnte nun auf die beiden Jugendlichen zukommen? War das aufbewahren der Schreckschusspistole (ungeladen, aber mit Munition dabei) im Hotelzimmer ein unerlaubtes Führen der Waffe ohne Waffenschein? Der 16 Jährige hat sie geschlossen in einem Waffenkoffer und in einer Reisetasche ins Hotel tranportiert.

Mit freundlichen Grüßen

r.b
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2009, 14:56
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AW: Schreckschusspistole, Schlagring, Sturmmasken

Na klasse.
Der Umgang mit Waffen (jeglicher Art) ist Minderjährigen Verboten. (§ 2 WaffG).
Der Schlagring ist ein verbotener Gegenstand. Umgang und Besitz ist eine Straftat.
Na bei guter Führung vielleicht ein paar Jahre
Schade dass Dummheit nicht bewertbar ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 20:55
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AW: Schreckschusspistole, Schlagring, Sturmmasken

Zitat:
Zitat von OBI123
Was könnte nun auf die beiden Jugendlichen zukommen? War das aufbewahren der Schreckschusspistole (ungeladen, aber mit Munition dabei) im Hotelzimmer ein unerlaubtes Führen der Waffe ohne Waffenschein? Der 16 Jährige hat sie geschlossen in einem Waffenkoffer und in einer Reisetasche ins Hotel tranportiert.
Selten dämlich. Der 16-jährige darf überhaupt keine Waffe besitzen, man darf sie ihm nicht mal zum Angucken kurz in die Hand drücken! Der 18-jährige dürfte sie besitzen, aber nicht führen. Aufbewahrung im Hotelzimmer ist natürlich kein Führen. Die zwei hätten sich rausreden können, indem der 18-jährige behauptet die Waffe im Waffenkoffer in das Hotelzimmer gebracht zu haben. Falls der beim Einchecken überhaupt schon 18 war.

Schlagringe sind übrigens verbotene Waffen, ebenso wie Tschackos und Wurfsterne. Das gibt noch mal extra Ärger! Zuviel Hiphop-Videos oder Actionfilme geguckt oder wie?

Warum feiern zwei Jugendliche eigentlich ganz allein einen Geburtstag im Hotelzimmer? Haben die zwei ein Verhältnis? Man bezahlt doch nicht aus Jux und Dollerei ein Hotel.
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